Die Unfallversicherung: Wer sie braucht und was sie kann
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Warum überhaupt gegen Unfallrisiken versichern?
- Was leistet die Private Unfallversicherung?
- Was ist beim Abschluss zu beachten?
Warum überhaupt gegen Unfallrisiken versichern?
Jährlich ereignen sich in Deutschland rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle. Davon sind rund 173.000 Wegeunfälle, also Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder zur Ausbildung ereignen. In diesen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie leistet nicht nur bei Wegeunfällen, sondern auch bei Berufskrankheiten. Übernommen werden medizinische Versorgung, Rehabilitation und Rente bei Invalidität. Kein Schutz besteht dagegen bei Unfällen in der Freizeit. Auch Hausfrauen/-männer, Rentner/-innen, Kinder, die keinen Kindergarten oder Hort besuchen, sowie Selbstständige sind nicht gesetzlich versichert.
Wer auch bei Haus- und Freizeitunfällen abgesichert sein möchte und/oder keinen gesetzlichen Unfallschutz hat, kann eine private Unfallversicherung abschließen. Diese zahlt aber nur, wenn ein Unfall zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden (Invalidität) führt. Das bedeutet, dass nicht jeder Unfallschaden zu einer Versicherungsleistung führt. Deshalb sind die Prämien für die private Unfallversicherung auch deutlich niedriger als für die leistungsstärkere Berufsunfähigkeitsversicherung.
Man sollte sich daher die Leistungen und Ausschlüsse der Unfallversicherung genau ansehen und das eigene ungedeckte Unfallrisiko abschätzen. Wenn das Ergebnis überzeugt, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
Was leistet die Private Unfallversicherung?
- Die wichtigste Versicherungsleistung ist die Invaliditätsrente.
Es handelt sich hierbei um eine Einmalzahlung. Sie bemisst sich nach dem Schweregrad der Gesundheitsschädigung. Anhand der sogenannten Gliedertaxe in den Versicherungsbedingungen kann man die Geldleistung ermitteln.
Beispiel: Unfallbedingt hat sich eine Hand dauerhaft versteift. Nach der Gliedertaxe des Vertrages liegt dann ein Schweregrad von 55% vor. D.h. man hat Anspruch auf 55% der Invaliditätssumme.
Schnell zeigt sich, dass eine zu niedrige Invaliditätsleistung nachteilig ist. Wenn wie im Beispiel eine Invaliditätsleistung von 100.000 Euro abgeschlossen worden ist, bekommt der Geschädigte einmalig 55.000 Euro ausgezahlt. Dies wird allgemein als zu gering angesehen.
Die Invaliditätssumme im Fall der Vollinvalidität sollte 400.000 Euro betragen, um auch eine angemessene Abdeckung für geringere Schwergrade zu erreichen.
Da aber höhere Invaliditätsleistungen auch die Prämie erhöhen, arbeitet man mit Progressionen. Zur Invaliditätsleistung wird ein prozentualer Faktor (Progressionsstaffel) hinzugerechnet, was die Auszahlung erhöht. Allerdings greift die Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von 25%.
- Außerdem gibt es die Unfallrente.
Diese bietet eine monatliche Zahlung im Leistungsfall. Hier muss man aber beachten, dass diese Rente erst ab 50% Invaliditätsgrad gezahlt wird und bei Genesung wieder entfällt.
Als monatliche Rente sollten mindestens 1000 Euro oder für eine Einmalzahlung die gewünschte Monatsrente x 400 vereinbart werden. Progressionsstaffeln von bis zu 350% sind häufig sinnvoll.
- Daneben gibt es noch wählbare Zusatzleistungen wie Übergangsleistungen, Genesungsgeld, Todesfallschutz oder Krankengeld.
Was ist beim Abschluss zu beachten?
Neben der passenden Invaliditätsleistung sollte ein sehr guter Vertrag mindestens Folgendes enthalten:
- Leistung auch bei Unfällen aufgrund von Schlaganfall/Herzinfarkt/Krampfanfällen sowie Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit oder Medikamente.
- Leistung ab 1% Invalidität.
Es gibt Verträge die erst ab höheren Graden zahlen, dies ist nicht sinnvoll.
- Bergungskosten inklusive Rückholkosten: mindestens. 5.000 Euro.
- Wenn durch erhöhte Kraftanstrengung/Eigenbewegung bspw. die Wirbelsäule oder ein Gelenk verrenkt werden, sollte dies versichert sein.
- Kurbeihilfe: mindestens 1.000 Euro.
- Unbeschränkter Versicherungsschutz: Die Absicherung sollte weltweit und ohne Beschränkung auf Freizeitunfälle oder bestimmte Situationen wie Verkehrsunfälle gelten.
Wichtig: Beantworten Sie die Gesundheits- und Risikofragen sorgfältig!
Unvollständige und unrichtige Angaben zu gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer zum Rücktritt oder zur Kündigung.
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