Phthalate
Von: Prof. Dr. Wolfgang Völkel - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In diesem Beitrag finden Sie
- Was sind Phthalate?
- In welchen Produkten sind Phthalate enthalten?
- Wie gelangen Phthalate in die Umwelt und den menschlischen Körper?
- Wie gefährlich sind Phthlate für den Menschen?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Verwendung von Phthalten einzuschränken?
- Was kann der Verbraucher tun?
Was sind Phthalate?
Phthalate sind Industriechemikalien. Sie werden als Weichmacher Kunststoffen, insbesondere Polyvinylchlorid (PVC) zugesetzt, um sie elastisch und flexibel zu machen.
In welchen Produkten sind Phthalate enthalten?
Anwendungsbereiche sind beispielsweise Kunststoffmatten, PVC-Bodenbeläge, Vinyltapeten, Einrichtungsgegenstände, Plastikschuhe und Regenbekleidung. Sie können aber auch in Lebensmittelverpackungen, Farben oder kosmetischen Mitteln enthalten sein.
Wie gelangen Phthalate in die Umwelt und den menschlichen Körper?
Phthalate sind wie in Weich-PVC chemisch nicht fest in Kunststoffen gebunden. Sie können daher aus Produkten ausgasen oder im Kontakt vor allem mit Fetten und Ölen in diese übergehen. Da sie in sehr vielen Bereichen eingesetzt werden, können sie in praktisch allen Umweltmedien nachgewiesen werden.
Eine Aufnahme dieser Phthalat-Weichmacher erfolgt überwiegend über die Nahrung. Bei Klein- oder Krabbelkindern kommt noch der Hand-zu-Mundkontakt und damit die Aufnahme von Hausstaub, der Phthalate enthält, sowie Phthalat-haltiges Spielzeug als weitere Quellen hinzu. Weitere Expositionspfade sind die inhalative Aufnahme, beispielsweise beim Ausgasen von Weichmachern aus Fußböden oder Einrichtungsgegenständen aus Kunststoff. Auch über die Haut können Phthalate aufgenommen werden z. B. beim Tragen von Phthalat-haltigen Textilien oder durch Kosmetika.
Im Jahr 2023 wurde eine Phthalat-Exposition durch die Verwendung von Sonnenschutzmitteln entdeckt, verursacht durch mögliche Verunreinigungen des UV-Schutzfilter Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl benzoat (DHHB). Ausgehend von Messungen des Phthalat-Metaboliten Mono-n-Hexyl-Phthalat (MnHexP), in Urinproben wurde Di-n-Hexyl-Phthalat (DnHexP) als möglicher Kandidat ausgemacht, der bei der Herstellung von DHHB als Nebenprodukt (Verunreinigung) entstehen kann. In den folgenden Jahren wurde daraufhin von der Humanbiomonitoring (HBM)-Kommission am Umweltbundesamt ein toxikologischer Beurteilungswert (HBM I-Wert) von 60 µg/L im Urin abgeleitet. Von den untersuchten Urinproben lagen 99 % unter diesem Wert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) leitete einen TDI (Tolerable Daily Intake; tolerierbare tägliche Aufnahmemenge) von 63 μg/kg KG/d (typische Einheit des TDI und steht für Mikrogramm (µg) pro Kilogramm (kg) Körpergewicht (KG) pro Tag (d)) ab und kommt zu dem Schluss, dass bei den Untersuchten der TDI nur zu einem sehr geringen Teil ausgeschöpft wird und daher wahrscheinlich kein Gesundheitsrisiko besteht.
Um das Risiko weiter zu minimieren, schlägt das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) einen Richtwert für die Höchstmenge der Verunreinigung DnHexP bei der Produktion des UV-Schutzmittels DHHB von 1 µg pro kg DHHB vor.
Wie gefährlich sind Phthalate für den Menschen?
Nicht alle Phthalate haben bei üblichen Expositionen eine gesundheitsschädliche Wirkung. Einige Vertreter der Phthalate werden als endokrine Disruptoren bezeichnet, da sie auf das Hormonsystem Wirkung zeigen.
- DEHP (Diethylhexylphthalat),
- BBP (Benzylbutylphthalat),
- DBP (Dibutylphthalat) und
- DIBP (Diisobutylphthalat)
sind als fortpflanzungsgefährdend (Repr. 1B*) eingestuft. Bei Versuchstieren konnte eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit durch diese vier Phthalate dann festgestellt werden, wenn die Tiere langfristig oder wiederholt diesen Weichmachern ausgesetzt waren. Für Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIDP) sind lebertoxische Wirkungen beschrieben.
Daher gilt seit Juli 2020 in der EU ein Verbot von DEHP, DBP, BBP und DIBP in verschiedenen Erzeugnissen. Grundlage dafür war ein Beschränkungsverfahren im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH. Aufgrund dieser Verbote wird seit einigen Jahren vor allem DEHP in Produkten z. B. durch DINP oder 1,2-Cyclohexandicarbonsäurediisononylester (DINCH®) ersetzt.
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Verwendung von Phthalaten einzuschränken?
In Deutschland gibt es bereits viele Verbote und Einschränkungen für Phthalate, die auch EU-weit gelten. In Anhang XVII Eintrag 51 VO (EG) Nr. 1907/2006 der EU-Chemikalienverordnung REACH wird beispielsweise geregelt, dass DEHP, DBP, BBP und DIBP nicht in Erzeugnissen in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn deren Konzentration einzeln oder in Kombination mindestens 0,1 Gewichtsprozent (Gew.-%) des weichmacherhaltigen Materials betragen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, die in Anhang XVII Eintrag 51 Absatz 4 gelistet sind. Anhang XVII Eintrag 52 VO (EG) Nr. 1907/2006 regelt darüber hinaus die Phthalate DINP, DIDP und DNOP, die nicht in weichmacherhaltigen Materialien in Spielzeug und Babyartikeln, welche in den Mund genommen werden können, verwendet werden dürfen, wenn deren Konzentration mehr als 0,1 Gew.-% des weichmacherhaltigen Materials entspricht.
Zum Zwecke des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes durch eine umweltgerechte Verwertbarkeit von Altgeräten wird in Deutschland mit der Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) die EU-Richtlinie 2011/65/EU (sog. RoHS-Richtlinie; Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment) umgesetzt. Es dürfen nur solche Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, die die zulässige Höchstkonzentration von 0,1 Gew.-% im homogenen Werkstoff für die Phthalate DIBP, DBP, BBP, DEHP nicht überschreiten.
Weiterhin dürfen einige Phthalat-Weichmacher nicht in Gemischen für den privaten Endverbraucher oder in kosmetischen Mitteln enthalten sein. Die Verwendung von Phthalaten in Kunststoffen für Lebensmittelverpackungen wurde EU-weit eingeschränkt.
Schließlich dürfen Firmen die Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP aufgrund von Regelungen in REACH seit dem 21.02.2015 nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung (Zulassung) herstellen oder verwenden.
Was kann der Verbraucher tun?
1. Wahlmöglichkeiten beim Neukauf nutzen
Bei der Neuanschaffung hat der Verbraucher die Wahl. Viele Alltagsgegenstände werden nicht nur aus Kunststoff, sondern auch aus Materialien wie Holz oder anderen Naturmaterialien angeboten, die keine Phthalat-Weichmacher enthalten. Aber nicht immer kann oder will man auf Kunststoff verzichten. Hier gilt die Empfehlung: Vor allem Gegenstände aus Weich-PVC vermeiden, da diese besonders hoch mit Weichmachern belastet sein können. Allerdings sind mittlerweile vor allem Weichmacher enthalten, die aus heutiger Sicht gesundheitlich unbedenklich sind. Auch ein starker "Plastikgeruch" kann ein Indiz für das Vorhandensein von Weichmachern sein.
Produkte aus Kunststoffen wie Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) hingegen sind weichmacherfrei. Die Art des Kunststoffs kann man am Recyclingsymbol mit der darunter befindlichen Kurzbezeichnung erkennen.
Beispiele:
Ebenso können Gütesiegel wie beispielsweise der "blaue Engel" helfen, schadstoffarme Produkte zu erkennen.
2. Informationsmöglichkeiten nutzen
Neben den zuvor aufgeführten Erkennungsmöglichkeiten kann sich der Verbraucher zusätzlich konkret informieren, ob ein Produkt besonders besorgniserregende Stoffe wie beispielsweise einige der Weichmacher aus der Gruppe der Phthalate enthält. Die Europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet den Hersteller oder Händler Auskunft zu erteilen, ob sein Produkt die als besonders besorgniserregend eingestuften Stoffe aus der Gruppe der Phthalat-Weichmacher in Mengen von mehr als 0,1 Prozent enthält. Auf Anfrage durch den Verbraucher muss innerhalb von 45 Tagen eine Antwort erfolgen. Die Auskunft ist für den Verbraucher kostenlos. Werden diese Auskünfte bei der Kaufentscheidung genutzt, hat dies sogar einen direkten Einfluss auf den Markt und seine Entwicklung. Denn gerade heimische Hersteller arbeiten mit Nachdruck daran, gefährliche Stoffe in ihren Produkten zu ersetzen.
3. Räume regelmäßig lüften und säubern
Durch regelmäßiges und häufiges Reinigen und Lüften von Räumen kann die Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen generell gesenkt werden. Dies gilt natürlich auch für beispielsweise Aerosol-getragene Phthalat-Weichmacher, die effizient beim Quer- oder Stoßlüften aus der Raumluft eliminiert werden.
*Kategorie 1B: Stoffe, die wahrscheinlich beim Menschen reproduktionstoxisch sind. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem: geeignete Langzeit-Tierversuche, sonstige relevante Informationen. (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/sicherheitsdatenblatt/reproduktionstoxizitaet)
- Information über gefährliche Chemikalien in Produkten "REACH"
- LGL Bayern: Prä- und postnatale Exposition gegenüber Phthalaten
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LGL Bayern: Human-Biomonitoring bei Kindern aus Kindertagesstätten zur Abschätzung der Phthalatbelastung
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LGL Bayern: Phthalate im Staub und in der Luft von bayerischen Kindertagesstätten (LUPE 3)

- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Factsheet Phthalate
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Umweltbundesamt: Die nützlichen Weichmacher mit den unerwünschten Eigenschaften
- Bundesinstitut für Risikobewertung: FAQs zu Phthalat-Weichmachern
- Bundesinstitut für Risikobewertung 2024: MnHexP in Urinproben: Bewertung des gesundheitlichen Risikos
- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA): Verbotener Weichmacher als Verunreinigung in Sonnenschutzmitteln? - Erste Untersuchungsergebnisse
- Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS): Scientific advise on the safety of Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate (DHHB)
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