P-Sätze
Autor: Silvio Dietrich - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In diesem Beitrag finden Sie
- Grundsätzliches
- Aufbau des Systems
- P-Sätze
- Normen und Standards
Grundsätzliches
Die H- und P-Sätze enthalten die wichtigen Informationen über die Substanzen in Kurzform.
- Die H-Sätze (Hazard Statements) sowie die ergänzenden EUH-Sätze beschreiben Gefährdungen, die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen.
- Die P-Sätze (Precautionary Statements) sind Sicherheitshinweise, die zu beachten sind.
Das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien gilt in Europa ab 1.12. 2010 für Stoffe und ab 1.06.2015 für Gemische, wie die Zubereitungen dann heißen werden. Bis dahin können beide Systeme nebeneinander benützt werden.
Aufbau des Systems
Das System beinhaltet eine lange Liste möglicher Gefahren (H-Sätze) bzw. die nötigen Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Der Buchstabe "H" bzw. "P" wird vorangestellt, anschließend folgt eine dreistellige Zahlenkombination.
Neu sind außerdem die beiden Signalwärter:
- ACHTUNG gibt an, dass es sich um eine weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt
- GEFAHR bedeutet, dass es sich um eine schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt.
P-Sätze:
Normen und Standards
GHS-Verordnung (EG) Nr.1272/2008 Stand: Juli 2009 P-Sätze: Art. 22; Anhang IV, Teil 2 der GHS-Verordnung Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS).
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