Schilder an Tanklastzügen
Von: Kompetenzztentrum Gefahrgut - Regierung der Oberpfalz, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Gefahrgut
-
Orangefarbene Tafeln
- Form
- Inhalt
- Kennzeichnung der Gefahr / Kemlerzahl
- Vierstellige Nummer (UN-Nummer)
- Anbringung der orangefarbenen Kennzeichnung
- Placards
- Erwärmte Gefahrgüter
- Umweltgefährdende Stoffe
- Fahrzeuge mit Versandstücken mit Gefahrgütern in begrenzten Mengen
- Weitere Schilder
Gefahrgut
Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können. Insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen.
Die Vorschriften und Regelungen für die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern sind im Gefahrgutbeförderungsgesetz, für Straßentransporte in der Gefahrgutverordnung "Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" sowie dem ADR enthalten. Die Gefahrgüter sind dort entsprechend ihren gefährlichen Eigenschaften in Klassen 1 bis 9 sowie verschiedenen Unterklassen eingeteilt.
Gefahrgüter können beispielsweise sein:
-
Explosiv (Gefahrgutklasse 1.4) Beispiel: Feuerwerkskörper
-
Gasförmig (Gefahrgutklasse 2) Beispiel: Schweißgasflaschen
-
Brennbare Flüssigkeiten (Gefahrgutklasse 3) Beispiel: Benzin, Diesel
-
Giftig (Gefahrgutklasse 6.1) Beispiel: Schädlingsbekämpfungsmittel
-
Radioaktiv (Gefahrgutklasse 7)
-
Ätzend (Gefahrgutklasse 8) Beispiel: Salzsäure und Natronlauge
-
Umweltgefährdend (Gefahrgutklasse 9) Beispiel: bestimmte gefährliche Abfälle
hier: Transport von Benzin
Orangefarbene Tafeln
Damit sich Rettungs- und Einsatzkräfte bei einem Unfall schnell einen Überblick über die möglichen Gefahren verschaffen können, sind Form und Inhalt der orangefarbenen Tafeln vorgeschrieben. Im Brandfall dürfen sich die Tafeln bei einer 15 minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen.
Form
Die rückstrahlenden orangefarbenen rechteckigen Tafeln müssen eine Grundlinie (Breite) von 40 cm, eine Höhe von mindestens 30 cm und einen schwarzen Rand von höchstens 15 mm Breite haben.
Inhalt
Bei Tanklastzügen sind die orangefarbenen Tafeln durch eine waagrechte schwarze Linie in der Mitte der Tafel geteilt.
-
Über dem Strich steht eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemlerzahl).
-
Unter dem Strich steht eine vierstellige Nummer, die eindeutig einem bestimmten Gefahrgut zugeordnet ist (UN-Nummer).
Kennzeichnung der Gefahr (Kemlerzahl)
Diese Nummer informiert die Feuerwehr bei einem Unfall, welche Hilfsmaßnahmen notwendig und welche verboten sind.
Beginnt diese Nummer beispielsweise mit dem Großbuchstaben X, so darf ein Brand nicht mit Wasser gelöscht werden. Das Gefahrgut würde mit Wasser heftig chemisch reagieren.
Die Ziffern weisen auf folgende Gefahren hin:
2 | Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion |
---|---|
3 | Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
4 | Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe |
5 | Oxidierende (brandfördernde) Wirkung |
6 | Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr |
7 | Radioaktivität |
8 | Ätzwirkung |
9 | Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion |
Wird eine Ziffer zweimal nacheinander angegeben, weist dies auf eine Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Folgt auf eine Ziffer eine Null bedeutet dies, die Gefährdung durch das Transportgut konnte durch die erste Ziffer ausreichend angegeben werden.
Beispiel:
33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23° C) (Benzin)
30 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23° C bis einschließlich 60° C) (Heizöl, Diesel)
Vierstellige Nummer (UN-Nummer)
Diese Nummer hat immer vier Stellen. Sie ist dem Transportgut eindeutig zuzuordnen. Ihre Bedeutung kann einem Verzeichnis der gefährlichen Güter entnommen werden. Dieses Verzeichnis befindet sich im Kapitel 3.2 der Anlage A zum ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Beispiel:
1202 Dieselkraftstoff, 1203 Benzin
Kennzeichnungstafel seitlich am Tank
Anbringen der orangefarbenen Kennzeichnung
Tanklastzüge müssen grundsätzlich vorne und hinten mit je einer orangefarbenen Tafel ausgestattet sein. Der bei Tanklastzügen sichtbare große Tank ist oft in getrennte Tankkammern unterteilt.
In diesem Fall sind an beiden Seiten der Tankabteile (rechts und links am Fahrzeug) zusätzliche orangefarbene Kennzeichnungstafeln mit der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der UN-Nummer anzubringen.
Auf diese zusätzlichen Tafeln kann unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden. Beispielsweise dann, wenn sich in allen Tankabteilen das gleiche Gefahrgut befindet.
Möglich ist auch eine Kennzeichnung des Fahrzeuges vorne und hinten mit orangefarbenen Tafeln ohne Eintrag der Kemlerzahl und der UN-Nummer. Dann muss allerdings jede Tankkammer mit Warntafeln versehen werden.
nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Placards (Großzettel) symbolisieren die Gefahr
Neben den orangefarbenen Tafeln gibt es weitere Kennzeichnungen für Gefahrgüter in Tanklastzügen.
Auf einer Spitze stehende Quadrate mit einer Seitenlänge von mindestens 25 cm weisen durch ihre aufgedruckten Symbole und ihre Farben auf die Gefahren hin.
Die Muster für die Symbole und die Farben befinden sich im Absatz 5.2.2.2.2 der Anlage A des ADR und werden Gefahrzettelmuster genannt. Hier kann eine Informationsbroschüre beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr bestellt oder heruntergeladen werden. Sie enthält eine Infokarte mit den Gefahrenzetteln.
Es können verschiedene Großzettel an einem Tanklastzug angebracht sein. Sie weisen dann auf verschiedene Gefahren hin.
Die Großzettel werden in der Regel an den beiden Seiten des Tanklastzuges sowie hinten am Fahrzeug angebracht. Bei Tanklastzügen mit mehreren Kammern, gefüllt mit Gefahrgut unterschiedlicher Gefahr, ist jede Kammer seitlich durch die entsprechenden Großzettel zu kennzeichnen. Alle seitlich angebrachten Placards müssen dann einmal hinten am Fahrzeug erscheinen.
Erwärmte Gefahrgüter
Tanklastzüge, die Gefahrgut in erwärmtem Zustand transportieren, tragen hinten und an beiden Seiten eine zusätzliche Kennzeichnung:
Ein gleichseitiges Dreieck mit roten Linien, abgerundeten Ecken und einem symbolisierten Thermometer im Inneren (Seitenlänge mindestens 25 cm).
umweltgefährdende Stoffe
(Fisch + Baum)
Umweltgefährdende Stoffe
Auf Fahrzeugen muss für Gefahrgüter, die als Hauptgefahr umweltgefährlich sind oder neben ihrer Hauptgefahr zusätzlich noch umweltgefährlich sind, wie z.B. Benzin, Diesel und Heizöl, das Kennzeichen Fisch und Baum angebracht werden.
Das Zeichen ist dann nahe bei dem Gefahrenzeichen für die Hauptgefahr anzubringen.
Fahrzeuge mit Versandstücken mit Gefahrgütern in begrenzten Mengen
(Begrenzte Menge)
Von "begrenzte Menge" - engl. "Limited Quantity" spricht man im Gefahrgutrecht, wenn die Mengen je Innenverpackung sowie je Versandstück "begrenzt" sind.
Beispiel: Ein Karton mit 20 Spraydosen Haarspray von je 400ml Volumen. Die Menge des Gefahrgutes (Druckgas) ist begrenzt (hier 400 ml je Dose). Die Menge je Karton ist begrenzt (20 Stück).
Das ADR enthält genaue Regelungen für Verpacker zu den höchsten zulässigen Mengen je Innenverpackung sowie je Versandstück. Nicht vorgeschrieben ist jedoch die zulässige Menge je Fahrzeug. So kann die gesamte Ladung eines 40 t Sattelzuges aus Kartons mit "in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern" (z.B. Spraydosen) bestehen. Für die Verpackung und Beförderung gelten bei begrenzten Mengen wesentlich erleicherte Bedingungen.
Wenn das Fahrzeug bzw. die Beförderungseinheit mehr als 12 t zulässige Gesamtmasse hat und die Ladung aus mehr als 8 Tonnen Versandstücken mit begrenzten Mengen besteht, ist das Fahrzeug bzw. die Beförderungseinheit zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats mit einer Seitenlänge von mindestens 25 cm haben.
Weitere Schilder
Weißes rechteckiges Schild (40 cm x 30 cm) mit dem Großbuchstaben A
Dieses Schild symbolisiert eine genehmigungspflichtige Beförderung von Abfällen zur Beseitigung. Fahrzeuge, die Abfälle auf den öffentlichen Straßen befördern müssen mit zwei rechteckigen, reflektierenden, weißen Abfallwarntafeln mit einem schwarzen A gekennzeichnet sein. Während der Beförderung müssen die Abfallwarntafeln jeweils vorn und hinten am Fahrzeug deutlich sichtbar angebracht sein. Falls es sich bei der Ladung um Gefahrgut handelt, ist zusätzlich die entsprechende Gefahrgut-Kennzeichnung erforderlich.
Quadratische Plakette mit weißem "K" auf grünem Grund
Das Fahrzeug fährt nur zwischen Be- / Entladestelleunddem nächstgelegenen Güterbahnhof / Hafen (d.h. Kombination desVerkehrsweges Straße mit dem Verkehrsweg Schiene oder Schiff – Kombinierter Verkehr). Diese Fahrzeuge sind von der Steuer befreit. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß §3 KraftStG Nr. 9.
Blaues rechteckiges Schild mit der weißen Aufschrift TIR
Die Buchstabenkombination TIR zeigt an, dass das Fahrzeug unter Zollverschluss, also verplombt, unterwegs ist. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren für internationale Transporte.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Marktüberwachung
- Stoffliche Marktüberwachung
- Chemikalienhandel im Internet
- Online-Shopping: Vorsicht bei Import von Billigprodukten aus dem Ausland
- Gute Laborpraxis in Bayern - GLP
- "Safety Gate" (RAPEX): So funktioniert das EU-Schnellwarnsytem für gefährliche Non-Food-Produkte
- Tipps zur Vorgehensweise beim Erwerb unsicherer Produkte
- Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Spielzeug?
- Welchen Schutz bietet das Marktüberwachungsgesetz (MüG) für die Verbraucher?
- Welchen Schutz bietet das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für die Verbraucher?
- Sozialvorschrift im Straßenverkehr: Schutz und Drittschutz
- Schilder an Tanklastzügen
- Behördliche Informationen und Warnungen bezüglich technisch-chemischer Produkte