Von Giften und deren Gefahren
Von: Prof. Dr. Wolfgang Schober - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In diesem Beitrag finden Sie
Definition
Eine wissenschaftliche Definition ist nicht so ohne weiteres möglich, denn es gilt auch heute noch die Aussage von Paracelsus (1493-1541):
"Was ist das nit Gifft ist? Alle Ding sind Gifft und nichts ohn Gifft. Allein die Dosis macht, das ein Ding kein Gifft ist."
Giftmenge und Zeitdauer
Es hängt also ganz wesentlich von Menge und Zeitdauer ab, der man einer Substanz ausgesetzt ist, dass Schäden entstehen oder eben nicht. So kann Zyankali in geringen Mengen aufgenommen werden, ohne dass es schädlich wirkt, während die Aufnahme sehr großer Mengen Wasser unter Umständen sogar zum Tode führt.
Einwirkungsart
Daneben können Einwirkungsart (Einatmen, Verschlucken, Hautkontakt) und individuelle Eigenschaften (z. B. Unverträglichkeiten, Überempfindlichkeit, Alter) eine wichtige Rolle spielen. Man unterscheidet weiterhin meist zwischen Auswirkungen nach kurzzeitiger Belastung (akute Exposition) und nach lang andauernder (chronischer) Belastung; häufig treten dabei auch unterschiedliche Schadwirkungen auf.
Einstufung und Kennzeichnung
Das Chemikalienrecht (GHS-/CLP-Verordnung, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung) fordert bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Stoffgemischen) eine Einstufung und Kennzeichnung nach schädlichen Eigenschaften.
Es wird unterschieden zwischen der Einstufung aufgrund physikalisch-chemischer (z. B. hochentzündlich, brandfördernd) und gesundheitsschädlicher Eigenschaften (z. B. giftig, ätzend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend) sowie aufgrund bestimmter Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. wassergefährdend).
Die Kennzeichnung erfolgt mit Piktogrammen und sogenannten H- und P-Sätzen.
Die H-Sätze beschreiben die Gefahren, die von den Stoffen ausgehen, die P-Sätze geben Sicherheitsratschläge zum Umgang mit den Stoffen.
Gefahren
Im Rahmen dieses und einer Reihe weiterer Beiträge soll ein Überblick über Dinge in Haus und Garten gegeben werden, die vor allem bei falschem Verhalten zu gesundheitlichen Schädigungen führen können. Dabei wird die Gefahr akuter Vergiftungen im Vordergrund stehen, während Problembereiche, die eher bei einer längerfristigen Belastung kritisch sein können (z. B. Pestizid-Anwendungen in Innenräumen oder im Garten), nicht vertieft betrachtet werden.
Angesichts der Vielzahl von Dingen, Mitteln und Materialien, die möglicherweise in Haus und Garten vorhanden sind, können die Beiträge natürlich nicht vollständig sein, sondern sie sollen helfen, das Bewusstsein für gefährliche Stoffe und Situationen zu schärfen und dadurch die Vorsorge zu verbessern.
Besonders gefährdete Personengruppen
Die Erfahrungen der Giftinformationszentren und der Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigen, dass bei Vergiftungen im Haushalt in erster Linie Kinder betroffen sind, die ihre Umgebung intensiv erkunden (müssen). Sie sind neugierig und erforschen ihre Umwelt, wollen wissen, wie Dinge riechen und schmecken und je nach Alter
- greifen sie nach allem, was nur irgendwie erreichbar ist,
- stecken sie alles in den Mund, was ihnen in die Finger kommt,
- ahmen sie unbedacht Erwachsene nach und
- unterscheiden natürlich nicht zwischen ungefährlich und gefährlich.
Bitte beachten Sie:
Kinder im Alter zwischen ein und drei Jahren sind am stärksten gefährdet!
Zu einer weiteren gefährdeten Gruppe gehören Personen, die in irgendeiner Weise in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt sind (z. B. durch hohes Alter, Sehbehinderungen, Alkoholkonsum).
Schutzmaßnahmen:
- Um unbeabsichtigte Vergiftungen zu vermeiden, sind daher ganz allgemein folgende Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen:
- Gefährliche Materialien nie in Lebensmittelbehältnissen aufbewahren.
- Keine möglicherweise gefährlichen Produkte kaufen, die so aufgemacht sind, dass sie von Kindern oder anderen gefährdeten Personen mit Lebensmitteln verwechselt werden können.
- Alle Dinge, über deren gesundheitliche Unbedenklichkeit Sie sich im Unklaren sind, außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren (versuchen Sie einfallsreicher zu sein als Ihr Kind - das ist eine echte Herausforderung!).
- Alle Dinge, über deren gesundheitliche Unbedenklichkeit Sie sich im Unklaren sind, außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren (versuchen Sie einfallsreicher zu sein als Ihr Kind - das ist eine echte Herausforderung!).
- Lebensmittel, Medikamente und Haushaltsprodukte wie Pestizide, Reinigungsmittel usw. nicht zusammen lagern.
Erste Hilfe
Empfehlungen für den Notfall finden Sie im Beitrag "Vergiftung! Was ist zu tun?"
- Modellbau - Kraftstoff (Methanol)
- Freud und Leid mit dekorativen Öllampen
- Ventilöle für Musikinstrumente
- Was sind Gefahrstoffe
- GHS - neue globale Chemikalienkennzeichnung
- Entsorgung von gefährlichen Stoffen an kommunalen Sammelstellen
- Liste der Vergiftungszentren
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):
- Aktion "Das sichere Haus": Achtung! Giftig! Vergiftungsunfälle bei Kindern
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V.: Suche nach "Vergiftungen"
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.