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  • Marktüberwachung

Stoffliche Marktüberwachung

Von: Dr. Axel Dorenbeck - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Ziel der stofflichen Marktüberwachung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Grundlage für die vorgenannten Schutzziele sind europäische und nationale Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der stofflichen Marktüberwachung überprüft wird.

Mitarbeiterin im Labor, Copyright CS Shutterstock

In diesem Beitrag finden Sie

  • Harmonisierung auf europäischer Ebene
  • Zuständigkeiten in Bayern und Ablauf der Marktüberwachung
  • Ergebnisse der stofflichen Marktüberwachung
  • Mehr zum Thema

Harmonisierung auf europäischer Ebene

Die Europäische Union (EU) hat im Sinne eines gemeinsamen Marktes Regelungen getroffen, die in allen Mitgliedstaaten gelten. Damit soll erreicht werden, dass sich sowohl innerhalb der EU, vor allem aber auch bei Importen aus Nicht-EU-Staaten, niemand Wettbewerbsvorteile verschaffen kann, die zu Lasten des Gesundheitsschutzes oder der Umwelt gehen. Die drei für die stoffliche Marktüberwachung maßgebenden Rechtsvorschriften sind:

  • die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)

  • die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals - Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien)

  • die Biozid-Verordnung

Neben diesen Rechtsvorschriften bestehen weitere Rechtsvorschriften, wie beispielsweise zu klimaschädlichen oder persistenten Stoffen. Die Regelungen über unmittelbar geltende europäische Verordnungen gewährleisten eine europaweit einheitliche Umsetzung der Rechtsvorschriften, eine europaweit einheitliche Überwachung sowie Vollzug als auch Rechtssicherheit für die europäischen Unternehmen.

Zuständigkeiten in Bayern und Ablauf der Marktüberwachung

Für den Vollzug der stofflichen Marktüberwachung sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Die Marktüberwachung beinhaltet neben den im Handel erhältlichen europäischen und importierten Produkten auch den diesbezüglichen Internethandel. Der grenzüberschreitende Internethandel sowie die Vielzahl der importierten Produkte erfordern Abstimmungen und eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen Marktüberwachungsbehörden sowie den Zollbehörden. Der Ablauf der Marktüberwachung richtet sich, sofern die jeweiligen speziellen Rechtsvorschriften keine eigenen Regelungen aufweisen, nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten. Die Bandbreite der Überwachungsmaßnahmen ist vielfältig. Sie reichen von Dokumenten-/Systemprüfungen über Kontrollen vor Ort bis hin zu tiefergehenden chemischen Analysen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Ergebnisse der stofflichen Marktüberwachung

Die Ergebnisse der stofflichen Marktüberwachung werden auszugsweise in den Jahresberichten der Bayerischen Gewerbeaufsicht dargestellt. Ferner finden sich Berichte zu deutschlandweit durchgeführten Projekten auf der Seite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit. Berichte zu europaweiten Projekten finden sich auf den Internetseiten der ECHA. Informationen zu Produkten, denen teilweise Ergebnisse aus der stofflichen Marktüberwachung zu Grunde liegen, finden sich im VerbraucherPortal Bayern. Aktuelle Mitteilung zu Produkten die ein ernstes Risiko aufweisen finden sich im RAPEX-System der europäischen Kommission.

Mehr zum Thema

  • Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien "GHS"
  • Bayerische Gewerbeaufsicht
  • Bayer. Landesamt für Umwelt: Asbestmerkblatt mit Verlinkung

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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 07.10.2024
Autor: Dr. Axel Dorenbeck - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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