Crowdfunding: Chancen und Risiken der Schwarmfinanzierung
Von: Verbraucherzentrale Bayern
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Was ist Crowdfunding?
Eines der ersten bekannten Beispiele des Crowdfunding war die Finanzierung des Sockels der amerikanischen Freiheitsstatue durch 120.000 Spender7-innen im Jahr 1885. Der Zeitungsverleger Joseph Pulitzer warb für diese Aktion und druckte dafür die Namen aller Spender/-innen in seinen Zeitungen ab. Heute hat sich das online-basierte Crowdfunding etabliert. Begonnen als Finanzierungsmittel im Kunst- und Musikbereich (z.B. Vorfinanzierung eines Studioalbums) ist es mittlerweile in der Form des Crowdinvesting eine relevante Finanzierungsform für StartUps, Immobilien- und Energieprojekte.
Welche Formen des Crowdfunding gibt es?
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Non Profit-Modelle (donation/reward): Über eine Vielzahl von Spender/-innen wird ein konkretes Projekt finanziert. Die Bewerbung und Vermittlung der Projekte erfolgt über Internetplattformen. Die Spendenden erhalten keine (donation) oder nur eine geringwertigere materielle Gegenleistung (reward).
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Crowdlending: Hierbei handelt es sich um die Vermittlung von Darlehen über eine Internet-Dienstleistungsplattform zwischen einer Vielzahl von Darlehensgeber/-innen, einem oder einer Darlehensnehmer/-in und einem Kreditinstitut. Erfolgt die Kreditvergabe zwischen Privatpersonen spricht man von Peer-to-Peer-Lending.
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Crowdinvesting: Ein kapitalsuchendes Unternehmen (Emittent) finanziert ein konkretes Projekt (Investment) durch eine Vielzahl von Geldgeber/-innen (Investor/-innen). Die Investor/-innen legen für eine festgelegte Laufzeit an und werden dafür mit einem festen Zinssatz oder einer Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des Projekts beteiligt. Angebot und Vermittlung des Investments erfolgt über spezialisierte Internetplattformen.
Chancen und Risiken aus Verbrauchersicht
Non Profit Modelle:
- Jeder Mensch kann ohne großen Aufwand interessante Projekte individuell fördern und an deren Entstehung teilhaben.
- Es drohen keine besonderen Risiken, da für Spendende keine existentiellen wirtschaftlichen Nachteile bestehen.
Crowdlending:
- Unkompliziert und bequem können Verbraucher/-innen zu Kreditgeber/-innen werden. Dabei werden höhere Renditen als auf dem herkömmlichen Geldanlagemarkt in Aussicht gestellt.
- Zahlungsausfall des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin bis hin zum Totalverlust ist möglich. Durch falsche oder irreführende Angaben des Kreditnehmers/der Kreditnehmerin bzw. mangelhafte Verifikation durch die Plattform kann es zu fehlerhaften Risikobewertungen durch die Kreditgebenden und somit zu finanziellen Fehlentscheidungen kommen. Weil der Onlinevertrieb ohne Beratung konzipiert ist, gibt es keine Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung.
Crowdinvesting:
- Ohne Beteiligung einer Bank oder eines/einer klassischen Finanzvermittlers/Finanzvermittlerin können Verbraucher/-innen jederzeit und von zuhause aus zu Investor/-innen werden.
- Hierzu gibt man einem Unternehmen ein Darlehen (Nachrangdarlehen oder partiarisches Darlehen), welches dafür die Zahlung eines bestimmten Zinssatzes (5-7 Prozent) in Aussicht stellt. Daneben sind auch noch andere Finanzierungsformen wie etwa Unternehmensanleihen, stille Beteiligungen, Genussrechte oder Kommanditanteile denkbar.
- Diese Form der Geldanlage ist dem grauen Kapitalmarkt zuzuordnen und eignet sich keinesfalls für die Altersvorsorge, so dass gerade Privatanleger/-innen eine Beteiligung gut überdenken sollten. Anleger/-innen können sich oft nur unzureichend über die Projekte informieren, weil Angaben zum Investment häufig ungenau und die Informationen zu Laufzeit und Kündigung unvollständig sind. Außerdem herrscht wenig Kostentransparenz und die Angebote sind kaum vergleichbar.
Hauptrisiken für Anleger/-innen:
- Fehlvorstellungen über Art und Risiken der Geldanlage
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Totalverlustrisiko (25 Prozent der Crowdinvesting-Firmen scheitern vorzeitig)
- Schlechtes Rendite-Risikoverhältnis: Renditeerwartungen liegen bei 5-7 Prozent (Marktwächter Finanzen dazu: „Professionelle Investoren verlangen für vergleichbare Risiken jährliche Rendite von mindestens 20 Prozent!“)
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Nachrangdarlehen nur durch Initiator/-in vorzeitig kündbar. Oft ohne Entschädigung für die Anleger/-innen
- Wegen Direktvertriebs keine Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung möglich
- Grauer Kapitalmarkt
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- Sichere Geldanlagen
- Crowdinvesting: Artikel der Verbraucherzentrale Bayern
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