Elementarschadenversicherung: Zielgruppe, Pflichten und Kosten
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Worum geht es?
- Wer ist betroffen?
- Wie kommt man zum passenden Versicherungsschutz?
- Bekommt wirklich jeder eine Versicherung?
- Welche Pflichten hat der Versicherte?
- Mit welchen Kosten muss man bei Abschluss rechnen?
Worum geht es?
Naturgefahren wie Hochwasser oder Starkregen können sowohl bei beweglichem Hab und Gut, also Hausrat, als auch am Wohnhaus erhebliche Schäden anrichten. Einen Rund-um-Versicherungsschutz gibt es leider nicht.
Das größte Schadenspotenzial droht bei Schäden am Wohnhaus, weswegen dort ein Versicherungsschutz für Schäden aus Naturereignissen besonders sinnvoll ist. Dieser sogenannte Elementarschadenschutz kann ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung oder auch Hausratversicherung sein. Man erweitert dadurch den Versicherungsumfang um die Naturgefahren Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Rückstau und Vulkanausbruch.
Wer ist betroffen?
Bislang sind in Bayern gerade einmal 45 % der Wohnhäuser gegen Elementarschäden versichert. Zu wenig, wenn man bedenkt, dass extreme Unwetter und Überschwemmungen zunehmen und letztlich jeden treffen können. Ursache dafür ist die Erderwärmung. Je wärmer die Luft ist, desto mehr Wasser kann sie aufnehmen und natürlich auch wieder abgeben. Außerdem führt die Angleichung der Temperaturen zwischen Äquator und Nordpol zur Verlangsamung des sogenannten Jetstreams - das Starkwindband über dem Atlantik. In der Folge ziehen Tiefdruckgebiete über Europa langsamer ab, lokal regnet es länger und mehr.
Letztlich kann es also jeden Hausbesitzer treffen. So fielen im Jahr 2016 in kurzer Zeit ca. 160 Liter Regen pro Quadratmeter auf das niederbayerische Städtchen Simbach. Der beschauliche kleine Bach wurde zu einem reißenden Strom, der den Ort überschwemmte. Der Durschnittschaden pro Haus hat 158.000 Euro betragen.
Beachte: Seit dem 1. Juli 2019 erhalten Hochwassergeschädigte in Bayern keine staatlichen Soforthilfen mehr.
Wie kommt man zum passenden Versicherungsschutz?
Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung hat, sollte zunächst prüfen, ob diese einen Elementarschutz enthält. Dies findet man bei der Durchsicht seines Versicherungsscheines unter dem Stichwort versicherte Gefahren.
-
Wer den Zusatz elementar nicht in seinem Versicherungsschein finden kann, holt sich bei seinem Versicherer ein Angebot ein.
-
Sollte hingegen im Versicherungsschein der Zusatz „Elementar“ zu lesen sein, überprüft man die Qualität dieser Zusatzabsicherung.
Wie das funktioniert und was man in anderen Konstellationen am besten macht, kann man unter www.elementarschaden.bayern nachlesen. Dort finden sich auch praktische Musterbriefe zu dem Thema. Eine Beratungsunterstützung in Versicherungsfragen bieten Ihnen auch die Verbraucherverbände.
Bekommt wirklich jeder eine Versicherung?
Laut Versicherungswirtschaft sind 99 Prozent der Häuser in Bayern gegen Elementarschäden versicherbar. Doch was bedeutet versicherbar?
Ob ein Versicherer den Antrag auf Elementarschadenversicherung als zusätzlichen Versicherungsschutz zur Gebäude- und / oder Hausratversicherung annimmt oder nicht, entscheidet er nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte. Viele Versicherer beurteilen die Versicherbarkeit einzelner Gebäude dabei nach Gefährdungsklassen, die nach der statistischen Hochwasser-Häufigkeit gegliedert sind.
Es liegt letztendlich ausschließlich am Versicherer, ob dieser ein Objekt gegen Elementarschäden versichert oder nicht. Dafür relevante Faktoren sind die örtliche Schadenshäufigkeit der letzten Jahre sowie die Hochwasserhäufigkeit, die sich in den Gefährdungsklassen (so genannte ZÜRS-Zonen) einteilen lassen. Je seltener ein Hochwasserereignis vorkam, desto niedriger ist die Risikoklasse. Konkret handelt es sich um diese Einteilung:
- Klasse 1 (sehr geringe Gefährdung): statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser
- Klasse 2 (geringe Gefährdung): statistisch einmal in 100-200 Jahren ein Hochwasser oder Gebäude, die durch höhere Deiche geschützt sind
- Klasse 3 (mittlere Gefährdung): statistisch einmal in 10-100 Jahren ein Hochwasser
- Klasse 4 (hohe Gefährdung): statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
Um seine individuelle Versicherbarkeit zu verbessern, kann man entsprechende Selbstbehalte vereinbaren. Diese können mehrere 1.000 Euro pro Schadensfall betragen. Da man in Höhe dieses Betrages pro Schadensfall selbst aufkommen muss, bevor man Versicherungsleistung erhält, ist es wichtig, ausreichende Rücklagen zu bilden.
Durch Präventionsmaßnahmen können Prämien und Selbstbehalt reduziert werden. Wer in Risikogebieten beispielsweise Hochwasser angepasst baut, zum Beispiel durch ein erhöhtes Erdgeschoss oder den Verzicht auf Keller, erhöht seinen Eigenschutz. Auch ältere Häuser können beispielsweise durch den Einbau von wasserdichten Fenstern oder die Umrüstung der Ölheizung hochwasserfest nachgerüstet werden.
Welche Pflichten hat der Versicherte?
Fenster und Türen müssen bei Unwetter immer geschlossen sein, damit die Versicherung für Schäden aufkommt. Der Elementarschadenversicherung ist außerdem besonders wichtig, dass der Keller wasserdicht ist. Konnte beispielsweise Wasser durch Risse in der Kellerwand eindringen, wird sich der Versicherer bei der Regulierung querstellen. Das rechtzeitige wasserdichte Versiegeln von Kellern kann daher erforderlich sein.
Überflutungsgefährdete Räume müssen häufig mit Rückschlagklappen gegen ein dringendes Leitungswasser ausgestattet werden und deren Funktionsfähigkeit durch Wartung sichergestellt sein.
Auch hat man die Pflicht die Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten.
Zeigt sich im Schadensfall, dass eine solche Pflicht verletzt worden ist, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Mit welchen Kosten muss man bei Abschluss rechnen?
Das kommt auf das versicherte Gebäude, dessen Größe und Lage an. Für ein Einfamilienhaus mit 280 qm in Fürth zahlt man für eine Wohngebäudeversicherung (Gefahren Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel sind versichert) zwischen 430 und 990 Euro im Jahr. Will man dazu noch alle Elementargefahren absichern, erhöht sich die Prämie noch mal um durchschnittlich 200 Euro jährlich.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.