Glücksspiel, Sportwetten & Co.: Die rechtlichen Hintergründe
Von: Verbraucherzentrale Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Spiel und Wette: Verträge mit ungewissem Ausgang
- Glücks- und Geschicklichkeitsspiele
- Verwandte Verträge
- Verbotene Spiele und Wetten
- Staatliche Monopole bei Sportwetten und Besonderheiten bei Online-Glücksspiel
- Besonderheiten bei Live-Wetten
Spiel und Wette: Verträge mit ungewissem Ausgang
Rechtlich betrachtet handelt es sich auch bei Spiel und Wette um Verträge. Allerdings unterscheiden sich diese Verträge von allen anderen Vertragsarten. Denn der Geschäftserfolg der einen oder anderen Seite hängt bei Spiel und Wette von ungewissen Faktoren und häufig sogar vom Zufall ab. Hierin liegt eine besondere Gefahr, aufgrund dessen der Gesetzgeber solchen Verträgen eine verminderte Wirksamkeit beimisst.
Beispielfall 1: A wettet mit B um 50 Euro, dass die Temperatur am nächsten Tag 25 Grad übersteigt.
Am nächsten Tag werden um 13:00 Uhr 27 Grad im Schatten gemessen.
A fordert nun von B 50 Euro.
Nach dem Gesetz, genauer nach § 762 Abs.1 BGB, begründen Spiel und Wette keine Verbindlichkeit. Im Beispielfall bedeutet dies, dass A zwar die Wette klar gewonnen hat. Dennoch besteht keine rechtliche Verpflichtung des B, an A 50 Euro zu bezahlen.
Aus dieser Regelung hat sich womöglich auch das Sprichwort „Wettschulden sind Ehrenschulden“ entwickelt. Da man keine rechtliche Handhabe hat, seinen Gewinn einzufordern, muss man seine/-n Vertragspartner/-in „bei der Ehre“ packen.
Beispielfall 2: A und B legen jeweils 50 Euro Wetteinsatz in einen gemeinsamen „Pott“. Am nächsten Tag nimmt sich A das Geld.
Hier bestimmt das BGB, dass jemand der aufgrund von Spiel oder Wette bereits den Spieleinsatz geleistet hat, diesen nicht mehr zurück fordern kann. Wurden also bereits die Spieleinsätze erbracht oder der Gewinn ausbezahlt, so kann der Einsatz nicht mehr zurückgefordert bzw. darf der Gewinn behalten werden.
Glücks- und Geschicklichkeitsspiele: Vor dem Gesetz gleich
Es lassen sich beim Spiel im Wesentlichen zwei Arten unterscheiden.
- Beim Glücksspiel hängt der Eintritt des Erfolges ganz oder hauptsächlich vom Zufall ab.
- Beim Geschicklichkeitsspiel kommt es dagegen maßgeblich auf die Fähig- und Fertigkeiten des Spielers oder der Spielerin an.
Beide Formen werden vom Gesetz gleichbehandelt.
Verwandte Verträge: Verlosungen und Tombolas
Nicht zu Spiel und Wette im Sinne des § 762 BGB zählen Preisausschreiben (§ 661 BGB) , Tombolas oder Verlosungen zu wohltätigen Zwecken.
Verbotene Spiele und Wetten
Es gibt Spiele und Wetten, die zur Nichtigkeit des Vertrages führen, weil sie gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Hierzu gehören
- das Falschspiel, das als Betrug nach § 263 StGB strafbar ist, ebenso wie
- öffentliche oder gewohnheitsmäßige Glücksspiele (§ 284 StGB), sowie
- die öffentliche Lotterie oder Ausspielung ohne behördliche Genehmigung (§ 287 StGB).
Manche Börsengeschäfte, insbesondere sogenannte Termingeschäfte, ähneln zwar ihrem Wesen nach Spiel und Wette. Der Gesetzgeber erlaubt solche Geschäfte jedoch und schließt die Anwendung des § 762 BGB in einer Sonderregelung (§ 347e) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ausdrücklich aus.
Staatliche Monopole bei Sportwetten und Besonderheiten bei Online-Glücksspiel
In seinem Urteil vom 8.September 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das bis dahin bestehende, im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist. Der seit dem 01.07.2012 für alle Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein geltende Glücksspieländerungsstaatsvertrag (erster GlüÄndStV) endete am 30.06.2021.
Nahtlos angeschlossen hat sich der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zum 01.07.2021. Demnach wird bei Online-Glücksspielen ein durch den Anbieter einzurichtendes Spielkonto inklusive Identifikation und Authentifikation erforderlich. Spieler/-innen müssen dem Anbieter dabei Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz mitteilen, was jeweils durch den Anbieter zu überprüfen ist. Auf dieses Konto dürfen pro Monat nicht mehr als 1000 Euro eingezahlt werden. Dieses Einzahlungslimit gilt anbieterübergreifend. Überwacht wird dies durch eine zentrale „Limit-Datei“, an die die Daten des/der jeweiligen Spielers/Spielerin durch den Anbieter übermittelt werden. In einem zentralen und anbieterübergreifenden Online-Sperrsystem werden die Daten der Spieler/-innen gespeichert. Veranstalter/-innen können bzw. müssen Spieler/-innen sperren, die dies zum Selbstschutz wünschen (Selbstsperre) oder die aufgrund von Meldungen Dritter oder sonstiger Anhaltspunkte suchtgefährdet oder überschuldet erscheinen (Fremdsperre).
Zudem werden die Websites nicht lizenzierter Anbieter in Deutschland mittels Geo-Blocking gesperrt. Internetnutzende mit Sitz in Deutschland können auf diese Seiten nicht mehr zugreifen.
Besonderheiten bei Live-Wetten
Auch das Angebot an Live-Wetten wird spürbar eingeschränkt. Unter anderem werden manche Wetten auf bestimmte Ereignisse während eines Spiels abgeschafft, um Manipulationen vorzubeugen. Ereigniswetten zum Beispiel darauf, welche/-r Spieler/-in das nächste Tor erzielt, bleiben erlaubt. Gestattet sind außerdem Wetten während des Spiels, die sich auf das Endergebnis beziehen.
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