Gebühren des Inkassobüros: Welche sind zulässig?
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Ist das Unternehmen berechtigt, Inkassotätigkeiten durchzuführen?
- Wann muss der Verbraucher die Gebühren des Inkassobüros überhaupt bezahlen?
- Was darf ein Inkassobüro konkret berechnen?
- Was bedeutet die Schadensminderungspflicht des Auftraggebers?
- Inkassogebühren bei Ratenzahlungsvereinbarungen
- Wie verhält man sich bei einer unberechtigten Forderung?
Ist das Unternehmen berechtigt, Inkassotätigkeiten durchzuführen?
Prinzipiell dürfen Gläubiger/-innen zur Eintreibung ihrer Forderung ein Inkassounternehmen einschalten. Das in Deutschland ansässige Unternehmen muss jedoch im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Das ist in § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gesetzlich verankert. Betroffene Verbraucher/-innen sollten zunächst prüfen, ob das Unternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de registriert ist. Rechtsanwält/-innen, die Inkassodienstleistungen erbringen, müssen ebenfalls zugelassen sein. Dies können Sie über das „Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis“ der Bundesrechtsanwaltskammer herausfinden. Ist das Inkassobüro nicht eingetragen oder zugelassen, ist der Inkassoauftrag nach § 134 BGB nichtig, so dass die Kosten des Inkassounternehmens nicht bezahlt werden müssen.
Das Inkassounternehmen muss darüber hinaus vom Gläubiger oder der Gläubigerin wirksam bevollmächtigt worden sein. Eine entsprechende Vollmacht sollte vom Inkassounternehmen angefordert werden. Diese Vollmacht berechtigt das Inkassobüro, die Forderung vom Schuldner oder von der Schuldnerin einzuziehen.
Es kommt immer wieder vor, dass Inkassounternehmen die Forderungen von den ursprünglichen Gläubiger/-innen abkaufen. Das Inkassobüro handelt dann in eigener Sache. Es darf in diesem Fall keine Inkassogebühren verlangen.
Wann muss der Verbraucher die Gebühren des Inkassobüros überhaupt bezahlen?
Der/die Verbraucher/-in (Schuldner/-in) muss die Kosten für die Einschaltung des Inkassobüros nur dann tragen, wenn er oder sie sich im Zahlungsverzug befindet. Dies setzt voraus, dass der/die Aufraggeber/-in (Gläubiger/-in) einen fälligen, durchsetzbaren Anspruch hat. Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn die Bezahlung einer nie bestellten oder erhaltenen Ware oder Dienstleistung gefordert wird. In diesem Fall müssen weder die Forderung noch die Verzugskosten, worunter die Inkassokosten fallen, gezahlt werden.
Grundsätzlich kommen Schuldner/-innen erst in Verzug, wenn sie trotz Mahnung nicht zahlen. Die Mahnung ist aber in bestimmten Fällen entbehrlich. Bei Geldforderungen beispielsweise dann, wenn für die Zahlung ein kalendermäßiger Zeitpunkt festgelegt war, oder aber spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Hierauf müssen Unternehmen allerdings in der Rechnung hinweisen. Näheres siehe im Artikel "Schuldnerverzug: Wann eine Mahnung gilt und welche Kosten anfallen"
Was darf ein Inkassobüro konkret berechnen?
Werden rechtmäßig Inkassokosten verlangt, gilt seit dem 09.10.2013 eine Deckelung der Gebühren. Es dürfen höchstens die Gebühren geltend gemacht werden, die Rechtsanwält/-innen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die Inkassotätigkeit verlangen darf. Die Kosten richten sich nach der Höhe der Hauptforderung.
Seit 01.10.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht in Kraft. Dadurch wurden auch die Inkassokosten weiter reguliert. Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucher/-innen vor überhöhten Inkassokosten zu schützen. Für die Höhe der Kosten ist es jetzt ausschlaggebend, ob die Forderung unbestritten oder bestritten ist - also der Schuldner sich aktiv gegen die Forderung gewehrt hat:
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Ist die Forderung bestritten, ändert sich an der Rechtslage nichts.
In der Regel berechnet das Inkassounternehmen dann den 1,3-fachen Satz einer Rechtsanwaltsgebühr. -
Ist die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder schwierig kann maximal eine Gebühr von 1,3 x Rechtsanwaltsgebühr erhoben werden.
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Wenn Schuldner/-innen die Forderung sofort bezahlen, nachdem sie das erste Inkassoschreiben erhalten haben, dürfen Inkassobüros nur eine Gebühr von 0,5 erheben.
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Besondere Regeln gelten für geringe Forderungen von unter 50 Euro. Hier wird der Gebührenwert grundsätzlich reduziert. Durch sofortiges Bezahlen kann die Gebühr nochmals verringert werden.
Sind Verbraucher/-innen Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, müssen Inkassodienstleister/-innen mitteilen, wenn die Anschrift im Rahmen einer Adressermittlung herausgefunden wurde.
Was bedeutet die Schadensminderungspflicht des Auftraggebers?
Auch wenn sich Schuldner/-innen im Zahlungsverzug befinden, bedeutet das nicht, dass sie die Inkassokosten in jeden Fall und in jeder beliebigen Höhe zahlen müssen. Gläubiger/-innen sind verpflichtet, den Schaden zu mindern (Schadenminderungspflicht). Das bedeutet, dass sie keine unnötigen oder unnötig hohen Kosten verursachen dürfen. Vielmehr müssen sie das billigste und effektivste Mittel wählen, um die Forderung einzutreiben.
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Verfügt ein Unternehmen über eine eigene Mahnabteilung, so stellt sich die Frage, welchem Zweck es dient, ein Inkassobüro zu beauftragen.
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Auch wenn Schuldner/-innen bereits Einwendungen gegen die Forderung erhoben haben und absehbar ist, dass die es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird, ist es günstiger, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen. Deren Gebühren werden zur Hälfte in einem späteren Gerichtsverfahren angerechnet. Das kommt letztlich dem Schuldner/der Schuldnerin zugute.
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Ist Gläubiger/-innen bekannt, dass ein/-e Schuldner/-in zahlungsunfähig ist oder hat diese/-r die Forderung anerkannt und angekündigt, zu zahlen, ist es nicht notwendig ein Inkassobüro einzuschalten.
Inkassogebühren bei Ratenzahlungsvereinbarungen
Haben Betroffene sich mit den Inkassounternehmen auf eine Ratenzahlung verständigt, so gibt es dafür eine eigene Einigungsgebühr in Höhe von 0,7 x Rechtsanwaltsgebühr.
Die Gebühr darf jedoch nur nach einem reduzierten Geschäftswert von 50% berechnet werden.
Diese Einigungsgebühr ist rechtlich zulässig. Wird die Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen, fällt auch die Einigungsgebühr nicht an.
Auslagenpauschale
Auslagen sind Kosten, die dem Inkassounternehmen beispielsweise durch das Versenden der Forderungsschreiben oder durch Telefonate entstehen. Eine solche Pauschale ist zulässig, beträgt 20% des Gegenstandswertes und ist gedeckelt auf 20 Euro.
Mehrwertsteuer
Häufig wird auch die Mehrwertsteuer von Inkassobüros geltend gemacht. Die 19% Umsatzsteuer auf die verlangte Inkassogebühr darf ein Inkassounternehmen nicht verlangen, wenn der/die Auftraggeber/-in (Gläubiger/-in) gewerblich handelt und vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Fall können Gläubiger/-innen die Umsatzsteuer, die sie an das Inkassobüro gezahlt haben, selbst in Vorsteuerabzug bringen. Ihnen entsteht dann kein Schaden.
Fast jede/-r Gewerbetreibende und alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind vorsteuerabzugsberechtigt. Nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind beispielsweise Ärzt/-innen, Versicherungen, Banken oder Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 17.500 Euro pro Jahr.
Verzugszinsen des Gläubigers/der Gläubigerin
Verzugszinsen (§ 288 BGB) müssen vom Schuldner/ von der Schuldnerin gezahlt werden, d.h. sie sind zulässig. Allerdings lohnt sich in diesem Zusammenhang häufig eine genaue Prüfung, ob der Verzugszeitpunkt korrekt berechnet wurde. Für die Höhe der Verzugszinsen gelten bei Verbrauchergeschäften gesetzliche Vorgaben (maximal 5% über dem Basiszins), von denen nicht grundlos abgewichen werden kann.
Kontoführungsgebühr
Kosten für die Kontoführung des Inkassobüros (gemeint ist die Führung eines Buchungskontos in der EDV des Inkassobüros und keine Bankverbindung) sind nicht zu ersetzen. Eine entsprechende Gebühr ist im RVG nicht vorgesehen.
Kosten für Adressermittlung
Diese Kosten sind nur dann zu ersetzen, wenn eine Adressermittlung z. B. wegen Umzugs des Schuldners/der Schuldnerin erforderlich war. Berechnet werden dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten. In der Regel sind Gebühren zwischen vier und acht Euro für die Ermittlung einer Adresse oder einer Auskunft beim Einwohnermeldeamt gerechtfertigt.
Wie verhält man sich bei einer unberechtigten Forderung?
Inkassoschreiben sollten immer zuerst dahingehend überprüft werden, ob alle Kostenpositionen überhaupt und in der angegebenen Höhe berechtigt sind. Hierbei hilft der Inkasso-Check der Verbraucherzentralen. Nur wenn dies der Fall ist, muss gezahlt werden. Erhalten Verbraucher/-innen eine unberechtigte Zahlungsaufforderung, gelten die allgemeinen Grundsätze, für eine unberechtigte Forderung (siehe oben).
- Inkassobüros: Wie verhält man sich bei einer unberechtigten Forderung?
- Verbraucherinsolvenz
- Schuldnerverzug
- Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) hat rund 540 Mitgliedsunternehmen. Berechtigte Beschwerden über unseriöse Inkassobüros können dort angebracht werden.
- Inkasso-Check der Verbraucherzentralen
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