Betrug im Trauerfall: Das Geschäft mit dem Tod
Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Worin bestehen die Gefahren?
- Varianten und Beispiele
- Tipps
- Eigene Vorsorge zu Lebzeiten
Es gibt Menschen, die selbst aus dem Tod Kapital schlagen wollen. Wichtig ist für Betroffene, sich zu informieren und selbst in dieser Situation Ruhe zu bewahren. Aber auch zu Lebzeiten kann man bereits vorsorgliche Maßnahmen treffen, um die eigenen Hinterbliebenen vor Betrugsversuchen zu schützen.
Worin bestehen die Gefahren?
Mit unterschiedlichsten Tricks wird versucht, trauernden Hinterbliebenen Geld zu entlocken. Diese denken häufig bei der Bestattung nicht daran, sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen bzw. überprüfen die aufgeführten Summen nicht. Sie vergleichen oft auch nicht die Preise verschiedener Unternehmen. So fällt es unseriösen Bestattungsunternehmen leicht, ihre Preise praktisch nach Belieben festzulegen und nicht nachvollziehbare Extrakosten zu verlangen. Daneben wird oft in betrügerischer Weise versucht, die Unwissenheit von Angehörigen auszunutzen, weil diese die verstorbene Person nicht mehr fragen können, ob Geldforderungen berechtigt sind oder nicht oder sich unklar darüber sind, was ihre (vermeintlichen) Pflichten, z.B. bezüglich der Anzeige, Veröffentlichung usw. sind.
Betrug im Trauerfall: Varianten und Beispiele
- Hinterbliebene erhalten Angebote bzw. Rechnungen für die Eintragung in Verstorbenen-Register. Dabei wird durch entsprechende Gestaltung der Schreiben nicht selten der Eindruck erweckt, dass es sich um ein staatliches oder sonstiges öffentliches Register handelt. Dies ist jedoch nicht der Fall.
- Angehörige erhalten Rechnungen, die zweifelhaft sind. Sie forschen jedoch oft nicht nach, ob diese Forderungen tatsächlich begründet sind. Ein Beispiel: Witwen erhalten gelegentlich Rechnungen für den Kauf von Sexartikeln oder Pornoheften an (verstorbene) Ehemänner, die nie bestellt oder geliefert worden sind. Aus Scham werden solche Rechnungen oft beglichen, ohne sie in Frage zu stellen.
- Es werden Mahnbriefe angeblicher Genlabore für einen vermeintlich durchgeführten DNA-Test an gerade verstorbene Menschen gerichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit gerichtlichen Schritten gedroht. Hinterbliebene als vermeintlich Zahlungspflichtige sollen so eingeschüchtert und dazu bewegt werden, zu zahlen.
- Eine Firma verschickt unaufgefordert an Hinterbliebene ein "Angebot", um in deren Auftrag bei Kreditsicherungsunternehmen und Kreditsicherungszentralen (SCHUFA, Creditreform etc.) entsprechende Einträge zu löschen.
- Pauschalangebote von Bestattungsunternehmen können sich als Mogelpackung erweisen, wenn unverzichtbare Leistungen nicht umfasst sind und . Selbstverständlichkeiten als Extraleistung teuer bezahlt werden müssen.
- Es kommt auch vor, dass Unternehmen den Hinterbliebenen Extras anbieten, die diese eigentlich gar nicht wollen (wie z. B. besondere Sargeinlagen oder teure Totenhemden). Dabei versuchen sie emotionalen Druck aufzubauen nach dem Motto: "Das sollte Ihnen die verstorbene Person schon wert sein."
- Betrügerische Bestattungsunternehmen gehen sogar so weit, dass die Hinterbliebenen einen teuren Sarg aus hochwertigem Holz bestellen und bezahlen, aber einen minderwertigen Sarg geliefert bekommen, der dem teuren Modell ähnelt.
Tipps zum Schutz vor Betrug im Trauerfall
Dubiose Rechnungen über angebliche Leistungen an die verstorbene Person
- Keine persönliche Anschrift bei Todesanzeigen angeben
- Nicht durch kurze Fristsetzungen unter Druck setzen lassen, sondern Nachforschungen anstellen
- Zweifelhafte Rechnungen zunächst nicht zahlen und von der Absenderin oder dem Absender eine Vertragskopie und Lieferungsbestätigung verlangen
- Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn sich ein Betrugsversuch herausstellt
Vermeidung von "Mogelpackungen" unseriöser Bestatterinnen und Bestatter
- Sich über Bestattungsunternehmen informieren (beispielsweise vergibt der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Gütesiegel)
- Schriftliche Kostenvoranschläge von mehreren Anbieterinnen und Anbietern einholen und Preise vergleichen (auch bei seriösen Bestatterinnen und Bestattern gibt es enorme Preisunterschiede), sich aufschlüsseln lassen, welche Dienstleistungen in welchem Betrag enthalten sind
- Undurchsichtige Pauschalangebote meiden
- Klären, was Hinterbliebene selbst erledigen können und sich nicht über ein Bestattungsunternehmen "einkaufen" müssen
- Nach Vertragsschluss Auftragsbestätigung geben lassen
- Es ist immer sinnvoll, eine neutrale Person, die nicht direkt von der Trauer betroffen ist, zu den Beratungsgesprächen mitzunehmen. Diese kann einerseits dabei helfen, die Seriosität und die Angebote zu bewerten, andererseits kann sie im Nachhinein als Zeugin oder Zeuge dienen, falls Absprachen nicht eingehalten wurden.
Vorsorge für die eigene Beerdigung zu Lebzeiten
- Bei Sterbegeldversicherungen unbedingt die Vertragsbedingungen überprüfen. Monatliche Prämien sind in der Regel niedrig, auf der anderen Seite sind aber auch die Auszahlungen oft gering. Immer wieder zahlen Versicherungsnehmerinnen und -nehmer Beträge ein, die über der Versicherungssumme liegen.
- Vorsicht vor dubiosen Vorsorgeverträgen von unseriösen Bestatterinnen oder Bestattern, insbesondere in Pflegeheimen! Bei Abschluss von Vorsorgeverträgen darauf achten, dass ggf. fällige Vorauszahlungen auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Treuhandkonto angelegt werden (Schutz vor Auflösung oder Konkurs des Bestattungsunternehmens). Verträge können von Kundinnen und Kunden, aber auch deren Erbinnen und Erben gekündigt werden. In diesen Fällen wird oft eine pauschalierte Schadensersatzsumme fällig.
- Häufig ist es sinnvoller, selbst rechtzeitig Geld für Beerdigungskosten auf einem eigenen Konto anzusparen.
- Sich mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auseinandersetzen, den eigenen Wünschen entsprechend ausfüllen und sicher verwahren.
- Bestattungsvorsorge – Stiftung Finanztest
- Patientenverfügung - mein Wille geschehe?
- Regelung des digitalen Nachlasses - Über den Umgang mit den Daten Verstorbener
- Ratgeber „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, hrsg. vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zu beziehen über den Buchhandel oder kostenlos als PDF
- Über das Markenzeichen für Bestatter vom Bundesverband Deutscher Bestatter
- Stellungnahme der Bioethik-Kommission: "Sterben in Würde", Oktober 2007
- Nachlassplanung: "Was tun, wenn jemand stirbt?" - Checkliste der Verbraucherzentralen
- aeternitas - Verbraucherinitiative Bestattungskultur - Alles Wissenswerte zum Thema Bestattung, Vorsorge und Grabpflege
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Informationsdienst für "Rat und Hilfe im Trauerfall" (Bestattungsinstitut.de)
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