Radon in Gebäuden – Gesundheitsschutz zu Hause und am Arbeitsplatz
Von: Abteilung Strahlenschutz - Bayerisches Landesamt für Umwelt
In diesem Beitrag finden Sie
- Entstehung und Vorkommen
- Radon in Innenräumen
- Wirkung auf den Menschen
- Radon messen
- Radon im Gesetz – Pflichten zum Radonschutz
- Zusatzschutz in Radon-Vorsorgegebieten
- Radon-Fachleute
Entstehung und Vorkommen
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das überall natürlich vorkommt. Es ist farb-, geruch- und geschmacklos.
Radon entsteht im Boden durch den radioaktiven Zerfall von Uran, das ebenfalls überall natürlich vorkommt. Da Radon ein Gas ist, kann es sich leicht gelöst in Wasser oder mit der Luft im Boden ausbreiten. So gelangt Radon ins Freie oder kann in Gebäude eindringen. Im Freien verdünnt sich Radon schnell mit der Außenluft. Daher ist die Radonkonzentration hier meist niedrig.
Radon in Innenräumen
In Innenräumen kann die Radonkonzentration höher sein. Dabei wird die Radonkonzentration außer vom Untergrund vor allem vom baulichen Zustand des Gebäudes beeinflusst. Entscheidend ist dabei der Gebäudebereich mit Erdkontakt. Hier kann Radon über Fugen, Spalten und Risse sowie entlang von Kabel- und Rohrdurchführungen ins Innere gelangen. Dabei gilt:
Leben und arbeiten wir für längere Zeit in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration, kann dies Lungenkrebs begünstigen.
Wirkung auf den Menschen
Die gesundheitliche Wirkung geht weniger vom Radon selbst aus als von seinen kurzlebigen, ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukten. Diese binden sich in der Luft an Partikel, zum Beispiel Staub. Beim Einatmen gelangen diese in die Lunge, wo die Folgeprodukte energiereiche Strahlung aussenden. So kann das unmittelbar umgebende Lungengewebe geschädigt werden. Werden die Zerfallsprodukte über einen längeren Zeitraum und in erhöhtem Maße eingeatmet, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, an Lungenkrebs zu erkranken.
Radon messen
Klarheit über die Radonkonzentration schafft nur eine Messung. Mit sogenannten Exposimetern kann einfach und kostengünstig gemessen werden. Diese kleinen Messdosen werden für zwölf Monate aufgestellt, um auch jahreszeitliche Schwankungen zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Dieser wird mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) verglichen.
Qualitätsgesicherte Ergebnisse liefern Exposimeter von anerkannten Stellen. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste mit diesen Anbietern.
Radon im Gesetz – Pflichten zum Radonschutz
Seit Anfang 2019 gelten in Deutschland mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) rechtliche Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen. Im Zentrum steht hierbei der Schutz der Gesundheit.
Wichtig ist der gesetzliche Referenzwert. Er beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft und gilt für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume. Wird der Referenzwert an Arbeitsplätzen überschritten, müssen Radon-Schutzmaßnamen umgesetzt werden. Zu Hause sind diese freiwillig, jedoch stets empfehlenswert.
Daneben muss bei allen Neubauten ein Basisschutz vor Radon umgesetzt werden. Dieser gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.
Zusatzschutz in Radon-Vorsorgegebieten
Die Bundesländer legen Radon-Vorsorgegebiete fest. Da hier die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen größer ist, gelten zusätzliche Pflichten zum Schutz vor Radon. Diese betreffen Arbeitgeber und Bauherren.
- Radonschutz an Arbeitsplätzen: Für Arbeitgeber besteht eine Messpflicht an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss. Verglichen werden die Messergebnisse stets mit dem Referenzwert. Wird der Referenzwert überschritten, müssen Radon-Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
- Radon-Schutzmaßnahmen beim Neubau: Ziel beim Neubau ist, den Eintritt von Radon von vornherein so gering wie möglich zu halten. So muss beim Neubau zusätzlich zum Basisschutz eine weitere Radon-Schutzmaßnahme umgesetzt werden. Dafür gibt es verschiedene Radon-Schutzmaßnahmen.
Radon-Fachleute
Um sich einen Überblick über mögliche Anbieter zu verschaffen, können im Internet folgende Suchbegriffe kombiniert werden:
Radon Fachperson,
Radon Spezialisten,
Radon Sachverständige,
Radon Fachmann oder
Radon Fachkraft.
Auch Bausachverständige, Architekten oder Ingenieurfirmen können Ansprechpartner bei Radon-Schutzmaßnahmen für Bestandsgebäude oder beim radonsicheren Bauen sein.
Wir haben einige Tipps für die Suche zusammengestellt.
Anbieter sollten folgende Kriterien erfüllen:
- Es gibt einen Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung im Bereich Radon.
- Es gibt Referenzen, die die praktische Erfahrung bestätigen und eine regelmäßige Arbeit im Bereich belegen.
- Es wird Bezug genommen auf den gesetzlich verankerten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³).
- Es wird ein adäquates Vorgehen für den Radonschutz vorgeschlagen. Beim Radonschutz ist es oftmals sinnvoll, ein gestaffeltes Vorgehen zu wählen. Das heißt, dass mit einfachen, meist kostengünstigen Radon-Schutzmaßnahmen begonnen wird, bevor sehr aufwendige Vorgehen gewählt werden.
Wenn möglich, empfehlen wir, Angebote mehrerer Anbieter einzuholen und zu vergleichen, zum Beispiel hinsichtlich Kosten und bisheriger Erfahrungen.
Wichtig ist, dass man sich darüber im Klaren ist, dass die Radonkonzentration in Gebäuden nicht unter die Radonkonzentration in der Außenluft gesenkt werden kann. In Deutschland liegt die durchschnittliche Radonkonzentration im Freien bei etwa 9 Bq/m³.
Der Erfolg der Radon-Schutzmaßnahme sollte immer mit einer Messung der Radonkonzentration kontrolliert werden. An Arbeitsplätzen ist diese Kontrollmessung Pflicht.
- Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU Bayern): Radon in Gebäuden
- Erklärfilm des LfU Bayern: Radioaktivität zu Hause
- Flyer des LfU Bayern: Radon in Gebäuden
- UmweltWissen des LfU Bayern: Radon in Gebäuden
- Planungshilfe des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
- Bundesamt für Strahlenschutz: Radon
- Bundesamt für Strahlenschutz: Anerkannte Stellen
- Radioaktivität in und radioaktive Kontamination von Lebensmitteln
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(Radonhaus) © Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Radon-Fachstelle
(Pflichten beim Radonschutz) © Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Radon-Fachstelle
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