Sicher mit Bank- oder Kreditkarte zahlen
Von: Andrea Estermeier - Verbraucherservice Bayern im KDFB e. V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Checkliste: So schützen Sie sich vor Missbrauch
- Vorsicht vor Dieben und Betrügern
- Sicherheit und Haftung
- Neue Zahlungskarten – Datenklau per Funk
- Im Internet sicher mit der Kreditkarte zahlen
- Vorsicht Falle: Phishing-Mails
- Hier finden Sie konkrete Hilfe
Checkliste: So schützen Sie sich vor Missbrauch
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Schreiben Sie Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) nirgendwo auf.
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Geben Sie Ihre PIN an niemanden weiter, auch nicht an Familienangehörige, Bankmitarbeiter/-innen oder Polizist/-innen.
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Lassen Sie niemanden an der Kasse oder am Geldautomaten sehen, welche Geheimzahl Sie eingeben.
Die höfliche Bitte, einen Schritt zurückzutreten, dient Ihrer finanziellen Sicherheit. -
Lassen Sie sich beim Einsatz von Bankkarte und PIN weder ablenken oder in Gespräche verwickeln noch von anderen „helfen“.
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Werfen Sie niemals achtlos den Kassenbon in den nächsten Papierkorb, wenn Sie mit Karte gezahlt haben. Auf diesem sind Ihre Kontodaten vermerkt.
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Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge:
Können Sie Buchungen nicht zuordnen, wenden Sie sich an Ihre Bank.
Widerrufen Sie ungerechtfertigte Lastschriften. -
Überprüfen Sie regelmäßig und zeitnah Ihre Kreditkartenabrechnung.
Bei Auffälligkeiten informieren Sie umgehend Ihr Kreditkartenunternehmen. -
Wenn Sie eher selten mit Girokarte oder Kreditkarte zahlen, überprüfen Sie ab und zu, ob sie noch in Ihrem Besitz sind.
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Achten Sie bei einer Geldabhebung am Automaten auf Auffälligkeiten an Tastatur, Eingabeschlitz oder Geldausgabeschacht. Informieren Sie ggf. Mitarbeiter/-innen der Bank.
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Ignorieren Sie Hinweise am Automaten oder beim Betreten des Schalterraums, Ihre PIN mehrfach einzugeben.
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Für Zahlungen im Internet sollten Sie Ihr Betriebssystem auf dem neuesten Stand halten und ein aktuelles Virenschutzprogramm sowie eine aktuelle Firewall verwenden.
Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nur über gesicherte und verschlüsselte Verbindungen weiter! -
Achten Sie bei Einkäufen im Internet auf das Impressum, sprich auf die Information, mit wem Sie es zu tun haben.
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Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten E-Mails, die zur Eingabe von Benutzerdaten auffordern (Phishing-Mails), folgen Sie nicht den dort angegebenen Links und antworten Sie nicht auf diese Mails.
Vorsicht vor Diebstahl und Betrüger/-innen
Mit Minikameras, Kartenlesegeräten oder anderen Tricks spähen Täter/-innen die Geheimzahl (PIN) ihrer Opfer aus. Gelangen die Betrüger/-innen zudem in den Besitz der Karte oder fertigen eine Kopie an, können sie jederzeit das entsprechende Konto leerräumen.
Ein Trick der PIN-Dieb/-innen: Mit einer falschen Tastatur wird an manipulierten Geldautomaten die Ziffernfolge der PIN gespeichert. Da eine Kamera bei dieser Methode überflüssig ist, nützt es auch nichts, die Eingabe der PIN mit der Hand zu verdecken. In Deutschland können die Täter/-innen die angefertigten Dubletten nicht verwenden, weil die hiesigen Geldautomaten die Kartenfälschungen erkennen. Im (außereuropäischen) Ausland können sie jedoch genutzt werden. Nachdem die Sicherheitsfunktionen an Geldautomaten zunehmend verbessert wurden, sinken laut Polizei die Fallzahlen im Bereich des Ausspähens von Kartendaten am Geldautomaten. Allerdings wurden zuletzt vermehrt Fälle von manipulierten Bezahlterminals im Handel registriert. Dabei werden über einen längeren Zeitraum die Daten gesammelt und dann Kartendubletten erstellt, die wiederum im Ausland eingesetzt werden.
Sicherheit und Haftung bei von Fremden abgehobenem Geld
Bankkund/-innen, die Opfer von Skimming (engl. für "absahnen") wurden, erhalten das illegal abgehobene Geld in der Regel problemlos zurückerstattet. Ganz so einfach ist es nicht, wenn Ihr Konto nach dem Diebstahl der Bankkarte (Girocard) geplündert wurde. Erst nach der Sperrung Ihrer Karte sind Sie bei Missbrauch von der Haftung freigestellt. Bei unrechtmäßigen Abbuchungen vor der Sperrung beträgt der Eigenanteil 150 Euro. Haben Sie EC- oder Kreditkarte zusammen mit der Geheimzahl aufbewahrt, gilt das als grob fahrlässig. In diesen Fällen müssen Sie als Kunde/Kundin für sämtliche Schäden aufkommen. Gut zu wissen: Die Geheimzahl darf auch dann nicht gemeinsam mit der Karte ins Portemonnaie oder die Handtasche gesteckt werden, wenn sie verschlüsselt oder in einer Telefonnummer versteckt wurde.
NFC- Zahlkarten: Datenklau per Funk
In Deutschland haben Millionen Kreditkarten einen NFC-Chip (Near Field Communication, deutsch „Nahfeld-Kommunikation“). Mit diesem können beim Einkaufen Zahlungen per Funk abgewickelt werden. Die Karteninhaber/-innen müssen beim Bezahlen nicht mehr die Kreditkarte herausziehen, sondern lediglich das Portemonnaie vor ein Lesegerät halten und schon wird der fällige Betrag abgebucht. Daten können auf diesem Weg über kurze Strecken von bis zu vier Zentimetern kontaktlos ausgetauscht werden. Genau hier liegt das Problem. Daten wie Kreditkartennummer und Ablaufdatum können ganz einfach per Handy bzw. Smartphone (mit einem entsprechend aufgespielten Programm) ausgelesen werden. Mit den so erlangten Daten könnten Dritte Waren im Internet bestellen.
Visa und Mastercard verweisen hierbei auf den dreistelligen Sicherheitscode auf der Rückseite der Kreditkarte, der nicht per Funk übertragen wird und bei Onlinebestellungen anzugeben ist. Schließlich sollen Kund/-innen auch nicht für etwaige Schäden haften.
Viele Bankkund/-innen haben zwischenzeitlich Girokarten, die das NFC-Bezahlsystem „Girocard kontaktlos“ unterstützen. Zu erkennen ist das am Wellensymbol auf der Girocard, vergleichbar mit dem WLAN-Symbol. Kund/-innen können damit wie oben beschrieben bezahlen, indem sie ihre Karten an ein entsprechend ausgestattetes Terminal im Laden halten. Der Geldbetrag wird nach entsprechenden Einstellungen des Kassierers/der Kassiererin abgebucht. Zahlungen bis 50 Euro können ohne PIN getätigt werden. Alles darüber erfordert die Eingabe der PIN. Als zusätzlicher Sicherheitsfaktor ist für Zahlungen ohne PIN ein tägliches Limit zum Beispiel von 100 Euro gesetzt. Je nach Bank greift bei mehreren Zahlungen bis 50 Euro hintereinander ein Sicherheitskonzept, das Unregelmäßigkeiten erkennt und Zahlungen stoppt. Um Zugriffe Dritter zu verhindern, können die Girokarten mit speziellen Schutzhüllen, die bei den Banken und im Handel erhältlich sind, versehen werden. Diese Schutzhüllen blockieren die Funkwellen.
Im Internet sicher mit der Kreditkarte zahlen
Die Zahlung per Kreditkarte ist ein beliebtes Zahlungsmittel beim Einkaufen im Internet. Zum einen ist es einfach: Man muss in der Regel nur die Kreditkartengesellschaft, die Kreditkartennummer und die Sicherheitsnummer (dreistellige Nummer auf der Rückseite der Kreditkarte) angeben. Der Verkäufer/die Verkäuferin kann dann sofort das Geld von der Kreditkartengesellschaft einziehen und die Ware verschicken. Zum anderen hat der Käufer bzw. die Käuferin die Möglichkeit, bei mangelhafter oder nicht versendeter Ware eine Rückbuchung bei seinem Kreditkartenunternehmen zu veranlassen.
Bei der Zahlung mit der Kreditkarte sollten Sie darauf achten, dass die Kreditkartendaten nur verschlüsselt übermittelt werden. Dies erkennen Sie daran, dass die Internetadresse mit "https://" statt mit "http://" beginnt und der Browser ein Schloss-Symbol anzeigt.
Vorsicht Falle: Phishing Mails
Phishing ist ein Kunstwort aus Passwort und Fishing. Phishing-Betrüger/-innen fälschen E-Mails oder Internetseiten, um an vertrauliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern von Verbraucher/-innen heranzukommen. Als seriöse Bank oder andere bekannte Firma getarnt fordern die Betrüger/-innen den Empfänger bzw. die Empfängerin in der E-Mail auf, ihre Daten zu aktualisieren, weil z. B. die Kreditkarte ablaufe, das Passwort erneuert werden müsse, die Zugangsdaten verloren gegangen seien oder aus Sicherheitsgründen Kontoinformationen bestätigt werden müssten. Durch Klicken eines Links werden sie auf eine gefälschte Internetseite gelotst, die der echten Webseite sehr ähnlich ist. Einziges Ziel ist dabei, dass Verbraucher/-innen sensible Daten wie etwa ihre Kontoverbindung preisgeben.
Ein weiterer Trick ist das Zusenden von E-Mails mit gefährlichen Dateianhängen (oft verborgen in sogenannten „zip-Dateien“ oder „cab-Dateien“), bei deren Öffnen man sich schädliche Viren-Software oder Trojaner einhandelt. Damit könnte im schlimmsten Fall Ihr Computer samt den enthaltenen Daten ausgespäht werden. Öffnen Sie daher weder Anhänge oder Links in E-Mails, die zum Beispiel getarnt als Rechnung, Mahnung oder angeblich von Ihrer Bank stammen. Ihre Bank wird Sie keinesfalls per E-Mail zur Eingabe von persönlichen Bank- oder Kreditkartendaten auffordern. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Bank bzw. dem/der vermeintlichen Absender/-in nach.
Kartenmissbrauch: Hier finden Sie konkrete Hilfe
Wer trotz aller Vorsicht Opfer eines Diebstahls wurde oder seine Karten schlichtweg verloren hat, sollte schnell tätig werden und folgendes unternehmen:
- Melden Sie Diebstahl oder Verlust Ihrer Karte umgehend.
- Unter der zentralen und kostenlosen Rufnummer 116 116 erreichen Sie die Sperrvermittlung rund um die Uhr.
- Erkundigen Sie sich vorab, ob die Herausgeber/-innen der von Ihnen verwendeten Karten dem Sperr-Notruf angeschlossen sind.
- Um betrügerische Einkäufe im Lastschriftverfahren zu verhindern, benachrichtigen Sie bitte die Polizei, die die Information an ein Sperrsystem des Einzelhandels weiterleitet.
- Kartenmissbrauch: Wer haftet bei fremder Abbuchung?
- Phishing
- Online-Skimming
- Skimming (von polizei-beratung.de)
- Kontaktloses Bezahlen - einfach, schnell und sicher (von kartensicherheit.de)
- Broschüre "Sicher leben für Ältere und Junggebliebene" (von polizei-beratung.de)
- Besserer Schutz von Bankkunden bei Kartenmissbrauch - BGH-Urteil vom 29.11.2011, Az. XI ZR 370/10
- Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder, Zentrale Geschäftsstelle beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Taubenheimstraße 85, 70372
Stuttgart, Telefon 0711/5401-2062. Dort erhalten Sie die Adressen der polizeilichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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