Alkopops und alkoholhaltige Mischgetränke
In diesem Beitrag finden Sie
- Was sind Alkopops?
- Zusammensetzung von Alkopops sowie Bier- und Weinhaltigen Mischgetränken
- Bedeutung der Alkopops im Wandel der Zeit
- Problematik des Alkoholkonsums bei Jugendlichen
- Wirkungsweise bestimmter Inhaltsstoffe bei alkoholhaltigen Mischgetränken
- Aufklärungskampagnen zum Schutz Jugendlicher vor Alkoholmissbrauch
Was sind Alkopops?
Der Begriff „Alkopops" setzt sich aus den Wortteilen „Alko" von Alkohol und „pops", das im Englischen umgangssprachlich für „Brause" steht, zusammen.
Nach der Definition im „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums", kurz „Alkopop-Steuer-Gesetz" genannt, sind Alkopops definiert als eine Mischung von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 % vol oder weniger oder von gegorenen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol mit Erzeugnissen nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol.
Sie enthalten mehr als 1,2 % vol, jedoch weniger als 10 % vol Alkohol [1]. Synonyme Bezeichnungen für Alkopops sind „Premixes" oder RTD („Ready To Drink"). „Alkopops" sind daher Mischgetränke, die aus Spirituosen und alkoholfreien bzw. –armen Getränken wie Saft, Limonaden, Brausen und coffeinhaltigen Erfrischungsgetränken bestehen.
Alkoholhaltige Mischgetränke, die Bier, Wein oder Fruchtwein enthalten, fallen streng genommen nicht unter den Begriff „Alkopops“.
In der Regel enthalten diese Getränke in Abhängigkeit vom Spirituosenanteil Alkoholkonzentrationen von 4 bis 10 % vol. Bier- und Wein-haltige Mischgetränke weisen meist Alkoholgehalte von unter 6 % vol auf.
Zum Mischen werden in der Regel die Spirituosenkategorien Whisky, Rum, Wodka, Gin, Bitter bzw. Bitterliköre oder Tequila verwendet.
Zusammensetzung von Alkopops sowie Bier- und Weinhaltigen Mischgetränken
Neben der alkoholischen Komponente (Spirituose, Wein, Fruchtwein oder Bier) sind in diesen Getränken Wasser, Limonade oder Saft sowie nicht unerhebliche Mengen an Zucker enthalten. Weitere Bestandteile können Farbstoffe, Aromastoffe und Konservierungsstoffe sein. Nicht selten werden auch Substanzen wie Koffein, Taurin und Glucuronolacton zugemischt (siehe Abschnitt „Wirkungsweise bestimmter Inhaltsstoffe von alkoholhaltigen Mischgetränken“). Durch die hohe Zuckermenge und die teilweise starke Aromatisierung der Getränke wird der scharfe Geschmack des Alkohols überdeckt. Dies kann zu einem höheren Konsum als beabsichtigt führen.
Bedeutung der Alkopops im Wandel der Zeit
Alkopops sprachen bei ihrer Einführung durch die Aufmachung vor allem jugendliche Käuferschichten an. Nach einer im Jahr 2004 veröffentlichten Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) war der Absatz von Alkopops in Deutschland im Einzelhandel von Januar 2001 bis Januar 2002 um mehr als 340 % gestiegen. Betrachtet man die Käufergruppe bis 29 Jahren, so war der Umsatz von Alkopops im Jahr 2003 sechsmal höher als 1998 [2].
Die Bundesregierung sah sich aus Gründen des Verbraucher- und insbesondere des Jugendschutzes zum Handeln gezwungen und führte zum 1. Juli 2004 eine sog. „Alkopop-Steuer“ ein, die diese Getränke, in Abhängigkeit von ihrem Alkoholgehalt, mit einer Sondersteuer belegte. Der Preis pro Flasche stieg dadurch um ca. 1 Euro. Gleichzeitig war das Anbringen eines Warnhinweises „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten" erforderlich.
Die Einnahmen aus dieser Alkopopsteuer stiegen zunächst von 1 Mio € im Jahr 2004 auf 10 Mio € im Jahr 2005 deutlich an, sanken jedoch nach 2006 (6 Mio €) langsam wieder auf ein Niveau zwischen 1 und 2 Mio € in den Jahren bis 2017 [4].
Die Einführung der sog. „Alkopopsteuer" hatte somit den gewünschten Effekt: der Absatz dieser Getränke ging deutlich zurück. Gleichwohl findet man auch heute im gut sortierten Einzelhandel zahlreiche spirituosenhaltige Mischgetränke.
Mischgetränke mit Bier, Wein, Fruchtwein bzw. Schaumwein, die nicht der Alkopopsteuer unterliegen, erfreuen sich ebenfalls nach wie vor großer Beliebtheit.
Problematik des Alkoholkonsums bei Jugendlichen
Trotz der Erfolge, die auf die Einführung der Alkopopsteuer zurückzuführen sind und die zahlreichen Aufklärungskampagnen unterschiedlicher Organisationen (HaLT – Hart am Limit, KlarSicht, Kenn-Dein-Limit etc, [5-7]) ist der Alkoholkonsum bei Jugendlichen teilweise immer noch erschreckend hoch. Aus einem Bericht der WHO geht beispielsweise hervor, dass 2014 mehr als 10 % der 15-jährigen Jugendlichen regelmäßig einmal pro Woche Alkohol tranken (2004 waren es noch 21 %). Beim sog. „Binge-Drinking“ sind es laut Deutscher Hauptstelle für Suchtfragen 13 % (2004 waren es 23 %), die mindestens einmal im Monat 5 oder mehr Gläser Alkohol trinken [8]. Während diese Zahlen einen Rückgang des Alkoholkonsums bei Jugendlichen verdeutlichen, verdoppelte sich die Zahl der Alkoholvergiftungen seit dem Jahr 2000 auf über 22.000 Fälle im Jahr 2014 (Statistisches Bundesamt [9]). Dabei war der Alkoholkonsum bei männlichen Jugendlichen höher als bei weiblichen. Auch lag die insgesamt in Deutschland konsumierte Menge an Alkohol höher als in anderen europäischen Staaten.
Wirkungsweise bestimmter Inhaltsstoffe bei alkoholhaltigen Mischgetränken
Häufig werden Spirituosen, Bier oder Wein mit Erfrischungsgetränken gemischt, die Koffein, Taurin oder Glucuronlacton enthalten. Beim Genuss dieser selbst hergestellten Mischungen kann es, in Abhängigkeit von der konsumierten Menge, zu gesundheitlich nicht unbedenklichen Wechselwirkungen kommen.
Koffein
Erwünschte Hauptwirkung des Koffeins ist die psychostimulierende, zentralerregende Wirkung. Müdigkeit lässt nach, Aufmerksamkeit und Leistungsbereitschaft nehmen zu. Höhere Dosen haben allerdings zentralnervöse Auswirkungen wie Unruhe, Angst, evtl. Übelkeit und Erbrechen [10]. Bei längerem regelmäßigem Konsum koffeinhaltiger Getränke kann es zur Abhängigkeit kommen.
Taurin, Glucuronolacton
Für beide Substanzen, die ebenfalls eine Wirkung auf das Zentrale Nervensystem haben, reicht die Datenlage noch nicht aus, um toxikologische Nebeneffekte bzw. unerwünschte Nebenwirkungen beim Verzehr Taurin- und Glucuronolacton-haltiger alkoholischer Mischgetränke ausschließen zu können.
Zusammenwirken von Koffein, Taurin, Glucuronolacton und Ethanol
Es besteht die Möglichkeit, dass es bei einer gemeinsamen Aufnahme von Koffein, Taurin, Glucuronolacton und Ethanol in hohen Konzentrationen zu verschiedenen Wechselwirkungen kommen kann, die wegen des Einflusses auf das gleiche Organsystem (ZNS, Herzkreislaufsystem) zu einer Wirkungsverstärkung im Vergleich zum Einsatz der Einzelsubstanzen führen könnte.
Aufklärungskampagnen zum Schutz Jugendlicher vor Alkoholmissbrauch
Mit Bekanntwerden der Problematik des verstärkten Alkoholkonsums Jugendlicher wurden bundesweit zahlreiche Aufklärungskampagnen gestartet. So stehen Schulen und Jugendeinrichtungen schriftliches Material und Informationen in Form von Filmen und Videos zur Verfügung. Zahlreiche Broschüren wurden herausgegeben, um auch das Verkaufs- und Gaststättenpersonal bezüglich dieser Problematik zu sensibilisieren. Auf das Informationsmaterial des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung" des Bundesverbandes der deutschen Spirituosenindustrie und –importeure zusammen mit den Wirtschaftsverbänden der Gastronomie und des Handels [11] wird verwiesen. Insgesamt ist ein Trend zu erkennen, dass diese Aufklärungskampagnen eine positive Wirkung zeigen und der Alkoholkonsum bei Jugendlichen rückläufig ist.
Literatur
- Jugendschutzgesetz, Bekanntmachung vom 23. Juli 2002 (BGBl. I Nr. 51, S. 2730)
- Alkoholkonsum der Jugendlichen in Deutschland 2004 bis 2007, Kurzbericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, Juni 2007
- Bekanntheit, Kauf und Konsum von Alkopops in der Bundesrepublik Deutschland 2003, Ergebnis einer repräsentativen Befragung, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, 2003
- https://de.wikipedia.org
- HaLT: www.halt.de
- KlarSicht: www.klarsicht.bzga.de
- Alkohol? Kenn dein Limit.: www.kenn-dein-limit.info
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: www.dhs.de
- Statistisches Bundesamt: www.destatis.de
- Stellungnahme des BfR vom 19. August 2003: Alkoholhaltige Mischgetränke mit Koffein und ko-ffeinhaltigen Zutaten
- www.spirituosen-verband.de
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