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Montageschaum – Gefahren und sichere Verwendung

Von: Dipl.-Ing. (FH) Jörg Werner - Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsicht

Monatgeschaum wird vor allem im Bauwesen zur Abdichtung verwendet. Er weist jedoch eine Reihe von Gesundheitsrisiken auf. Für einen sicheren Umgang mit Bauschaum sollten daher einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.

Dose mit Montageschaum auf Holzboden, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Anwendung von Montageschaum
  • Was ist gefährlich an Montageschaum?
  • Sichere Verwendung von Montageschaum
  • Mehr zum Thema

Anwendung von Montageschaum

Montageschaum (oftmals auch als Bauschaum, PUR- oder PU-Schaum bezeichnet) wird zum Dämmen, Füllen und Kleben eingesetzt. Die Funktionsweise von Montageschaum beruht auf der Bildung von schaumförmigen Polyurethan (PUR), wenn die in der Dose oder Kartusche vorhandenen chemischen Stoffe unter dem Einfluss von (Luft-)Feuchtigkeit miteinander reagieren. Aufgrund seiner starken Haftwirkung und der Eigenschaft, nach dem Auftragen weiter aufzuquellen, ist Montageschaum in der Lage, vorhandene Spalten und Hohlräume selbsttätig zu füllen und die Bauteile miteinander zu verbinden. Anwendung findet dies beispielsweise beim Einbau von Fensterrahmen und Türzargen, um die Fugen zwischen Rahmen und Mauerwerk zu schließen.

Was ist gefährlich an Montageschaum?

Viele Montageschäume enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat (MDI). Dieser Stoff ist maßgeblich für die gewünschten Eigenschaften von Montageschaum verantwortlich, weist aber leider auch eine Reihe von Gesundheitsgefahren auf. MDI wirkt reizend auf die Haut, die Augen und die Atmungsorgane und kann bei Hautkontakt allergische Reaktionen bzw. beim Einatmen asthmaartige Symptome verursachen. MDI steht darüber hinaus im Verdacht eine krebserzeugende Wirkung zu besitzen.
Montageschäume mit einem MDI-Gehalt von ≥ 10 % (was auf viele Produkte zutrifft) müssen deshalb nach den Bestimmungen der CLP-Verordnung (siehe CLP/GHS-Kennzeichnungssystem) unter anderem folgende Gefahrenpiktogramme und Angaben tragen:

    Gefahr:

  • Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • Kann die Atemwege reizen.
  • Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

    Außerdem muss die Verpackung gut sichtbar, leserlich und unverwischbar die folgende Aufschrift tragen, wenn der Montageschaum einen MDI-Gehalt von ≥ 0,1 % aufweist und an private Endverbraucher abgegeben wird:

  • Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen.
  • Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden.
  • Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A 1 nach EN 14387) tragen.

Die Verpackung muss in diesem Fall auch Schutzhandschuhe enthalten, die den Anforderungen der EU-Vorschriften über persönliche Schutzausrüstungen entsprechen.

Mit der Novellierung der Chemikalien-Verbotsverordnung im Januar 2017 fiel das in den Jahren davor geltende Selbstbedienungsverbot beim Verkauf MDI-haltiger Montageschäume wieder weg.

Sichere Verwendung von Montageschaum

Bei der Verarbeitung MDI-haltiger Montageschäume sollten unbedingt die auf der Verpackung oder dem technischen Merkblatt angegebenen Sicherheitshinweise beachtet werden. Wegen der oben beschriebenen Gesundheitsgefahren ist es wichtig, dass während der Arbeit mit dem Montageschaum und solange dieser noch nicht ausgehärtet ist für eine ausreichende Belüftung des Arbeitsplatzes gesorgt wird. Dadurch begegnet man gleichzeitig der Bildung explosionsfähiger Gemische, die vorübergehend durch die entzündbaren Druckgase entstehen können, welche bei der Entnahme des Montageschaums zwangsläufig aus der Dose entweichen.
Darüber hinaus sollten die Haut und die Augen vor direktem Kontakt geschützt werden, z. B. mit langärmliger Kleidung, einer Schutzbrille und den der Verpackung beigefügten Schutzhandschuhen.
Gelangt doch einmal etwas von dem stark klebrigen Montageschaum auf die Haut, sollte dieser umgehend so gut wie möglich mechanisch entfernt werden. Anschließend wird die betroffene Hautpartie mit Wasser und Seife oder einem anderen hautverträglichen Mittel gereinigt.

Bei der Verwendung von Produkten mit derartigen Gesundheitsgefahren gehört es auch dazu, dass solch grundlegende Verhaltensregeln wie zum Beispiel bei der Arbeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen und am Ende die Hände gründlich zu reinigen beherzigt werden.
Wenn der Montageschaum ausgehärtet ist, kann davon ausgegangen werden, dass er nicht mehr gefährlich ist.

In der kalten Jahreszeit muss man mitunter darauf achten, dass die Montageschaumdosen die empfohlene Verarbeitungstemperatur aufweisen. Hierzu empfiehlt es sich, die benötigten Dosen vor deren Verwendung ausreichend lange in einem temperierten Raum aufzubewahren. Ist dies nicht möglich, können die Dosen auch in einem lauwarmen Wasserbad auf die empfohlene Temperatur gebracht werden. Sie dürfen jedoch nie direkt mit heißem Wasser oder gar Flammen erwärmt werden, da sie sonst explosionsartig bersten können!

Weitere Verarbeitungshinweise und praktische Tipps zum Umgang mit Montageschaum finden sich in den technischen Merkblättern der Hersteller und auf deren Internetseiten.

Mehr zum Thema

  • GHS - neue, globale Chemikalienkennzeichnung
  • Die Bedeutung der H-Sätze
  • Die Bedeutung der P-Sätze
  • Informationen über gefährliche Chemikalien - REACH-Verordnung
  • Chemikalienhandel im Internet
  • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
  • GESTIS-Stoffdatenbank
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • REACH-CLP-Helpdesk der Bundesbehörden
  • Leitfaden „Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit
  • Podcast "So erkennt ihr sicheres Spielzeug" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

 

Stand: 27.03.2026
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Jörg Werner - Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsicht
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