Grauer Kapitalmarkt: Hohes Verlustrisiko ohne staatliche Kontrolle
Von: Verbraucherzentrale BayernIn diesem Beitrag finden Sie
- Was genau ist der Graue Kapitalmarkt?
- Was wird angeboten?
- Wie wird das Geld investiert?
- Prospekt: Vertragsunterlagen genau lesen
- Tipps: Vorsicht bei Schnäppchen und Steuervorteilen
- Schon unterschrieben - was nun?
Was genau ist der Graue Kapitalmarkt?
Hierunter fällt der nicht oder nur unzureichend durch staatliche Aufsicht kontrollierte und kaum durch Rechtsvorschriften geregelte Teil des Geldanlagemarktes. In Abgrenzung dazu befinden sich auf dem „Weißen Kapitalmarkt“ Geldanlagen und Versicherungen, die man bei Banken und Versicherungsgesellschaften abschließt. Hier gibt es die staatliche Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, sowie einschlägige Spezialgesetze wie das Wertpapierhandelsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz. An der Börse gehandelte Wertpapiere gehören auch zum „Weißen Kapitalmarkt“.
Auf dem „Schwarzen Kapitalmarkt“ sind dagegen Anbieter/-innen von Geldanlagen tätig, die für ihre Geschäfte eine Erlaubnis bräuchten, aber keine haben. Durch die Änderung von bestehenden Gesetzen oder der Einführung neuer Vorschriften hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren versucht, die Gefahren des Grauen Kapitalmarkts zu entschärfen. So wurden unter anderem die Anforderungen an die Vermittler/-innen der Produkte strenger und die häufig angebotenen geschlossenen Fonds stärker reguliert. Außerdem wurde für bestimmte Anlageformen wie zum Beispiel Nachrangdarlehen oder Direktinvestments eine Prospektpflicht erstmalig eingeführt.
Was wird auf dem Grauen Kapitalmarkt angeboten?
Auf dem Grauen Kapitalmarkt tummeln sich viele Anbieter/-innen, die Geldanlagen mit meist kompliziertem Vertragsgeflecht anbieten und hohe Rendite versprechen. Typische Produkte sind Unternehmensbeteiligungen, Genussrechte oder auch das sogenannte crowdfunding. Häufig angeboten werden auch Nachrangdarlehen, bei denen Verbraucher/-innen einer Firma ihr Geld als Kreditleistung geben und diese Kund/-innen dafür einen Zins zahlt. Vielen Verbraucher/-innen ist nicht klar, dass mit einer solchen Geldanlage ein hohes Risiko verbunden ist, sein Geld zu verlieren.
Wie wird das Geld investiert?
Die Geschäftsbereiche sind vielfältig. Investiert wird beispielsweise in erneuerbare Energien, Sachwerte, wie Immobilien, Edelmetalle und Holz oder in neue Technologien.Früher war es möglich, dass Anleger/-innen gar nicht genau wussten, in was genau ihr Geld investiert wird, weil der Anbieter oder die Anbieterin sich beim Vertragsschluss noch nicht vollständig festlegt hatte. Dies ist aufgrund einer Gesetzesänderung mittlerweile aber nicht mehr zulässig.
Prospekt: Vertragsunterlagen genau lesen
Durch einige gesetzliche Änderungen in der vergangenen Zeit wurde die Prospektpflicht konkretisiert und auf mehr Geldanlagen ausgeweitet. Anleger/-innen sollten insbesondere die Risikohinweise lesen, die deutlich hervorgehoben abgedruckt sein müssen. Außerdem sollten sie sich die Vertragsunterlagen ansehen. Wenn sie diese nicht verstehen, sollten sie sich rechtlich beraten lassen.
Tipps für Verbraucher/-innen: Vorsicht bei Schnäppchen und Steuervorteilen
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Wenn man überhaupt in riskante Geldanlagen investieren möchte, dann sollte man einen Investitionsbereich wählen, in dem man sich zumindest grob auskennt, um wenigstens einigermaßen einschätzen zu können, wie hoch das Risiko ist. Außerdem sollte nur Geld eingesetzt werden, dessen Verlust man im Ernstfall verkraften kann und will.
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Niemand ist gezwungen, übereilt einen Vertrag abzuschließen. Wenn der Vermittler oder die Vermittlerin drängt und von einem Schnäppchen spricht, das es nur bei schnellem Abschluss gibt, sollte man die Finger davon lassen.
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Ob sich eine Geldanlage unter steuerlichem Gesichtspunkt lohnt, kann verlässlich nur ein/-e Steuerberater/-in beurteilen.
Schon unterschrieben? Widerruf und Rechtsansprüche prüfen
In den vielen Fällen, bei denen die Geldanlage außerhalb von Geschäftsräumen vertrieben wurde, z.B. beim Verbraucher oder bei der Verbraucherin zu Hause, oder der Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie beispielsweise Telefon, Postversand oder Internet zustande kommt, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Über dieses zweiwöchige Widerrufsrecht müssen Kund/-innen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerruf dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Es lohnt sich also, den Text der Belehrung überprüfen zu lassen. Das Widerrufsrecht kann bei Produkten, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, eingeschränkt sein.
Wann die Geldanlage gekündigt werden kann, ergibt sich aus den Vertragsregelungen. Diese sind im Prospekt abgedruckt. Wenn sich Anleger/-innen falsch beraten fühlen, weil ein unpassendes Produkt empfohlen wurde oder nicht genügend auf die Risiken hingewiesen wurde, können sie rechtlich prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Eine kostengünstige erste Beratungsmöglichkeit biete auch die beiden bayerischen Verbraucherschutzverbände Verbraucherzentrale Bayern und VerbraucherService Bayern an.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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