Betrug bei Bestattungen: Das Geschäft mit dem Tod
Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Worin besteht die Gefahr?
- Varianten und Beispiele
- Tipps
- Eigene Vorsorge zu Lebzeiten
Es gibt Menschen, die selbst aus dem Tod Kapital schlagen wollen. Wichtig ist für Betroffene, sich zu informieren und selbst in dieser Situation Ruhe zu bewahren. Aber auch zu Lebzeiten kann man bereits vorsorgliche Maßnahmen treffen, um die eigenen Hinterbliebenen vor Betrugsversuchen zu schützen.
Worin besteht die Gefahr?
Mit unterschiedlichsten Tricks wird versucht, trauernden Hinterbliebenen Geld zu entlocken. Diese denken häufig bei der Bestattung nicht daran, sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen bzw. überprüfen die aufgeführten Summen nicht. Sie vergleichen auch in der Regel nicht die Preise verschiedener Unternehmen. So können unseriöse Bestatter/-innen ihre Preise praktisch nach Belieben festlegen und nicht nachvollziehbare Extrakosten verlangen. Daneben wird oft in betrügerischer Weise versucht, die Unwissenheit von Angehörigen auszunutzen, weil diese den/die Verstorbene/-n nicht mehr nach der Berechtigung von Forderungen befragen können oder sich im Unklaren über ihre (vermeintlichen) Pflichten, z.B. bzgl. Anzeige, Veröffentlichung, sind.
Bestattungsbetrug: Varianten und Beispiele
- Hinterbliebene erhalten Offerten bzw. Rechnungen über den „Bundesanzeiger für Bestattungen“ mit entsprechendem Briefkopf inklusive "Bundesadler" aus Berlin. Darin werden Forderungen für eine angebliche Eintragung auf einer Internetseite geltend gemacht.
- Es flattern Rechnungen ins Haus, die zweifelhaft sind, deren Rechtsgrund aber nicht nachgeforscht wird. So erhalten z.B. Witwen ab und an Rechnungen für den Kauf von Sexartikeln oder Pornoheften an (verstorbene) Ehemänner, die nie bestellt oder geliefert worden sind. Aus Scham werden solche Rechnungen oft beglichen.
- Es werden Mahnbriefe angeblicher Genlabore für einen vermeintlich durchgeführten DNA-Test an gerade verstorbene Menschen gerichtet und bei Nichtbezahlung mit gerichtlichen Schritten gedroht. Hinterbliebene als vermeintlich Zahlungspflichtige sollen so eingeschüchtert und zur Zahlung bewegt werden.
- Eine Firma "AfM - Agentur für Meldepflicht" verschickt unaufgefordert an Hinterbliebene ein "Angebot", um in deren Auftrag bei Kreditsicherungsunternehmen und Kreditsicherungszentralen (SCHUFA, Creditreform etc.) entsprechende Einträge zu löschen.
- Methoden unseriöser Bestattungsinstitute:
Billige Pauschalangebote von Discount-Bestatter/-innen erweisen sich oft als Mogelpackung. Selbstverständlichkeiten müssen als Extraleistung teuer bezahlt werden.
Unternehmen bieten, um den Umsatz zu steigern, den Hinterbliebenen Extras an, die diese eigentlich gar nicht wollen (wie z. B. besondere Sargeinlagen oder teure Totenhemden). Dabei versuchen sie emotionalen Druck aufzubauen: "Das sollte Ihnen der/die Verstorbene schon wert sein."
Betrügerische Bestattungsunternehmen gehen sogar so weit, dass die Hinterbliebenen einen teuren Sarg aus hochwertigem Holz bestellen und bezahlen, aber einen minderwertigen Sarg geliefert bekommen, der dem teuren Modell ähnelt.
Tipps zum Schutz vor Bestattungsbetrug
Dubiose Rechungen über angebliche Leistungen an Verstorbene
- Nicht durch kurze Fristsetzungen unter Druck setzen lassen, sondern Nachforschungen anstellen
- Zweifelhafte Rechnungen zunächst nicht zahlen und eine Vertragskopie und Lieferungsbestätigung verlangen
- Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn sich ein Betrugsversuch herausstellt
Vermeidung von "Mogelpackungen" unseröser Bestatter/-innen
- Sich über Bestattungsunternehmen informieren (der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. vergibt an qualifizierte, seriöse Bestatter/-innen Gütesiegel)
- Schriftliche Kostenvoranschläge von mehreren Anbietern einholen und Preise vergleichen (auch bei seriösen Bestatter/-innen gibt es enorme Preisunterschiede), sich aufschlüsseln lassen, welche Dienstleistungen in welchem Betrag enthalten sind
- Undurchsichtige Pauschalangebote meiden
- Klären, was Hinterbliebene/Angehörige selbst erledigen können und deshalb sich nicht "einkaufen" müssen
- Nach Vertragsschluss Auftragsbestätigung geben lassen
- Es ist immer sinnvoll, eine neutrale Person, die nicht direkt von der Trauer betroffen ist, zu den Beratungsgesprächen mitzunehmen. Diese kann einerseits dabei helfen, die Seriosität und die Angebote zu bewerten, andererseits kann sie im Nachhinein als Zeug/-in dienen, falls Absprachen nicht eingehalten wurden.
Vorsorge für die eigene Beerdigung zu Lebzeiten
- Bei Sterbegeldversicherungen die Vertragsbedingungen überprüfen. Monatliche Prämien sind in der Regel niedrig, auf der anderen Seite sind aber auch die Auszahlungen oft gering. Immer wieder zahlen Versicherungsnehmer/-innen Beträge ein, die über der Versicherungssumme liegen.
- Vorsicht vor dubiosen Vorsorgeverträgen von unseriösen Bestatter/-innen, insbesondere in Pflegeheimen! Bei Abschluss von Vorsorgeverträgen darauf achten, dass ggf. fällige Vorauszahlungen auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Treuhandkonto angelegt werden (Schutz vor Auflösung oder Konkurs des Bestattungsunternehmens). Verträge können von Kund/-innen, aber auch deren Erb/-innen gekündigt werden. In diesen Fällen wird oft eine pauschalierte Schadenersatzsumme fällig.
- Häufig ist es sinnvoller, selbst rechtzeitig Geld für Beerdigungskosten auf einem eigenen Konto anzusparen.
- Sich mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auseinandersetzen, den eigenen Wünschen entsprechend ausfüllen und sicher verwahren.
- Patientenverfügung - mein Wille geschehe?
- Regelung des digitalen Nachlasses - Über den Umgang mit den Daten Verstorbener
- Ratgeber „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, hrsg. vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zu beziehen über den Buchhandel oder kostenlos als PDF
- Über das Markenzeichen für Bestatter vom Bundesverband Deutscher Bestatter
- Stellungnahme der Bioethik-Kommission: "Sterben in Würde", Oktober 2007
- Nachlassplanung: "Was tun, wenn jemand stirbt?" - Checkliste der Verbraucherzentralen
- aeternitas - Verbraucherinitiative Bestattungskultur - Alles Wissenswerte zum Thema Bestattung, Vorsorge und Grabpflege
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Informationsdienst für "Rat und Hilfe im Trauerfall" (Bestattungsinstitut.de)
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