You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Produkte und Energie >> 
  • Basisinformationen

Nanotechnologie

Von: Prof. Dr. Wolfgang Schober - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Nanotechnologie wird mittlerweile vielfältig angewandt - auch in Alltagsgegenständen wie Kosmetika, Elektronikgeräten, Lebensmitteln oder Textilien. Was versteht man darunter und wie werden die Auswirkungen erforscht?

Lotosblatt mit Wassertropfen, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Was ist Nanotechnologie?
  • Wie wirkt sich Nanotechnologie auf Mensch und Umwelt aus?
  • Bayerische Pilotstudie zur Aufnahme synthetischen Mikro- und Nanopartikel
  • Mehr zum Thema

Was ist Nanotechnologie?

Die Nanotechnologie beschäftigt sich mit der Herstellung und Verarbeitung von Nanomaterialien, winzigen Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als 100 Nanometer. Ein Nanometer (nm) ist der Milliardstel Teil eines Meters.

Wie wirkt sich Nanotechnologie auf Mensch und Umwelt aus?

Wie bei jeder neuen Technologie müssen auch hier mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sorgfältig untersucht und bewertet werden. Durch ihre geringe Größe können Nanoteilchen vor allem über die Lunge, aber auch über den Magen-Darm-Trakt in den Körper aufgenommen werden. Gesunde Haut bildet dagegen eine wirksame Schutzschicht gegen Penetration. Nanopartikel können sie im Allgemeinen nicht durchdringen. Ausführliche Informationen zu Chancen und Risiken für Umwelt und menschliche Gesundheit finden Sie auf der Informationsplattform Nanowissen Bayern.

Bayerische Pilotstudie zur Aufnahme von synthetischen Mikro- und Nanopartikel

Die Aufnahme und die Verteilung der Partikel im Körper werden seit mehreren Jahren in vielen Studien erforscht. Auch in Bayern wird untersucht, inwieweit Arbeitnehmer und Verbraucher bei der Produktion, Weiterverarbeitung und Anwendung Nanomaterialien ausgesetzt sind und wie hoch die Belastung durch Nanopartikel im menschlichen Körper ist.

Das LGL führte eine Pilotstudie zur Aufnahmekinetik von synthetischen Mikro- und Nanopartikel durch, in der der Einfluss der Partikelgröße auf die intestinale Resorption beim Menschen untersucht wurde. In einem experimentellen Ansatz sollte möglichst umfassend geklärt werden, ob Nanopartikel nach oraler Zufuhr schneller über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden als mikroskalige Partikel desselben Materials. Von besonderem Interesse waren Partikel, die sich durch äußere Einträge in der unmittelbaren Lebenswelt des Menschen anreichen (Silber) oder in größeren Mengen gezielt eingesetzt werden (Titan- und Siliziumdioxid).. Informationen dazu finden Sie im Informationsportal Nanowissen Bayern und unter LGL Bayern.

Mehr zum Thema

  • Informationsportal Nanowissen Bayern
  • LGL Bayern: Pilotstudie zur Aufnahmekinetik von synthetischen Mikro- und Nanopartikeln – Einfluss der Partikelgröße auf die intestinale Resorption beim Menschen
  • Podcast "So erkennt ihr sicheres Spielzeug" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 16.01.2026
Autor: Prof. Dr. Wolfgang Schober - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • GS = geprüfte Sicherheit
  • CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten: Bedeutung und Unterschiede
  • Luftballongas – aber sicher
  • Nanotechnologie
  • Montageschaum – Gefahren und sichere Verwendung
  • Information über gefährliche Chemikalien in Produkten "REACH"
  • Organisationen und Regelwerke für Normung und Standardisierung
  • Fachglossar
  • "Safety Gate" (RAPEX): So funktioniert das EU-Schnellwarnsytem für gefährliche Non-Food-Produkte

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden