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Private Haftpflichtversicherung: Das Wichtigste im Überblick

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Denn: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür einstehen. Dies kann im Einzelfall sehr teuer werden. Was deckt die Versicherung ab, was nicht und was ist beim Vertragsschluss zu beachten?

Rotweinglas, das auf einem hellen Teppich umgefallen ist und einen Fleck hinterlässt;Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Braucht man wirklich eine private Haftpflichtversicherung?
  • Was deckt die Privathaftpflicht ab?
  • Was fällt nicht in den Versicherungsschutz?
  • Auf was sollte man vor dem Vertragsabschluss achten?
  • Welche Leistungen sollte der Vertrag umfassen?

Braucht man wirklich eine private Haftpflichtversicherung?

Ja, die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.


Nach § 823 Abs.1 BGB muss jede/-r der Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht einer anderen Person widerrechtlich verletzt, den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt und es ist auch nicht von Bedeutung, ob der/die Schädiger/-in vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Abhängig vom entstandenen Schaden kann dies sehr teuer werden. Die Privathaftpflichtversicherung schützt hier also das Vermögen derjenigen Person, die die Versicherung abgeschlossen hat, indem sie berechtigte Ansprüche der geschädigten Person ausgleicht. Außerdem wehrt sich auch unberechtigte Schadenersatzforderungen ab.

Was deckt die Privathaftpflicht ab?

Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Rechtsverhältnissen zwischen Privatpersonen. Diese ergeben sich beispielsweise aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Abgedeckt sind Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebene Vermögensschäden. Versichert sind demnach Schadensereignisse,

  • die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen,

  • die Zerstörung, Beschädigung oder Wertminderung von Sachen

  • und ggfs. daraus entstandene Schäden am Fremdvermögen

zur Folge haben.

Was fällt nicht in den Versicherungsschutz?

Nicht versichert sind Schadensersatzansprüche zwischen Staat und Bürger/-innen (z.B. Steuerecht, Ordnungsrecht). Aber auch nicht alle privatrechtlichen Schadensfälle sind abgedeckt. Hier sollen nur einige gängige Ausschlüsse aufgeführt werden. Keine Leistung von der Versicherung gibt es bei:

  • vorsätzlichem Handeln der Person, die den Schaden verursacht hat,

  • Haftpflichtansprüche gegen Mitversicherte (kann vereinbart werden),

  • Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind,

  • Schäden an geleasten, gemieteten oder geliehenen Sachen (kann vereinbart werden).

Worauf sollte man vor Vertragsabschluss achten?

  • Die Versicherungssumme sollte 10 Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Immer mehr Tarife bieten höhere Pauschaldeckungen (50 Mio. Euro) gegen nur geringe Beitragszuschläge.

  • Wer den Versicherungsbeitrag jährlich zahlt, vermeidet Ratenzahlungszuschläge und spart Geld.

  • Ein niedriger Selbstbehalt kann sinnvoll sein, wenn dadurch der Beitrag sinkt.

  • Die Vereinbarung der Forderungsausfalldeckung mit aktivem Rechtschutz ist empfehlenswert. Hier zahlt die Versicherung der geschädigten Person, wenn der/die Verursacher/-in selbst unversichert ist und auch sonst kein Geld hat. Der Zusatz „aktiver Rechtsschutz“ ist wichtig, damit die eigene Versicherung nicht nur den eigentlichen Haftpflichtschaden ersetzt, sondern auch die Kosten des Klage-und Vollstreckungsverfahrens gegen den/die Schädiger/-in übernimmt. Ohne diese Leistungserweiterungen bleibt man als Geschädigte/-r auf dem Schaden sitzen.

Welche Leistungen sollte der Vertrag umfassen?

Der Leistungsumfang sollte individuell überprüft werden. Folgende Erweiterungen sind regelmäßig für eine Vielzahl von Verbraucher/-innen interessant:

  • Der Verlust fremder und beruflicher/dienstlicher Schlüssel ist nicht nur ärgerlich, sondern kann bei Schließanlagen auch sehr teuer werden.

  • Wer privat viel im Internet surft, kann sich gegen Schäden durch Computerviren versichern lassen. Für Schäden, die man beruflich im Homeoffice verursacht, kommt die Privathaftpflichtversicherung im Regelfall nicht auf. Hier sollte der/die Arbeitgeber/-in durch eine Cyberversicherung vorgesorgt haben.

  • Wer kleine Kinder hat, kann Streit im Freundeskreis oder der Nachbarschaft durch die Einbeziehung von Schäden durch deliktunfähige Personen vorbeugen. Damit sind Kinder bis 7 Jahre gemeint, es gilt aber auch für ältere Menschen, die z.B. dement sind.

  • Versicherungsschutz bei Vorfällen im Ausland kann sinnvoll sein. Innerhalb Europas ist dies grundsätzlich sogar zeitlich unbegrenzt. Weltweit ist es häufig bei Aufenthalten bis zu einem Jahr möglich.

  • Durch die Vorsorgeversicherung werden neu hinzukommende Risiken, die z.B. durch die Anschaffung eines Hundes oder den Bau eines Hauses entstehen, zeitweise mit abgesichert.

    Aber Achtung: Die neuen Risiken müssen der Versicherung zeitnah mitgeteilt werden.

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  • Zustandekommen von Versicherungsverträgen
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  • Die Unfallversicherung: Wer sie braucht und was sie kann

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Stand: 26.02.2026
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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