Grauer Kapitalmarkt: Hohes Verlustrisiko ohne staatliche Kontrolle
Von: Verbraucherzentrale BayernIn diesem Beitrag finden Sie
- Was genau ist der Graue Kapitalmarkt?
- Was wird angeboten?
- Wie wird das Geld investiert?
- Prospekt: Vertragsunterlagen genau lesen
- Tipps: Vorsicht bei Schnäppchen und Steuervorteilen
- Schon unterschrieben - was nun?
Was genau ist der Graue Kapitalmarkt?
Hierunter fällt der nicht oder nur unzureichend durch staatliche Aufsicht kontrollierte und kaum durch Rechtsvorschriften geregelte Teil des Geldanlagemarktes. In Abgrenzung dazu befinden sich auf dem „Weißen Kapitalmarkt“ Geldanlagen und Versicherungen, die man bei Banken und Versicherungsgesellschaften abschließt. Hier gibt es die staatliche Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, sowie einschlägige Spezialgesetze wie das Wertpapierhandelsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz. An der Börse gehandelte Wertpapiere gehören auch zum „Weißen Kapitalmarkt“.
Auf dem „Schwarzen Kapitalmarkt“ sind dagegen Anbieter von Geldanlagen tätig, die für ihre Geschäfte eine Erlaubnis bräuchten, aber keine haben. Durch die Änderung von bestehenden Gesetzen oder der Einführung neuer Vorschriften hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren versucht, die Gefahren des Grauen Kapitalmarkts zu entschärfen. So wurden unter anderem die Anforderungen an die Vermittler der Produkte strenger und die häufig angebotenen geschlossenen Fonds stärker reguliert. Außerdem wurde für bestimmte Anlageformen wie zum Beispiel Nachrangdarlehen oder Direktinvestments eine Prospektpflicht erstmalig eingeführt.
Was wird auf dem Grauen Kapitalmarkt angeboten?
Auf dem Grauen Kapitalmarkt tummeln sich viele Anbieter, die Geldanlagen mit meist kompliziertem Vertragsgeflecht anbieten und hohe Rendite versprechen. Die Angebote zu Beteiligungen an geschlossenen Fonds gehen eher zurück. Neue Angebote wie Konstruktionen, bei denen der Verbraucher einer Firma sein Geld als Kreditleistung gibt und diese dem Kunden dafür einen Zins zahlt, nehmen zu. Vielen Verbrauchern ist nicht klar, dass mit einer solchen Geldanlage ein hohes Risiko verbunden ist, sein Geld zu verlieren.
Wie wird das Geld investiert?
Die Geschäftsbereiche sind vielfältig. Investiert wird beispielsweise in erneuerbare Energien, Sachwerte, wie Immobilien, Edelmetalle und Holz oder in neue Technologien. Oft weiß der Anleger gar nicht, in was genau sein Geld investiert wird, weil der Anbieter sich beim Vertragsschluss noch nicht vollständig festlegt.
Prospekt: Vertragsunterlagen genau lesen
Durch einige gesetzliche Änderungen in der vergangenen Zeit wurde die Prospektpflicht konkretisiert und auf mehr Geldanlagen ausgeweitet. Der Anleger sollte insbesondere die Risikohinweise lesen, die deutlich hervorgehoben abgedruckt sein müssen. Außerdem sollte er sich die Vertragsunterlagen ansehen. Wenn er diese nicht versteht, sollte er sich rechtlich beraten lassen. Es macht keinen Sinn, eine Geldanlage abzuschließen, die man nicht versteht.
Tipps für Verbraucher: Vorsicht bei Schnäppchen und Steuervorteilen
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Wenn man überhaupt in riskante Geldanlagen investieren möchte, dann sollte man einen Investitionsbereich wählen, in dem man sich zumindest grob auskennt, um wenigstens einigermaßen einschätzen zu können, wie hoch das Risiko ist. Außerdem sollte nur Geld eingesetzt werden, dessen Verlust man im Ernstfall verkraften kann und will.
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Niemand ist gezwungen, übereilt einen Vertrag abzuschließen. Wenn der Vermittler drängt und von einem Schnäppchen spricht, das es nur bei schnellem Abschluss gibt, sollte man die Finger davon lassen.
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Ob sich eine Geldanlage unter steuerlichem Gesichtspunkt lohnt, kann verlässlich nur ein Steuerberater beurteilen.
Schon unterschrieben? Widerruf und Rechtsansprüche prüfen
In den vielen Fällen, bei denen die Geldanlage außerhalb von Geschäftsräumen vertrieben wurde, z.B. beim Verbraucher zu Hause, oder der Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie beispielsweise Telefon, Postversand oder Internet zustande kommt, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Über dieses zweiwöchige Widerrufsrecht muss der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Widerruf dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Es lohnt sich also, den Text der Belehrung überprüfen zu lassen.
Wann die Geldanlage gekündigt werden kann, ergibt sich aus den Vertragsregelungen. Diese sind im Prospekt abgedruckt. Wenn sich der Anleger falsch beraten fühlt, weil ihm ein unpassendes Produkt empfohlen wurde oder er nicht genügend auf die Risiken hingewiesen wurde, kann er rechtlich prüfen lassen, ob er einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Eine kostengünstige erste Beratungsmöglichkeit bietet die Verbraucherzentrale Bayern an. Dort erhält man auch kostenlose Flyer zu ausgewählten Themen und Produkten rund um den grauen Kapitalmarkt.
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