Restschuldversicherung: Sinnvoll oder nicht?
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Was sichert die Restschuldversicherung ab?
- Was sind die Nachteile?
- Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?
- Wie komme ich aus dem Restschuldversicherungsvertrag wieder raus?
Die Initiative geht dabei meist von den Banken aus. Diese haben häufig Gruppenverträge mit einem bestimmten Versicherer, mit dem sie dann den Vertrag für den Kunden abschließen.
Was sichert die Restschuldversicherung ab?
Sie zahlt die Kreditraten weiter, wenn der Versicherte diese aufgrund Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr zahlen kann. Der Versicherte kann meist auswählen, welchen dieser Punkte er versichern will.
Der Versicherte hat bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit damit jemanden, der die Kreditraten zahlt. Weiterhin hat sie einen Nutzen für Angehörige des Versicherten, die, z.B. als dessen Erben im Falle seines Todes, nicht mit solchen Forderungen belastet werden.
Die Versicherung kommt zugleich auch der Bank zugute, die die Kreditraten weitererhält.
Was sind die Nachteile?
-
Der Versicherungsbeitrag fällt meistens als Einmalbetrag an. Dieser wird dann dem Kreditbetrag hinzugerechnet, also mitfinanziert. Die Folge ist, dass der Kunde auch noch auf den Betrag der Versicherung Kreditzinsen zahlen muss.
-
Die Banken vermitteln den Kreditnehmern eine solche Versicherung meist ungefragt und automatisch, ohne zu erklären, was Sinn und Zweck der Versicherung ist. Sie erhalten von der Versicherungsgesellschaft für die Vermittlung eine kräftige Provision.
-
Der Nutzen einer Restschuldversicherung ist eingeschränkt, wenn der Verbraucher schon andere Versicherungen hat, die ein zum Zahlungsausfall führendes Risiko absichern, wie beispielsweise eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
-
Die Restschuldversicherung hat zahlreiche Ausschlussklauseln, so dass die Versicherungsgesellschaft in vielen Fällen die Leistung ablehnen kann.
-
Die Versicherung ist im Verhältnis zur Leistung und der abzusichernden Darlehenssumme oft sehr teuer. Ein Großteil der Kosten besteht in der Provision, die die Versicherungsgesellschaft an die Banken zahlt. Laut der am 21.06.2017 veröffentlichen Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zum Thema Restschuldversicherungen haben von 31 Kreditinstituten, die Auskunft gaben, zwölf angegeben, dass ihr Provisionshöchstsatz 50% der Versicherungsprämie beträgt, andere zwölf gaben an, dass ihr Provisionshöchstsatz weniger als 50% beträgt und sieben Kreditinstitute gaben an, dass ihr Provisionshöchstsatz mehr als 50% der Versicherungsprämie beträgt. Eine Folgeuntersuchung der BaFin vom 01.09.2020 hat das Fazit, dass die öffentliche Diskussion über die Provisionshöhe bei der Restschuldversicherung noch nicht in nennenswertem Umfang zu Veränderungen bei den Provisionszahlungen der Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geführt hat.
Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?
Sinnvoll kann sie generell nur dann sein, wenn der Verbraucher nicht bereits eine andere Versicherung hat, die die Risiken weitgehend abdeckt. Das könnte eine Risikolebensversicherung für den Todesfall oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Berufs-/Arbeitsunfähigkeit sein. Für den Verlust des Arbeitsplatzes gibt es meist keine private Versicherung. Hierzu könnte eine Restschuldversicherung somit sinnvoll sein. Es ist aber zu prüfen, inwieweit die Restschuldversicherung einen Schutz bietet. In den Versicherungsbedingungen sind viele Ausschlüsse und zeitliche Beschränkungen der Leistung geregelt.
Bei kleineren Ratenkrediten, die in überschaubarer Zeit abzubezahlen sind, ist fraglich, ob sich eine Restschuldversicherung lohnt. In jedem Fall sollte sich der Kunde nicht ungeprüft auf das von der Bank angebotene Produkt einlassen. Er kann sich selbst nach einer einigermaßen günstigen Restschuldversicherung umsehen.
Der Verbraucher sollte die Versicherungsbedingungen im Vorfeld genau prüfen, um festzustellen, in welchen Fällen die Versicherung überhaupt leistet und was es für Ausnahmen gibt.
Wie komme ich aus dem Restschuldversicherungsvertrag wieder raus?
Wenn der Verbraucher den Restschuldversicherungsvertrag widerruft, aber an dem Kreditvertrag festhalten möchte, sollte er das der Bank gegenüber ausdrücklich erklären.
Der Vertrag kann zudem auch ordentlich gekündigt werden. Dann erhält der Kunde den nicht verbrauchten Anteil des Versicherungsbeitrags zurückerstattet. Allerdings rechnen die Versicherer mit einer Formel, wonach in den ersten Monaten ein großer Teil des Versicherungsbeitrages verbraucht wird, so dass die Rückzahlung eher gering ausfällt.
Ausblick: Provisionsdeckel in Planung
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Frühjahr 2021 einen Vorstoß gemacht mit dem Ziel, dass eine gesetzliche Regelung zur Deckelung der Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung herbeigeführt werden soll. Angedacht ist dabei, dass nur noch eine Provision von maximal 2,5% der versicherten Darlehenssumme erlaubt ist. Diese Überlegung besteht bereits seit dem Jahr 2019. Wie genau die gesetzliche Regelung dann aussehen wird, bleibt abzuwarten. Das Inkrafttreten ist geplant für den 1.1.2022.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.