Luftballongas: So geht man sicher mit Helium um
Von: Abt. Verbraucherschutz und Gewerbeaufsicht, Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Was ist „Ballongas“?
- Wie kommt das Gas in die Ballons?
- Rechtliche Grundlagen „ortsbeweglicher Druckgeräte“
- Kennzeichnung: So erkennt man sichere Ballongasflaschen
- Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen
- Helium-Gasflaschen sicher privat transportieren
- Einatmen von Helium: Gefahren der Mickey-Mouse-Stimme
- „Luftballons“ steigen lassen
Was ist „Ballongas“?
Ballons, die mit Luft aufgeblasen sind, haben keinen Auftrieb. Werden sie aber mit einem Gas gefüllt, das leichter ist als Luft, so steigen sie nach oben. Wenn die Ballons nicht angebunden sind, fliegen sie davon.
Für diesen Zweck wird üblicherweise Helium verwendet. Erhältlich in Druckgasflaschen als „Ballongas“ ist es von geringerer Reinheit und damit etwas kostengünstiger. Helium bietet als unbrennbares, geruch- und farbloses Edelgas den Vorteil relativ gefahrlosen Umgangs. Allerdings hat es den Nachteil, dass es schneller als andere Gase durch Membranen hindurch diffundiert. Je nach Qualität der Ballonhülle verliert der Ballon somit im Lauf der Zeit merklich an Füllung; bei einfachen Latex-Luftballons passiert das schon innerhalb weniger Stunden.
Wie kommt das Gas in die Ballons?
Die Luftballons werden mit einem passenden Füllventil durch Helium-Druckgasflaschen befüllt. Auf Volksfesten werden beispielsweise Figuren- und Herzballons von den Standbetreibern auf diese Weise aufgeblasen. Im Fachhandel sind überwiegend Einweg-Druckgasflaschen mit einfachem Füllventil für private Zwecke erhältlich. Dabei handelt es sich um sogenannte "ortsbewegliche Druckgeräte".
Rechtliche Grundlagen „ortsbeweglicher Druckgeräte“
Die Anforderungen an die Sicherheit von ortsbeweglichen Druckgeräten sind in der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) geregelt, die durch die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Diesen Anforderungen müssen die Behälter genügen, bevor Sie auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden dürfen.
Für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Helium-Gasflaschen gibt es zudem technische Normen, welche auf der Kennzeichnung des Behälters angebracht sein müssen (z.B. ISO 11118). In diesen Normen sind u.a. die Details zu den Anforderungen an die verwendeten Werkstoffe oder Regelungen zur Bauweise enthalten.
Kennzeichnung: So erkennt man sichere Ballongasflaschen
Im Gegensatz zu der in Europa häufiger verwendeten CE-Kennzeichnung müssen ortsbewegliche Druckgeräte mit einer Pi(π)-Kennzeichnung versehen werden. Diese Kennzeichnung darf nur angebracht werden, wenn der Behälter alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Bringt der Hersteller diese Kennzeichnung auf dem Behälter an, übernimmt er die Verantwortung für die Übereinstimmung des ortsbeweglichen Druckgerätes mit allen einschlägigen Anforderungen.
Nach der PI-Kennzeichnung muss zusätzlich die Kennnummer einer notifizierten Stelle angegeben werden, die für die erstmalige Prüfung des Behälters eingeschaltet wurde. Diese Nummer besteht aus vier Ziffern und kann einer von einem Mitgliedsstaat benannten Stelle eindeutig zugeordnet werden. Eine CE-Kennzeichnung darf auf ortsbeweglichen Druckgeräten nicht angebracht sein.
Helium-Gasflaschen: Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen
Die mit Helium gefüllten Stahl-Gasflaschen stehen unter hohem Druck. Sie sind deshalb sorgsam zu behandeln. Sie dürfen wie jeder andere Druckgasbehälter nicht erhitzt oder in die Nähe von offenem Feuer gebracht werden: Dies kann zum Bersten des Behälters und damit zu einer heftigen Explosion führen. Ebenso ist ein Um- oder Herunterfallen der Druckgasflaschen zu verhindern, da dabei das Ventil beschädigt oder abgerissen werden kann, was ähnlich schlimme Folgen mit sich bringen würde.
In der Regel handelt es sich bei den handelsüblichen Ballongasflaschen um metallische Einwegflaschen. Diese können nicht wieder befüllt werden. Durch den Hinweis "NICHT NACHFÜLLEN" auf dem Behälter muss dies kenntlich gemacht werden. Sollte der Einwegbehälter dennoch wieder befüllt werden, kann hiervon eine Gefahr ausgehen, da der Behälter nicht für eine erneute Befüllung ausgelegt ist. Damit von dem Behälter auch bei der Entsorgung keine Gefahr mehr ausgeht, muss dieser zuvor vollständig entleert werden.
Helium ist zwar ein nicht brennbares ungiftiges Edelgas, verdrängt aber bei Freisetzung in größeren Mengen innerhalb geschlossener Räume die Luft, also auch den lebensnotwendigen Luftsauerstoff. Deshalb ist bei Lagerung oder Einsatz von nicht ganz kleinen Ballongasflaschen auf ausreichende Lüftung zu achten.
Ballongasflaschen gehören also nicht in Kinderhände. Sind Kinder anwesend, ist eine ständige Aufsicht sicherzustellen. Für Kleinkinder sind übrigens auch nicht aufgeblasene oder geplatzte Luftballons nicht unkritisch, weil damit die Atemwege verlegt werden können.
Helium-Gasflaschen sicher privat transportieren
Für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit darf verdichtetes Helium (UN-Nummer 1046) von Privatpersonen z. B. im PKW befördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Helium-Gasflasche einzelhandelsgerecht verpackt ist (z. B. wie sie im Einzelhandel erhältlich ist).
Es ist weiterhin darauf zu achten, dass die Gasflasche während des Transports nicht beschädigt wird, das Ballongas nicht frei wird und eine ausreichende Ladungssicherung erfolgt. Das heißt beispielsweise, dass das Verschlussventil der Flasche geschlossen, das Flaschenventil geschützt, die Flasche keiner Hitzeeinwirkung ausgesetzt ist und die Gasflasche ordentlich gegen Umkippen, Verrutschen, Umherrollen usw. gesichert ist. Auch andere Gegenstände, die im Fahrzeug mitgeführt werden, müssen so gesichert sein, dass die Gasflasche nicht beschädigt oder undicht wird.
Für den Transport einer Ballongasflasche mit öffentlichen Verkehrsmitteln können zudem Beschränkungen aufgrund privatrechtlicher Beförderungsbedingungen gelten. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die geltenden Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
Beim Transport von größeren Mengen verdichteten Heliums (UN-Nummer 1046) sind die Gefahrgutvorschriften einzuhalten. Dieser Transport sollte besser den Fachleuten überlassen werden.
Einatmen von Helium: Gefahren der Mickey-Mouse-Stimme
Bekanntlich lässt sich durch absichtliches Einatmen von Helium der Donald-Duck- oder Mickey-Mouse-Effekt erzielen: In reiner Helium-Atmosphäre ist die Stimmlage zweieinhalb Oktaven höher als gewöhnlich. Auf einer Party mit einer unerwartet sehr hohen Stimme zu sprechen ist ein beliebter Gag.
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Wenn man viel Helium in kurzen Abständen inhaliert, bekommt man zu wenig Sauerstoff. Das führt dann ohne Warnwirkung zu Symptomen wie Kopfschmerzen, Orientierungsschwierigkeiten und Bewusstseinsverlust. Die eintretende Erstickung wird dabei nicht bemerkt, was die Gefährlichkeit um ein Vielfaches erhöht.
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Eine Bewusstlosigkeit in Folge des Einatmens von Helium kann zu unkontrollierbarem Atemstillstand und damit zur Sauerstoffunterversorgung des Gehirns und irreversibler Schädigung des Zentralnervensystems mit lebenslangen Lähmungserscheinungen oder auch zum plötzlichen Tod führen.
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Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Heliumbläschen ins Blut gelangen und über die Arterien ins Gehirn wandern. Dort kann es zu einer Gehirnembolie mit Symptomen ähnlich wie bei einem Schlaganfall kommen.
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Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnt daher explizit Eltern davor, Kinder mit Helium experimentieren zu lassen. Darüber hinaus sollten Erwachsene lieber auf das Vorführen des Micky-Maus-Effekts verzichten.
„Luftballons“ sicher steigen lassen
Der bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechend soll das Helium den Ballons den nötigen Auftrieb geben. So kann man nicht nur Dekorationen damit gestalten, sondern auch „Luftballons“ frei steigen lassen – beliebt insbesondere bei Hochzeiten und Kinderveranstaltungen.
Doch das Aufsteigen-Lassen von Ballons ist aus Sicherheitsgründen nicht ohne Weiteres zulässig: Unter bestimmten Umständen ist die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich. Auf der Homepage der DFS sind dazu alle nötigen Informationen und Online-Formulare zu finden.
Bitte bedenken Sie auch: Je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Ordnungsamt Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
- Verschluckbare Kleinteile
- Brand-gefährlich: Spraydosen
- DFS Online-Anträge "Aufstieg von Kinderluftballons"
- IGV: Sicherheitshinweise / Gefahren beim missbräuchlichen Einatmen von Helium
- Podcast "So erkennt ihr sicheres Spielzeug" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Bayerische Gewerbeaufsicht
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Basisinformationen
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- CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten: Bedeutung und Unterschiede
- Luftballongas – aber sicher
- Nanotechnologie
- Montageschaum – Gefahren und sichere Verwendung
- Information über gefährliche Chemikalien in Produkten "REACH"
- Organisationen und Regelwerke für Normung und Standardisierung
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