Welchen Schutz bietet das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für die Verbraucher?
Von: Andrea Estermeier – VerbraucherService Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Sinn und Zweck des Gesetzes
- Anwendungsbereich
- Begriffe
- Was müssen Hersteller und Importeur beachten?
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CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen - die Unterschiede
- Die CE-Kennzeichnung
- Das GS-Zeichen
- Die Marktüberwachungsbehörden
- Was geschieht bei Verstößen
- Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden
Sinn und Zweck des Gesetzes
Die maßgebliche Intention des Gesetzgebers ist es, einheitliche Sicherheitsstandards für Produkte, die auf den Markt gebracht werden sollen, zu gewährleisten. Dies hat wegen der weltweit aufgeteilten Arbeits- und Fertigungsprozesse mit ihren jeweils unterschiedlichen nationalen Sicherheitsanforderungen an Produkte erhebliche Bedeutung. Somit gilt das ProdSG unabhängig von der Herkunft des Produktes. Die Wirkungsweise des Produktsicherheitsgesetzes ist präventiv, da es die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits schützt, bevor diese mit dem Produkt in Berührung kommen. Denn nur wenn die Anforderungen, die das ProdSG an die Produkte stellt, erfüllt werden, dürfen diese in Deutschland auf den Markt gebracht und verkauft werden.
Welche Anforderungen die Produkte erfüllen müssen, hängt von der Art der Produktgruppe ab.
Für bestimmte Produkte und vor allem für besonders gefahrenträchtige Produkte wurden spezielle Rechtsverordnungen erlassen, in denen produktspezifische Anforderungen und Informationspflichten an die jeweilige Produktgruppe gestellt werden.
Beispiele: Die Elektrogeräteverordnung, die für Elektronikartikel gilt. Oder die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeugen. Darin sind z.B. auch die erlaubten Grenzwerte für Schadstoffe in Kinderspielzeug geregelt. Fällt ein Produkt unter eine dieser Rechtsverordnungen, bestimmen sich die Anforderungen vorrangig nach diesen Verordnungen.
Für manche Produktgruppen gibt es jedoch keine speziellen Verordnungen. In diesem Fall greift das ProdSG ein. Das Gesetz selbst stellt allerdings keine Rechtsgrundlage für die Ansprüche des Verbrauchers gegen den Hersteller dar, wenn es zum Beispiel zu einer Verletzung eines Verbrauchers durch ein Produkt kommt.
Anwendungsbereich
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
Es gilt unter anderem nicht für Antiquitäten, für gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder aufgearbeitet werden müssen, für Lebensmittel, Futtermittel, für lebende Pflanzen und Tiere sowie für Medizinprodukte.
Begriffe
Das ProdSG definiert die benutzten Begriffe eigenständig. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Begriffe und deren Definitionen:
Produkte sind Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind.
Ausstellen bezeichnet das Anbieten, Aufstellen oder Vorführen von Produkten zu Zwecken der Werbung oder der Bereitstellung auf dem Markt.
Bereitstellen auf dem Markt meint jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.
Einführer ist jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Staat, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, in den Verkehr bringt.
Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers und des Einführers.
Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der
a) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder
b) ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt.
GS-Stelle ist jede Konformitätsbewertungsstelle, die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, kurz ZLS mit Sitz in München, die Befugnis erteilt bekommen hat, als GS-Stelle für einen bestimmten Aufgabenbereich tätig zu werden. Eine Liste der GS-Prüfstellen ist bei der BAuA zu finden.
Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.
Verbraucherprodukte
sind neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind;
als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.
Was müssen Hersteller und Importeur beachten?
Ein Produkt, das unter den Anwendungsbereich des ProdSG fällt, darf in Deutschland nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Bereitstellung auf dem Markt ist eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, soweit beim Umgang mit dem Produkt bestimmte Verhaltensweisen zu beachten sind.
Bei Verbraucherprodukten werden weitergehende Anforderungen gestellt.
So muss der Hersteller oder Importeur sicherstellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können.
Er muss
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den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder Importeurs benennen und.
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eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts anbringen.
Diese Angaben sind grundsätzlich auf dem Produkt oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung anzubringen.
Des Weiteren müssen bei Verbraucherprodukten durch den Hersteller Stichproben durchgeführt werden und Beschwerden von Verbrauchern geprüft und falls erforderlich ein Beschwerdebuch geführt werden. Die Händler sind über weitergehende Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Rückruf oder Gefahrenhinweise für ein Produkt zu unterrichten. Die Anzahl der Stichproben hängt vom Grad des Risikos ab, das mit dem Produkt verbunden ist und von den Möglichkeiten, das Risiko zu vermeiden.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde muss vom Hersteller oder Importeur unverzüglich unterrichtet werden, sobald diese Kenntnis von einem Sicherheits- und Gesundheitsrisiko für Personen erlangen, das von einem Produkt ausgeht. Ebenso besteht die Meldepflicht bereits dann, wenn sie aufgrund von Erfahrungen oder vorliegenden Informationen um das Risiko hätten wissen müssen. Dabei sind die Maßnahmen zur Vermeidung des Risikos mitzuteilen.
Auch der Händler wird in die Pflicht genommen. Er darf keine Produkte in den Verkauf bringen, von denen er weiß oder auf Grund der ihm vorliegenden Informationen oder seiner Erfahrung wissen muss, dass sie die Sicherheit oder Gesundheit von Menschen gefährden.
CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen - die Unterschiede
Die CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung (CE = Conformité Européenne = Europäische Konformität) ist die Kennzeichnung durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union festgelegt sind.
Nur solche Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung tragen, für die eine Kennzeichnung in den Richtlinien vorgeschrieben ist wie z.B. für elektronische Geräte, Spielzeuge, Druckgeräte, Telekommunikationseinrichtungen, Bauprodukte oder Haushaltskühlgeräte. Die Einhaltung der Richtlinien durch das Produkt liegt im Verantwortungsbereich des Herstellers. Der Hersteller versichert die Einhaltung geltender Anforderungen. Die CE-Kennzeichnung selbst ist somit kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern ein Verwaltungszeichen.
Ist für ein Produkt die Anbringung der CE-Kennzeichnung verpflichtend, muss dieses Zeichen auch auf dem Produkt oder Typenschild sichtbar, lesbar und dauerhaft, oder falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in beigefügten Begleitunterlagen angebracht sein. Ein Verkauf des Produktes ist ansonsten verboten.
Das GS-Zeichen
Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) stellt demgegenüber ein nationales Prüfzeichen und Gütesiegel dar, das auf freiwilliger Basis der Hersteller bei der zuständigen GS-Prüfstelle beantragen kann. Die Zuerkennung versichert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Einhaltung der geltenden Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes. Im Unterschied zur CE-Kennzeichnung wird somit eine dritte und vom Hersteller unabhängige Stelle tätig. Dabei wird nicht die Funktionsfähigkeit des Produktes als solches versichert und geprüft, sondern nur, dass von der bestimmungsgemäßen Benutzung des Produktes keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Personen ausgeht. Die Bescheinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens ist auf höchstens fünf Jahre befristet. Die GS-Stelle veröffentlicht eine Liste, in der alle ausgestellten Bescheinigungen über das GS-Zeichen enthalten sind.
Produkte dürfen nur dann mit dem GS-Zeichen verkauft und beworben werden, wenn eine ordnungsgemäße Bescheinigung über die Zuteilung des GS-Zeichens vorliegt. Werden die Anforderungen des GS-Zeichens nicht mehr erfüllt, wird das GS-Zeichen entzogen. Die Gestaltung des GS-Zeichens unterliegt genauen Vorschriften. Zeichen, die zu einer Verwechslung führen könnten, dürfen nicht angebracht werden.
Die Marktüberwachungsbehörden
Zusätzlich zu den Anforderungen an die Hersteller wird eine zweite Kontrolle durch die Marktüberwachungsbehörden gewährleistet. Die Marktüberwachungsbehörden sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen (siehe hierzu auch Organisation und Aufgaben der Bayerischen Gewerbeaufsicht).
Diese kontrollieren stichprobenartig, ob die Produkte den gestellten Anforderungen genügen. Bei den Stichproben gehen die Behörden je Land grundsätzlich von einem Richtwert von 0,5 Stichproben pro 1000 Einwohner und Jahr aus. Dabei werden die geltenden Risikobewertungen, eingegangene Beschwerden und sonstige Informationen berücksichtigt.
Was geschieht bei Verstößen?
Bei Verstößen, die unanfechtbar festgestellt worden sind, muss die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin diese veröffentlichen. Ebenso muss die Öffentlichkeit über sonstige den Behörden zur Verfügung stehende Erkenntnisse über Produkte, die mit Risiken für Sicherheit und Gesundheit von Personen verbunden sind, informiert werden.
Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden
Ergibt sich für die Marktüberwachungsbehörden ein begründeter Verdacht, dass ein Produkt nicht die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllt, sind die Behörden befugt,
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das Ausstellen eines Produkts zu untersagen,
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die Bereitstellung des Produktes auf den Markt - bis es den Anforderungen genügt – zu untersagen,
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eine Überprüfung des Produkts bei einer GS-Stelle oder einer in gleicher Weise geeigneten Stelle anzuordnen,
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die Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt oder das Ausstellen zu verbieten und ggf. diese auch sicherzustellen und zu vernichten oder auf andere Weise unbrauchbar zu machen,
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anzuordnen, dass geeignete, klare und leicht verständliche Hinweise zu Risiken, die mit dem Produkt verbunden sind, in deutscher Sprache angebracht werden,
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anzuordnen, dass die Öffentlichkeit vor den Risiken gewarnt wird, die mit einem auf dem Markt bereitgestellten Produkt verbunden sind oder selbst die Öffentlichkeit warnen, wenn die Wirtschaftsakteure der Anordnung nicht nachkommen.
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die Rücknahme oder den Rückruf eines auf dem Markt bereitgestellten Produkts anzuordnen. Eine Pflicht zum Rückruf oder Rücknahme eines Produktes besteht für die Marktüberwachungsbehörde, sobald eine ernste Gefahr von dem Produkt für die Sicherheit und Gesundheit von Personen ausgeht. In die Entscheidung, ob ein Produkt ein ernstes Risiko darstellt, sind die Grundlagen einer angemessenen Risikobewertung mit der Berücksichtigung der Art der Gefahr und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts mit einzubeziehen.
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Tipps zur Vorgehensweise bei unsicheren Geräten und Produkten
(Wer hilft mir weiter?) - Die Bedeutung von CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten
- GS = geprüfte Sicherheit?
- Aufgaben und Organisation der bayerischen Gewerbeaufsicht
- Rückrufaktionen (VIS - Verbraucher & Recht)
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- Bayerische Gewerbeaufsicht
- Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen
- Video: Was bedeutet Marktüberwachung?
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