Kinderlaufstall und Kinderlaufgitter
Von: LGL in Partnerschaft mit Fachverband
In diesem Beitrag finden Sie
- Definiton und Anwendung
- Modelle
- Produktmängel und Risiken
- Checkliste: Darauf sollten Sie beim Kauf achten
- Tipps für den sicheren Umgang
Definition und Anwendung
Bei Kinderlaufställen und Kinderlaufgittern handelt es sich meist um viereckige Gestelle aus Holz oder Kunststoff mit einem umlaufenden Gitter aus Stäben. Sie dienen Babys und Kleinkindern als geschützter Raum zum Spielen. Darüber hinaus bieten sie Eltern und Betreuungspersonen die Möglichkeit, Kinder in bestimmten Situationen kurzfristig sicher unterzubringen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Betreuung durch das Klingeln an der Haustür unterbrochen werden muss, oder das Kind beim Kochen nicht mit voller Aufmerksamkeit beaufsichtigt werden kann.
In den meisten Fällen kommen Kinderlaufställe und Kinderlaufgitter vom Zeitpunkt der ersten Fortbewegung des Kindes bis zum selbstständigen Laufen zum Einsatz. Einige höhenverstellbare Modelle können bereits ab Geburt genutzt werden.
Modelle:
Generell lässt sich zwischen einfachen Kinderlaufställen, oft großzügiger geschnitteneren Kinderlaufgittern und Modellen, die auch als Reisebettchen genutzt werden können, unterscheiden. Die Laufställe und Laufgitter bestehen je nach Hersteller aus Holz, Metall, Kunststoff oder einer Kombination dieser Materialien. Einige Modelle können durch Rollen von Raum zu Raum geschoben werden.
"klassisch" rechteckig / quadratisch
größeres Kinderlaufgitter aus Kunststoff
Kinderlaufstall mit Netz (ähnlich Reisebett)
Allgemeine Risiken und häufige Produktmängel
Allgemeine Risiken
- Stürze:
- Das Kind zieht sich an Stäben des Laufstalls hoch, überwindet diese und stürzt heraus.
- Bei Laufställen ohne Boden können Kinder möglicherweise das Gestell aus eigener Kraft verschieben oder anheben und dadurch in Bereiche bzw. Gefahrensituationen gelangen, von denen sie gerade durch den Gebrauch des Laufstalls abgehalten werden sollen, z. B. vom Herd oder von Treppen.
- Quetschungen:
- Der Laufstall ist nicht richtig montiert und klappt nach innen zusammen.
- Das Kind hebt den Laufstall ohne Boden an und kann unter dem Gitter eingequetscht werden.
- Strangulation:
- Das Kind verfängt sich in Schnüren bzw. Gardinen, die sich in erreichbarer Umgebung vom Laufstall befinden.
- Das Kind gerät mit dem Kopf in Zwischenräume, z.B. zwischen den Gitterstäben.
Häufige Produktmängel
Die bayerische Gewerbeaufsicht führte 2007 ein Projekt zur Sicherheit von Kinderlaufställen durch. Im Rahmen dieses Projektes wurden einer Prüfstelle Kinderlaufställe zu einer sicherheitstechnischen Bewertung übergeben. Mit dem Prüfauftrag sollte geklärt werden, ob Gefährdungen für Kleinkinder bei Nutzung der Laufställe vorhanden sind (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - StMUGV, 2008).
Die Prüfstelle legte dabei die DIN EN 71 Sicherheit von Spielzeug, Teil 1 Mechanische und physikalische Eigenschaften sowie die DIN EN 12227 Kinderlaufställe für den Wohnbereich, Teil 1 Sicherheitstechnische Anforderungen und Teil 2 Prüfung zu Grunde.
Die Prüfung ergab, dass jeder der Laufställe bis auf eine Ausnahme mit Mängeln behaftet war. Von Seiten der Marktaufsichtsbehörde wurden Maßnahmen eingeleitet, um die vorhandenen Mängel zu beseitigen.
Im Einzelnen wurden folgende Produktmängel festgestellt:
Einfacher Kinderlaufstall
- Scher- und Quetschstellen zwischen Rahmen und Boden
- Öffnungen, Löcher und Spalten: Gefahr des Festhängens der Finger zwischen unterem Rahmen und Boden
- bewegliche Teile: Der untere Rahmen und der Boden können sich zueinander bewegen, dabei kann es zum Einklemmen von Fingern und Händen kommen.
- Laufrollen, Räder einer Feststelleinrichtung: Die Rollen hielten nicht in den Buchsen, sie fielen bei geringster Belastung heraus.
- Gitterabstände: zu groß; dadurch Gefahr des Festhängens von Kopf, Hals und Rumpf (der Prüfkegel ließ sich mit der vorgeschriebenen Prüfkraft ohne Probleme durch die Gitter schieben)
- Festigkeit der Gitterstäbe: Die Stäbe hielten die vorgegebene Prüflast nicht aus und brachen
- Gebrauchsanweisung und Aufbauanleitung: unvollständig oder fehlend
- Kennzeichnung: fehlende postalische Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers; fehlende Gewichtsangabe der maximalen Belastung
Höhenverstellbarer Kinderlaufstall
- Seile, Schnüre und andere schmale Gewebe: abgelöste Schlaufen von Nestchen (Umrandungen aus Stoff für das Gitterbett) hatten eine Länge von über 220 mm (Strangulationsgefahr)
- Boden: Schraubverbindungen lösen sich
- Gitterabstände: zu groß; dadurch Gefahr des Festhängens von Kopf, Hals und Rumpf (der Prüfkegel ließ sich mit der vorgeschriebenen Prüfkraft ohne Probleme durch die Gitter schieben)
- Maße: Mindestabstände der Höhenverstellung nicht gegeben (ein Überklettern in der obersten Stellung ist somit möglich)
- Gebrauchsanweisung und Aufbauanleitung: unvollständig oder fehlend
- Kennzeichnung: fehlende postalische Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers, fehlende Gewichtsangabe der maximalen Belastung.
Kinderlaufställe aus Kunststoff mit Spielzeugen
- Scher- und Quetschstellen an der Schließkante der Tür
- Auftrittsmöglichkeit in der Tür (Überklettern möglich)
- Abziehbilder und/oder Aufkleber dürfen im Zugangsbereich des Kinderlaufstalles nicht verwendet werden
- Festigkeits- und Stabilitätsprobleme
- Gefahr des Festhängens des Kopfes, des Halses, der Gliedmaßen und des Rumpfes (Sicherheitsmaße der Norm nicht eingehalten)
- Fehlender Warnhinweis auf Verpackung („Gefahr des Erstickens, Kunststoffhülle entsorgen.“)
- Gebrauchsanweisung und Aufbauanleitung: unvollständig oder fehlend
- Kennzeichnung: fehlende postalische Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers, fehlende Gewichtsangabe der maximalen Belastung.
Kinderlaufstall mit Netz
- Fehlender Warnhinweis auf Verpackung („Gefahr des Erstickens, Kunststoffhülle entsorgen.“)
- Gebrauchsanweisung und Aufbauanleitung: unvollständig
- Kennzeichnung: fehlende postalische Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Händlers, fehlende Gewichtsangabe der maximalen Belastung.
Checkliste: Darauf sollten Sie beim Kauf achten!
- Vorhandensein des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzeichens "CE" (Versicherung des Herstellers, dass das Produkt allen notwendigen gesetzlichen Anforderungen der EU entspricht).
- Kennzeichnung mit einem Prüf- oder Gütesiegel eines unabhängigen Prüfinstituts nach DIN EN 12227.
- Der Laufstall sollte dauerhaft gekennzeichnet sein mit: Namen, eingetragenem Warennamen/Handelszeichen der Hersteller/Großhändler/Verkäufer einschließlich zusätzlicher Identifikationsmerkmale für das Produkt.
- Vorhandensein einer Gebrauchsanweisung bzw. Aufbauanleitung mit allen wichtigen Angaben.
- Das maximale Gewicht und Alter des Kindes, für das der Laufstall verwendet werden kann, muss angegeben sein.
- Einfache, von Laien durchführbare Montage.
- Laufställe dürfen mit Rollen oder Rädern ausgerüstet sein, dabei müssen mindestens zwei fixierbar sein.
- Laufställe dürfen keine scharfen Ecken und Kanten oder scharfkantige Schrauben aufweisen.
- Abnehmbare kleine Bauteile dürfen nicht verschluckbar sein.
- Auf Materialschäden achten.
- Metallbeschläge müssen beständig gegen Rost geschützt sein.
- Alle verwendeten Materialien müssen frei von Schadstoffen, Lackierungen speichelecht sein.
- Jede Kunststoffverpackung, die Verwendung findet und die die Anforderungen nach EN 71-1 nicht erfüllt, muss mit dem nachfolgend angegebenen Warnvermerk deutlich gekennzeichnet sein: "Um die Gefahr des Erstickens zu vermeiden, entfernen Sie die Kunststoffhülle vor Gebrauch dieses Gegenstandes. Die Hülle sollte dann entsorgt oder von Kindern ferngehalten werden."
Tipps für den sicheren Umgang
- Alle Elemente des Laufstalls sollten fest montiert sein.
- Nach gebrauchsfertiger Aufstellung des Laufstalles dürfen keine zugänglichen Scher- und Quetschstellen vorhanden sein (z. B. Gefahr des Einklemmens der Finger zwischen unterem Rahmen und Boden).
- Festigkeit und Abstände der Gitterstäbe prüfen, um ein Festhängen von Kopf und Hals zu vermeiden.
- Das Höchstalter und Maximalgewicht des Kindes, für das der Kinderlaufstall vorgesehen ist, muss beachtet werden.
- Verschluckbare Gegenstände, z.B. kleinteilige Spielsachen älterer Geschwister, außerhalb der Reichweite halten.
- Darauf achten, dass die im Laufstall befindlichen Gegenstände wie Spielsachen nicht als Kletterhilfe genutzt werden könnten.
- Keine Schnullerketten, Schnüre, Schlaufen, Bänder oder Kordeln im und am Laufstall befestigen.
- Beachten Sie stets die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise des Herstellers.
Bei sicheren Produkten sind Babys und Kleinkinder in Laufställen kurzfristig gut aufgehoben. Ein Laufstall sollte jedoch kein langfristiger und ständiger Aufenthaltsort für Kinder sein, da er den natürlichen Bewegungs- und Entdeckungsdrang je nach Entwicklungsstand stark einschränkt. Daher sollte die Zeit, die ein Kind im Laufstall verbringt, auf das Nötigste reduziert werden. Sinnvoll ist es, das eigene Zuhause kindersicher zu gestalten. Kinder können dann ihre Umwelt mit Neugier entdecken und erforschen, ohne die Gefahr, sich dabei zu verletzen.
Wir danken der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. für die Unterstützung.
- Die Bedeutung von CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V; hier: Kinderlaufstall
- BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V.: Laufstall
- Bayerische Gewerbeaufsicht
aktuelle DIN-Normen:
- Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 71-1:2014+A1:2018, Ausgabe 2018-12
- DIN EN 12227 Kinderlaufställe für den Wohnbereich - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen; Deutsche Fassung EN 12227:2010: Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfungen für Kinderlaufställe und klappbare Kinderlaufställe für den Wohnbereich fest, die für Kinder mit einem Körpergewicht bis zu 15 kg bemessen sind.
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