Giftgefahren im Garten
Von: Prof. Dr. Wolfgang Schober - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In diesem Beitrag finden Sie
- Chemikalien: Pestizide, Desinfektionsmittel, Pflanzendünger
- Pflanzen
- Tiere
Chemikalien
- Pestizide, Desinfektionsmittel: Zusätzlich zu den schon im Beitrag "Giftgefahren im Haus" angesprochenen Pestiziden soll an dieser Stelle noch auf eventuell vorhandene Mittel zur Desinfektion von Badewasser hingewiesen werden, die wegen ihrer Reiz- bis Ätzwirkung mit Vorsicht zu handhaben sind und auf keinen Fall in Kinderhände gehören.
- Pflanzendünger: Pflanzendünger ist meist nicht allzu giftig, kann aber bei Verschlucken durchaus zu Magen-Darmbeschwerden führen.
Schutzmaßnahmen: Bei allen Mitteln prüfen, ob Einsatz und Aufbewahren notwendig sind. Anwendungs- und Aufbewahrungshinweise beachten.
Pflanzen
Kinder erleben den Garten meist auch als Quelle wohlschmeckender oder zumindest essbarer Produkte, wissen aber oft nicht, dass nicht alle "attraktiven" Pflanzen und Pflanzenteile bekömmlich sind. Daher sollten Anpflanzungen überlegt vorgenommen und überprüft werden, um Vergiftungen zu vermeiden.
Schutzmaßnahmen: Überprüfen Sie vorhandene Pflanzen auf ihre Giftigkeit und setzen Sie in den Garten keine giftigen Pflanzen.
Tiere
Bienen, Wespen und Hornissen stellen eine deutliche Gesundheitsgefährdung dar. Schon ein einziger Stich bereitet bekanntermaßen erhebliche Beschwerden (und ist im Mund unter Umständen lebensgefährlich), mehrere Stiche können besonders bei kleinen Kindern zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Besteht bereits eine Insektengiftallergie, sollte bei einem Aufenthalt im Freien (eventuell auch im Haus) eine geeignete Notfallausrüstung bereitliegen (Rücksprache mit dem Arzt). Schlangen sollten vorsichtshalber nicht angefasst werden.
Schutzmaßnahmen: Auf Bienen- und Wespen-unattraktive Verhältnisse im Spielbereich von Kindern achten (z. B. keine Kleeblüten im Rasen, kein unbeaufsichtigtes Essen am Sandkasten). Beim Essen im Garten süße Getränke und sonstige Lebensmittel möglichst abdecken.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.