Verzehrempfehlungen für Zimt und zimthaltige Produkte
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Alle Artikel zum Thema
Unerwünschte Stoffe
- Häufig gestellte Fragen zu Acrylamid
- Aflatoxine
- Mutterkorn und Mutterkornalkaloide
- Rückstände Pflanzenschutzmittel
- Mykotoxine
- Nitrat-Gehalt in Trinkwasser
- Ochratoxine
- Frisch gepresster Orangensaft
- Patulin
- PCB in Lebensmitteln
- Pharmakologisch wirksame Stoffe
- Radioaktivität in Lebensmitteln
- Schwermetalle in Lebensmitteln
- Verpackungen aus Kunststoff
- Zimt und zimthaltige Produkte
- Nitrat in Gemüse
- ADI-Wert