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Finanzberater/-innen: Qualifikation und Kosten beachten

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Finanzberater/-innen gibt es viele. Doch wie unterscheiden Ratsuchende zwischen seriösen und unseriösen? Entscheidend ist die Qualifikation, aber auch, wie offen er oder sie über die Kosten der Beratung spricht.

Beratende Person sitzt einem Paar an einem Schreibtisch gegenüber; Copytight Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Was ist ein/-e Finanzberater/-in?
  • Wie verdienen Finanzberater/-innen ihr Geld?
  • Warum sind Anleger/-innen durch die Berufspflichten der Finanzanlagenberater/-innen nicht vollständig geschützt?
  • Woran erkennt man seriöse Finanzberater?
  • Woran erkennt man unseriöse Finanzberater/-innen?
  • Was sollten Anleger bei der Bankberatung beachten?

Was ist ein/-e Finanzberater/-in?„Finanzanlagenvermittler/-in“. Deren Rechte und Pflichten sind in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelt.

Der oder die Finanzberater/-in, der/die nicht bei einer Bank oder Versicherung angestellt ist, arbeitet in den meisten Fällen freiberuflich und heißt heute offiziell „Finanzanlagenvermittler/-in“. Deren Rechte und Pflichten sind in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelt.

Nach § 34 f Abs.1 GewO ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich, die beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden muss. Sie wird nur dann erteilt, wenn Sachverstand, persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen. Die Sachkundeprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

In der Erlaubnis wird festgelegt, welche Produkte die Beratenden anbieten. Dies kann später auf Antrag erweitert werden. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben und wer Mitarbeitere beschäftigt, muss auch deren Eignung nachweisen.

Nach Erteilung der Erlaubnis wird der/die Finanzanlagenvermittler/-in in das sog. Vermittlerregister eingetragen. Dieses wird von der Industrie- und Handelskammer geführt. Sie überwacht als Aufsichtsbehörde die Tätigkeit der Beratenden. Verbraucher/-innen haben dort die Möglichkeit sich dort zu informieren, ob ein/-e Berater/-in registriert wurde und wozu er oder sie berechtigt ist.

Die Berufspflichten der Beratenden sind in der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung geregelt. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, die Kund/-innen umfassend zu informieren, über Risiken aufzuklären, Kosten offenzulegen und die Beratung zu dokumentieren. Aber auch viele weitere Pflichten sind dort festgelegt wie z.B. die Gestaltung des Impressums der Homepage. Alle diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Verbraucher/-innen.

Wie verdienen Finanzberater/-innen ihr Geld?

Ist der oder die Finanzberater/-in selbstständig als Handelsvertreter/-in tätig, so wird er/sie für die Arbeit von den Produktanbietern in Form einer Provision vergütet. Darin liegt eine Gefahr: Unseriöse Finanzberater/-innen bieten ungeeignete oder riskante Finanzanlagen an, weil eine gute Vergütung lockt. Anders ist die Bezahlung bei sog. Honorar-Finanzanlagenberater/-innen (nach § 34 h Abs.1 GewO) geregelt. Sie sind unabhängig vom Anbieter und erhält von Anleger/-innen ein Honorar für die Beratungsleistung. Damit wird ein Provisionsinteresse vermieden.

Warum sind Anleger/-innen durch die Berufspflichten der Finanzanlagenberater/-innen nicht vollständig geschützt?

Grundsätzlich ist der von einem oder einer Berater/-in vermittelte Vertrag auch dann rechtswirksam, wenn die Beratungspflichten nicht erfüllt wurden. Die Rückabwicklung des Vertrags gelingt nur über einen Schadensersatzanspruch, den Kund/-innen nachweisen und vor Gericht geltend machen müssen. Durch verbraucherschützende gesetzliche Regelungen kann dies leider nicht verhindert werden.

Woran erkennt man seriöse Finanzberater/-innen?

Die „schwarzen Schafe“ sind die Ausnahme, denn die meisten arbeiten gewissenhaft und verfügen über eine gute Qualifikation.

  • In einer seriösen Beratung wird sich ausreichend Zeit genommen und auf Fragen eingegangen. Das Beratungsgespräch wird dokumentiert.
  • Zusätzlich sollten alternative Produkte angeboten werden. Dadurch bekommen Kund/-inne die Möglichkeit auszuwählen. Über Kosten und Gebühren muss auch ohne Nachfrage gesprochen werden.
  • Unterlagen können erst einmal mit nach Hause genommen werden, um sie in Ruhe prüfen zu können. Wünsche der Anleger/-innen werden berücksichtigt , insbesondere wenn eine Geldanlage nicht dem Risiko entspricht, was sie bereit sind, einzugehen.
  • Ziel der Beratung ist nicht der Verkauf, sondern dass Anleger/-innen das Produkt auch verstehen und das Risiko einschätzen können.
  • Der/die Berater/-in ist bereit, Aussagen schriftlich zu bestätigen. Er/sie reagiert bei Fragen nicht ungehalten. Und schließlich weist er/sie auch darauf hin, wenn der Vertrag nochmal widerrufen werden kann.
  • Honorar-Finanzanlagenberater/-innen treten im Internet auf und machen im Impressum Angaben zu ihrer fachlichen Qualifikation und Zulassung.

Tipps: Woran erkennt man unseriöse Finanzberater/-innen?

  • Vorsicht ist z.B. geboten, wenn unaufgefordert durch einen Anruf, per E-Mail oder Besuch an der Haustür Kontakt zu Ihnen aufgenommen wird. Vor allem, wenn es zuvor noch gar keine vertragliche Beziehung gab.
  • Immer häufiger kommt der erste Kontakt über Werbebanner auf Nachrichtenseiten oder soziale Netzwerke zustande, typischerweise im Zusammenhang mit angeblich neuen Geldanlageideen.
  • Oft haben unseriöse Berater/-innen nur ein Produkt im Angebot. Weil es hierfür eine gute Provision gibt, vermeiden sie Alternativen anzubieten.
  • Gerne wird mit Lockvögeln gearbeitet. Er verwendet dann Begriffe wie „Altersvorsorge optimieren“, „Steuern sparen“, „risikolos“ oder stellt dar, dass er ebenfalls in das Produkt investiert hat.
  • Fragen werden ausweichend beantwortet, manchmal sogar mit einer Gegenfrage: „Sehe ich so aus als würde ich lügen?“.
  • Manchmal soll auch die „Freundschaftsmasche“ Vertrauen schaffen. „Ihr Arbeitskollege/Sportskamerad hat mir empfohlen Sie zu fragen, ob Sie nicht auch monatlich viel Geld sparen möchten?"
  • Bereits vorhandene Geldanlagen werden schlecht gemacht und es wird zur Kündigung aufgefordert.
  • Kosten, Provisionen und Vergütungen werden verschwiegen.
  • Über Sicherheit, Rendite und Laufzeit der Angebote werden nur mündliche Zusagen gemacht.
  • Es wird auf schnelle Vertragsunterzeichnung gedrängt und eine sehr gute Rendite in Aussicht gestellt.

Was sollten Anleger/-innen bei der Bankberatung beachten?

Das Gesetz schützt die Anleger/-innen durch § 63 Abs. 3 WpHG vor unseriösen Berater/-innen. Nach dieser Vorschrift muss die Bank sicherstellen, dass die Leistung der Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit der Pflicht, in bestmöglichem Interesse der Kund/-innen zu handeln, kollidiert. Trotzdem sollten Anleger/-innen verantwortungsbewusst und umsichtig handeln. Dazu gehört darauf zu achten, dass man die Empfehlung der beratenden Person versteht. Und man sollte sie kritisch durchleuchten: Passt sie zu mir und meinen Zielen? Kann ich das Risiko eingehen? Ist es möglich lange Zeit auf das Geld zu verzichten? Brauche ich noch Zeit, um in Ruhe zu entscheiden?

Auch bei der Bankberatung gilt: Vorsicht ist geboten, wenn eine hohe Rendite versprochen wird und zu einem schnellen Vertragsabschluss gedrängt wird.

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Stand: 31.03.2026
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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