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Pflanzenschutzmitteleinsatz im Garten

Von: Dr. Sybille Orzek - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Institut für Pflanzenschutz

Der Haus- und Kleingarten dient uns zur Erholung, zur kunstvollen Gestaltung oder zur klassischen Selbstversorgung. Werden allerdings die Erdbeeren braun, der Kohl löchrig oder die Äpfel madig, stellen sich schnell Fragen:
Wer oder was ist für diesen Schaden verantwortlich?
Wie bekomme ich den Schädling bestmöglich unter Kontrolle?


Giftige Chemikalien, Copyright LGL

In diesem Beitrag finden Sie

  • Nach Möglichkeit auf Pflanzenschutzmittel verzichten
  • Schädlingsbefall
  • Anwendungsbestimmungen und Gebrauchsanleitung
  • Mehr zum Thema

Häufig wird für ein solches Problem eine schnelle und unkomplizierte Lösung gesucht. Entsprechend finden sich, gerade im Internet, viele chemische Produkte zur Problemlösung.

Nach Möglichkeit auf Pflanzenschutzmittel verzichten

Als Privatanwender sollten Sie jedoch auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel in Ihrem Haus- und Kleingarten verzichten und diese nur in besonderen Ausnahmesituationen einsetzen. Schöpfen Sie zuerst das Potential von vorbeugenden und biologischen Verfahren aus. Dies kann der Anbau resistenter Sorten, Fruchtwechsel oder der Einsatz von Nützlingen sein. Weiterführende Informationen finden Sie in der Fachliteratur und auch im Internetangebot des Instituts für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft sowie der Bayerischen Gartenakademie an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gemüsebau.

Schädlingsbefall

Insbesondere bei akutem Schädlingsbefall haben Pflanzenschutzmittel auch ihre Berechtigung. Eine unsachgemäße Anwendung kann allerdings negative Auswirkungen auf Ihren Garten, die Umwelt und im schlimmsten Fall sogar auf Ihre Gesundheit haben. Zudem müssen Sie mit juristischen Auseinandersetzungen rechnen, wenn Sie Pflanzenschutzmittel einsetzen, die keine Zulassung mehr haben, oder einen Schaden durch eine unsachgemäße Anwendung verursachen.

Anwendungsbestimmungen und Gebrauchsanleitung

Informieren Sie sich deshalb unbedingt immer vor jedem Einsatz über die genauen Anwendungsbestimmungen. Lesen Sie die Gebrauchsanleitung aufmerksam und vollständig. Bestimmen Sie vor jedem Einsatz zweifelsfrei die zu bekämpfende Schadursache.

Verwenden Sie nur einwandfrei funktionierende Pflanzenschutzgeräte. Weder Reste des Pflanzenschutzmittels noch an Spritzbrühe dürfen in die Kanalisation gelangen!

Holen Sie sich bei weiterem Informationsbedarf den Rat von Fachleuten ein.

Konkrete Informationen, wie sie rechtssicher und nachhaltig Pflanzenschutzmittel in Ihrem Haus- und Kleingarten einsetzen können, finden Sie unter den angefügten Links.

Mehr zum Thema

  • Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge im Haus- und Kleingarten
  • Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten: Gesetzliche Regelungen
  • Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Haus- und Kleingartenbereich
  • Überblick: Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten
  • Biozide: Verwendung von Mitteln zur Nagetierbekämpfung
  • Nachhaltig gärtnern

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Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 23.03.2026
Autor: Dr. Sybille Orzek - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Institut für Pflanzenschutz
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