Verträge mit Banken: Die gängigsten Kontoarten und ihre Unterschiede
In diesem Beitrag finden Sie
- Girokonto
- Basiskonto
- Kontowechselhilfe
- Kostentransparenz
- Tagesgeldkonto
- Sparkonto
- Termingeldkonto in Form von Festgeld oder Kündigungsgeld
- Depotkonto
- Darlehenskonto
Das Girokonto: Wichtiges Mittel zum bargeldlosen Zahlen
Das Girokonto ist für die meisten von uns das wichtigste Konto. Es dient der Abwicklung aller Bankgeschäfte, insbesondere im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Arbeitslohn, Versicherungsprämien, Telefonrechnung und Miete werden über das Girokonto bezahlt oder auf dieses überwiesen.
Das Girokonto ist ein Kontokorrentkonto. Das bedeutet, dass Aus- und Einzahlungen verbucht und gegeneinander verrechnet werden und dann ein Saldo gebildet wird. Ein anderer Begriff ist Verrechnungskonto. Es kann meist im Rahmen von sog. Dispositionskrediten überzogen werden.
Häufig wird zusammen mit dem Girovertrag auch ein Vertrag über eine Girocard (früher EC-Karte) oder Debitkarte und eine Vereinbarung zum Online-Banking abgeschlossen. Über das Girokonto werden vor allem Überweisungen und Lastschriften abgewickelt. Eine Guthabenverzinsung wird in den meisten Fällen nicht angeboten.
Erträge erzielt die Bank durch Entgelte (Kontoführungsentgelt und sonstige Entgelte für Dienstleistungen) und Provisionen. Die Konditionen können je nach Bank und Kontoinhaber sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Viele Banken bieten verschiedene Girokontoversionen an mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen. Direktbanken, bei denen alle Geschäfte ohne Kontakt am Bankschalter abgewickelt werden, haben oft die günstigeren Konditionen.
Das Basiskonto: Girokonto ohne Überziehungsmöglichkeit
Durch Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) hat seit dem 19. Juni 2016 jeder volljährige Verbraucher, der sich regelmäßig in der Europäischen Union aufhält, einen Anspruch auf ein Basiskonto. Das ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, also ohne Überziehungsmöglichkeit. Dem Inhaber eines Basiskontos wird durch das Gesetz ein besonderer Schutz eingeräumt. So dürfen Banken dafür nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten der Bank sind deutlich eingeschränkt. Die Regelung zum Basiskonto befinden sich in den Paragrafen 38 ff. ZKG. Der Verbraucher kann beantragen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Kontowechselhilfe seit dem Zahlungskontengesetz
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) brachte ab dem 18. September 2016 ein Recht des Verbrauchers, von den Banken eine Hilfe beim Girokontowechsel zu verlangen, siehe §§ 20 ff. ZKG. Hierbei meldet die alte Bank die vorliegenden Daueraufträge und Lastschriftmandate direkt an die neue Bank. Somit muss der Verbraucher dies nicht mühsam selbst tun. Ihm soll somit der Wechsel des Girokontos erleichtert werden. Für diesen Service, der nur auf Anforderung des Verbrauchers stattfindet, können die Banken ein angemessenes Entgelt verlangen, wenn sie es mit dem/der Verbraucher/-in vereinbart haben.
Kostentransparenz: Banken müssen über Kontoentgelte informieren
Die Vorschriften des ZKG zur Transparenz von Kontoentgelten traten zum 31.10.2018 in Kraft. Hiernach ist eine Bank verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Jahr kostenlos schriftlich über die tatsächlich angefallenen Kontoentgelte im vergangenen Jahr zu informieren.
Außerdem werden Internetseiten eingerichtet, die nach bestimmten Vorgaben zertifiziert werden und den Verbrauchern eine Übersicht über die Angebote und Kostenstruktur von Girokonten einzelner Banken darstellen. Derzeit erfüllt die Stiftung Warentest mit ihrem Girokontovergleich diese Aufgabe. Gegen Ende 2024 soll dies in staatliche Hände fallen und dann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden.
Das Tagesgeldkonto: flexibel und sicher
Ein Tagesgeldkonto eignet sich gut dafür, derzeit nicht benötigtes Geld „zu parken“. Wenn das Girokonto hohe Beträge aufweist, kann man von dort Geld auf das Tagesgeldkonto überweisen. Das Tagesgeldkonto ist mit einem Referenzkonto verknüpft, das meist das Girokonto des Kunden ist. Vom Tagesgeldkonto kann man nur Geld auf das Referenzkonto überweisen und nicht woanders hin. Auf das Geld auf dem Tagesgeldkonto kann der Kunde jederzeit zugreifen. Es gibt keine Fristen. Die meisten Banken bieten das Tagesgeldkonto noch kostenlos an. Derzeit bekommt man auf das dort liegende Geld je nach Anbieter bis zu 4 % Zinsen pro Jahr.
Das Sparkonto: Ansammlung von Vermögen
Das Sparkonto dient der Verbuchung von Spareinlagen. Dabei handelt es sich um unbefristete Gelder, die folgenden Voraussetzungen unterliegen:
- Sie sind durch Ausfertigung einer Urkunde - üblicherweise des Sparbuches - gekennzeichnet und dienen der Ansammlung von Vermögen, sind also nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt.
- Die Kündigungsfrist ist in § 21 Abs. 4 RechKredV (Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute) geregelt. Sie beträgt 3 Monate. In den Sparbedingungen kann jedoch vereinbart werden, dass der Kunde über seine Einlagen bis zu einem Betrag von 2000 EUR pro Monat ohne Kündigung verfügen darf.
- Solche Sparguthaben werden verzinst, derzeit beträgt die Verzinsung zwischen 0,5 % - 0,75 % pro Jahr.
- Verfügungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn das Sparbuch vorgelegt wird.
- Allerdings kann -je nach Vereinbarung - nur ein bestimmter Betrag pro Kalendermonat abgehoben werden.
- Die Kontoführung ist in der Regel provisions- und gebührenfrei.
Wissenswertes zur Verjährung von Spareinlagen kann hier nachgelesen werden.
Das Termingeldkonto: Höhere Zinsen durch befristetes Festgeld
Dieses Konto gibt es meist in der Form des Festgeldes. Es handelt sich dabei um zetilich befristete Einlagen.
Der Kunde verpflichtet sich, über einen bestimmten Zeitraum auf die freie Verfügung über seine Einlage zu verzichten. Durch eine solche Termineinlage lässt sich eine höhere Verzinsung als bei der sonst üblichen so genannten Sichteinlage erreichen. Die Guthabenverzinsung ist meist von der Länge der Festlegungsdauer abhängig. Auch die Höhe der Einlage ist von entscheidendem Einfluss auf den gewährten Zinssatz. In einer Niedrigzinssituation wird von manchen Banken ab einem bestimmten Anlagebetrag nur noch ein niedrigerer Zinssatz angeboten, oder es darf nur ein bestimmter Höchstbetrag angelegt werden.
Daneben gibt es das Termingeld in der Form des Kündigungsgeldes. Hier wird zwischen der Bank und dem Kunden eine bestimmte Kündigungsfrist vereinbart, die vom Kunden eingehalten werden muss, wenn er über das Geld verfügen möchte.
Das Depotkonto: Verwahrung von Wertpapieren
Das Depotkonto dient der Verbuchung von Wertpapieren, die von dem Kreditinstitut zur Verwahrung und Verwaltung für den Kunden entgegengenommen werden. Erträge erhält das Kreditinstitut, indem es Depotgebühren erhebt und Provisionen aus den Wertpapiergeschäften des Kunden erhält.
Das Darlehenskonto: Erfassung von Krediten
Das Darlehenskonto dient zur Erfassung von Krediten. Sie werden beim Abschluss von Darlehensverträgen eingerichtet und nehmen den Kreditbetrag, die Auszahlung des Kreditbetrages und die Tilgung des Kredits auf. Das Kreditinstitut erhält in erster Linie Erträge aus den Darlehenszinsen. Weitere Kosten, die bei der Aufnahme eines Kredits anfallen können, wirken sich auch auf die Belastung des Darlehensnehmers aus. Deswegen ist es bei Verbraucherdarlehen wichtig, auf den Effektivzins zu achten. Er ist sozusagen das Preisschild des Kredites.
Bearbeitungsgebühren für einen Kredit dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur noch verlangt werden, wenn sie mit dem Kunden wirksam individuell vereinbart wurden.
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