Finanzberater/-innen: Qualifikation und Kosten beachten
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.In diesem Beitrag finden Sie
- Was ist ein/-e Finanzberater/-in?
- Wie verdienen Finanzberater/-innen ihr Geld?
- Warum sind Anleger/-innen durch die Berufspflichten der Finanzanlagenberater/-innen nicht vollständig geschützt?
- Woran erkennt man seriöse Finanzberater?
- Woran erkennt man unseriöse Finanzberater/-innen?
- Wodurch unterscheidet sich der angestellte Bankberater vom freien Finanzberater?
- Was sollten Anleger bei der Bankberatung beachten?
Was ist ein/-e Finanzberater/-in?
Der oder die Finanzberater/-in, der/die nicht bei einer Bank oder Versicherung angestellt ist, arbeitet in den meisten Fällen freiberuflich und heißt heute offiziell „Finanzanlagenvermittler/-in“. Deren Rechte und Pflichten regelt die Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die am 01.01.2013 in Kraft getreten ist.
Nach § 34 f Abs.1 GewO braucht er/sie hierfür eine Erlaubnis, die beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden muss. Sie wird nur dann erteilt, wenn die Beratenden Sachverstand, persönliche Zuverlässigkeit und sogar geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Die Sachkundeprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
In der Erlaubnis wird festgelegt, welche Produkte die Beratenden anbieten. Dies kann später auf Antrag erweitert werden. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben und wer Mitarbeiter/-innen beschäftigt, muss auch deren Eignung nachweisen.
Nach Erteilung der Erlaubnis wird der/die Finanzanlagenvermittler/-in in das sog. Vermittlerregister eingetragen. Dieses wird von der Industrie- und Handelskammer geführt. Sie überwacht als Aufsichtsbehörde die Tätigkeit der Beratenden. Verbraucher/-innen haben dort die Möglichkeit sich dort zu informieren, ob ein/-e Berater/-in registriert wurde und wozu er oder sie berechtigt ist.
Die Berufspflichten der Beratenden sind in der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung geregelt. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, die Kund/-innen umfassend zu informieren, über Risiken aufzuklären, Kosten offenzulegen und die Beratung zu dokumentieren. Aber auch viele weitere Pflichten sind dort festgelegt wie z.B. die Gestaltung des Impressums der Homepage. Alle diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Verbraucher/-innen.
Wie verdienen Finanzberater/-innen ihr Geld?
Ist der oder die Finanzberater/-in selbstständig als Handelsvertreter/-in tätig, so wird er/sie für die Arbeit von den Produktanbietern in Form einer Provision vergütet. Darin liegt eine Gefahr: Unseriöse Finanzberater/-innen bieten ungeeignete oder riskante Finanzanlagen an, weil eine gute Vergütung lockt. Anders ist die Bezahlung bei sog. Honorar-Finanzanlagenberater/-innen (nach § 34 h Abs.1 GewO) geregelt. Sie sind unabhängig vom Anbieter und erhält von Anleger/-innen ein Honorar für die Beratungsleistung. Damit wird ein Provisionsinteresse vermieden.
Warum sind Anleger/-innen durch die Berufspflichten der Finanzanlagenberater/-innen nicht vollständig geschützt?
Grundsätzlich ist der von einem oder einer Berater/-in vermittelte Vertrag auch dann rechtswirksam, wenn die Beratungspflichten nicht erfüllt wurden. Die Rückabwicklung des Vertrags gelingt nur über einen Schadensersatzanspruch, den Kund/-innen nachweisen und vor Gericht geltend machen müssen. Durch verbraucherschützende gesetzliche Regelungen kann dies leider nicht verhindert werden.
Woran erkennt man seriöse Finanzberater/-innen?
Die „schwarzen Schafe“ sind die Ausnahme, denn die meisten arbeiten gewissenhaft und verfügen über eine gute Qualifikation.
-
Ein/-e seriöse/-r Berater/-in nimmt sich ausreichend Zeit und geht auf Fragen ein. Das Beratungsgespräch wird dokumentiert und er/sie bietet zusätzlich alternative Produkte an. Dadurch bekommen Kund/-inne die Möglichkeit auszuwählen. Über Kosten und Gebühren spricht er/sie auch ohne Nachfrage.
-
Der/die Beratende ist damit einverstanden, wenn Unterlagen mit nach Hause genommen werden und räumt Bedenkzeit ein. Er/sie berücksichtigt die Wünsche der Anleger/-innen und sagt, wenn eine Geldanlage nicht dem Risiko entspricht, was sie bereit sind, einzugehen.
- Es kommt ihm oder ihr darauf an, dass Anleger/-innen das Produkt verstehen und das Risiko einschätzen können. Er/sie vermeidet die persönliche Ebene und bleibt sachlich.
- Der/die Berater/-in ist bereit, Aussagen schriftlich zu bestätigen. Er/sie reagiert bei Fragen nicht ungehalten.
-
Er/sie ist damit einverstanden, wenn der/die Anleger/-in in Begleitung zum Beratungsgespräch kommt. Und schließlich weist er/sie auch darauf hin, wenn der Vertrag nochmal widerrufen werden kann.
- Honorar-Finanzanlagenberater/-innen treten im Internet auf und machen im Impressum Angaben zu ihrer fachlichen Qualifikation und Zulassung.
Tipps: Woran erkennt man unseriöse Finanzberater/-innen?
- Vorsicht ist z.B. geboten, wenn unaufgefordert durch einen Anruf, per E-Mail oder Besuch an der Haustür Kontakt zu Ihnen aufgenommen wird. Vor allem, wenn es zuvor noch gar keine vertragliche Beziehung gab.
- Oft haben unseriöse Berater/-innen nur ein Produkt im Angebot. Weil es hierfür eine gute Provision gibt, vermeiden sie Alternativen anzubieten.
- Gerne wird mit Lockvögeln gearbeitet. Er verwendet dann Begriffe wie „Altersvorsorge optimieren“, „Steuern sparen“, „risikolos“ oder stellt dar, dass er ebenfalls in das Produkt investiert hat.
- Fragen werden ausweichend beantwortet, manchmal sogar mit einer Gegenfrage: „Sehe ich so aus als würde ich lügen?“.
- Manchmal soll auch die „Freundschaftsmasche“ Vertrauen schaffen. „Ihr Arbeitskollege/Sportskamerad hat mir empfohlen Sie zu fragen, ob Sie nicht auch monatlich viel Geld sparen möchten?"
- Bereits vorhandene Geldanlagen werden schlecht gemacht und es wird zur Kündigung aufgefordert.
- Kosten, Provisionen und Vergütungen werden verschwiegen.
- Über Sicherheit, Rendite und Laufzeit der Angebote werden nur mündliche Zusagen gemacht.
- Es wird auf schnelle Vertragsunterzeichnung gedrängt und eine sehr gute Rendite in Aussicht gestellt.
Wodurch unterscheiden sich Bankberater/-innen von freien Finanzberater/-innen?
Angestellte Bankberater/-innen müssen die Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes beachten und die Bank, der sie verpflichtet sind, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Genau wie bei Finanzanlagenvermittler/-innen ist auch bei ihnen festgelegt, welche Produkte und Dienstleistungen sie ihren Kund/-innen anbieten dürfen. So kann auch die Vermittlung von Finanzprodukten zu ihren Aufgaben gehören.
Sie stehen in der Pflicht eine sog. anleger- und objektgerechte Beratung durchzuführen und müssen somit noch höhere Anforderungen erfüllen als Finanzanlagenvermittler/-innen. Das gilt besonders nachdem am 03.01.2018 die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie, kurz MiFID II genannt, in Kraft getreten ist und viele Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes reformiert hat.
Dazu gehören auch die Pflichten der Bankberater/-innen nach §§ 63 ff WpHG: Zur Verbesserung des Anlegerschutzes müssen sie ihre Dienstleistung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kund/-innen erbringen. Neben der Aufklärung über die Kosten ist auch deren Auswirkung auf die Rendite offenzulegen. Die Kenntnisse der Anleger/-innen, deren Lebensumstände, Risikogeneigtheit, Anlageziele und Erfahrungen sind ebenso zu berücksichtigen. Schließlich sollen sie die Anlageempfehlung in einem Geeignetheitsprotokoll begründen. Dieses bietet Anleger/-innen einen besseren Schutz als die Dokumentation der Angemessenheit einer Geldanlage, die Finanzanlagenvermittler/-innen erstellen, wenn sie nur vermittelnd tätig werden. Angemessen ist die Geldanlage, wenn der/die Vermittler/-in den Eindruck gewonnen hat, dass der/die Anleger/-in die Geldanlage einschätzen kann. Das ist ein schwacher Schutz zumal die Abgrenzung zwischen beratender und vermittelnder Tätigkeit für Verbraucher/-innen schwierig ist. Diese Gefahr wird weitgehend durch die sog. unabhängige Finanzberatung vermieden, die mittlerweile auch schon bei vielen Banken angeboten wird.
Was sollten Anleger/-innen bei der Bankberatung beachten?
Das Gesetz schützt die Anleger/-innen durch § 63 Abs. 3 WpHG vor unseriösen Berater/-innen. Nach dieser Vorschrift muss die Bank sicherstellen, dass die Leistung der Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit der Pflicht, in bestmöglichem Interesse der Kund/-innen zu handeln, kollidiert. Trotzdem sollten Anleger/-innen verantwortungsbewusst und umsichtig handeln. Dazu gehört darauf zu achten, dass man die Empfehlung der beratenden Person versteht. Und man sollte sie kritisch durchleuchten: Passt sie zu mir und meinen Zielen? Kann ich das Risiko eingehen? Ist es möglich lange Zeit auf das Geld zu verzichten? Brauche ich noch Zeit, um in Ruhe zu entscheiden?
Auch bei der Bankberatung gilt: Vorsicht ist geboten, wenn eine hohe Rendite versprochen wird und zu einem schnellen Vertragsabschluss gedrängt wird.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Finanzanlagen & Altersvorsorge
- Private Vorsorge für das Alter: Wie geht es richtig?
- Altersvorsorge und Inflation
- Nachhaltige Geldanlagen
- Finanzberater: Was Verbraucher beachten sollten
- Betriebliche Altersvorsorge: Vorteile und Durchführungswege
- Die 8 wichtigsten Tipps zur betrieblichen Altersvorsorge für Sparer
- Unternehmensbeteiligungen: Risiken und Vorteile
- Welche Geldanlagen sind sicher?
- Einlagensicherung: Kapitalschutz bei Insolvenz
- Vergessene Sparbücher: Wie lange besteht Anspruch?
- Grauer Kapitalmarkt: Hohes Risiko, kaum Kontrolle
- Betrugsmasche Nigeria-Connection