Vorzugsmilch
In diesem Beitrag finden Sie
- Was ist Vorzugsmilch?
- Vor- und Nachteile
- Kennzeichnung
- Anforderungen an den Tierbestand
- Behandlung von Vorzugsmilch
- Anforderungen an den Erzeugerbetrieb
Was ist Vorzugsmilch?
Unter Vorzugsmilch versteht man Rohmilch, die in Fertigpackungen unter der Bezeichnung "Vorzugsmilch" an den Verbraucher abgegeben darf. Weiterhin Rohmilch, die in verschlossenen Kannen oder ähnlichen Behältnissen unter der Verkehrsbezeichnung "Vorzugsmilch" an Gaststätten und Gewerbetreibende abgegeben wird, soweit diese sie zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen. In Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung darf nur Milch als Lebensmittel abgegeben werden, die unter Anwendung eines anerkannten Verfahrens wärmebehandelt wurde.
Vor und Nachteile
Das Kompetenzzentrum für Ernährung (Kern) schreibt in seinem Literaturüberblick „Freispruch für die Milch“, dass es zahlreiche Hinweise gibt, „dass Rohmilchverzehr das Allergierisiko bei Kindern senken kann. Einer möglichen Schutzwirkung steht allerdings die nicht zu unterschätzende Gefahr pathogener Keime in nicht erhitzter Milch entgegen.“ Vorzugsmilch muss in Hinsicht auf Gewinnung, Behandlung und Beschaffenheit bestimmte zusätzliche Anforderungen gegenüber herkömmlicher Rohmilch erfüllen.
Achtung
-
Kühlen Sie die Milch ständig unter 8°C
-
Verbrauchen Sie geöffnete Packungen innerhalb von zwei bis drei Tagen
-
Vorzugsmilch ist sehr gut kontrolliert, dennoch sollten Sie für Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und Personen mit geschwächtem Immunsystem Vorzugsmilch erhitzen beziehungsweise abkochen.
Kennzeichnung
Vorzugsmilch muss auf der Fertigpackung, Kannen oder ähnlichen Behältnissen mit dem Hinweis „Vorzugsmilch“, "Rohmilch - verbrauchen bis .. - aufbewahren bei höchstens + 8°C" gekennzeichnet sein, wobei das späteste Verbrauchsdatum eine Frist von 96 Stunden nach der Gewinnung nicht überschreiten darf.
Anforderungen an den Tierbestand
Die Anforderungen werden in der Tier-Lebensmittel-Hygiene Verordnung (Anlage 9, Tier-LMHV) geregelt.
Die Kühe sind
-
vor der ersten Vorzugsmilchgewinnung auf ihren Gesundheitszustand zu untersuchen,
-
monatlich auf Krankheiten zu untersuchen, die die Beschaffenheit der im Betrieb gewonnenen Milch nachteilig beeinflussen können,
-
bei der monatlichen klinischen Untersuchung bakteriologisch sowie zytologisch anhand von Einzelmilchproben zu untersuchen.
Weiterhin sind sie aus dem Vorzugsmilchstall zu entfernen, wenn sie erkrankt oder auf den Menschen übertragbarer Krankheiten verdächtig sind. Diese Tiere sind erst dann wieder unter die Vorzugsmilchkühe einzustellen, wenn sie bei einer erneuten Untersuchung auf ihren Gesundheitszustand als gesund beurteilt werden.
Behandlung von Vorzugsmilch
-
In Räumen, in denen Vorzugsmilch behandelt wird, muss eine Einrichtung vorhanden sein, die eine Kühlung der Milch innerhalb von zwei Stunden auf mindestens + 4°C und eine Kühlhaltung bei dieser Temperatur gewährleistet. Zum Reinigen, Desinfizieren und Trocknen der nicht fest installierten Geräte, die mit Milch in Berührung kommen, muss ein gesonderter Raum vorhanden sein. Er muss mit den für die Reinigung und Desinfektion der Geräte erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sein.
-
Die Vorzugsmilch ist nach ihrer Gewinnung unverzüglich im Milchbehandlungsraum zu reinigen, auf mindestens + 4°C zu kühlen und danach bis zur Abfüllung bei dieser Temperatur zu halten.
-
Die Vorzugsmilch ist entsprechend den Anforderungen an wärmebehandelte Milch abzufüllen.
-
Vorzugsmilch darf in der Zeit von der Abfüllung bis zur Abgabe eine Temperatur von + 8°C nicht überschreiten.
Anforderungen an den Erzeugerbetrieb
Erzeugerbetriebe, die Vorzugsmilch herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, müssen von der zuständigen Behörde (Kreisverwaltungsbehörde/Veterinäramt) zugelassen sein. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn gewährleistet ist, dass die Anforderungen an Herstellung und Vertrieb von Vorzugsmilch nach den entsprechenden Paragraphen der Milchverordnung eingehalten werden.
Dazu gehören strenge hygienische Anforderungen an die Räume in denen die Vorzugsmilch behandelt und abgefüllt wird.
Auch die Umkleideräume und Toiletten müssen erhöhten Anforderungen genügen und mit Desinfektionsbehältern ausgestattet sein.
Die Behörde kann das Ruhen der Zulassung anordnen, wenn:
-
die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen oder
-
Auflagen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllt oder Fristen nicht eingehalten werden
Dabei müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann. Die Vorschriften über Rücknahme und Widerruf bleiben dabei unberührt.
Hat der Lebensmittelunternehmer drei Monate nach der ersten Unterrichtung der zuständigen Behörde über die Nichteinhaltung der Kriterien hinsichtlich des Gehalts an Keimen und somatischen Zellen keine Abhilfe geschaffen, so ist die Lieferung von Rohmilch aus dem Erzeugungsbetrieb auszusetzen oder- entsprechend einer spezifischen Genehmigung oder allgemeinen Anweisungen der zuständigen Behörde - bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer Behandlung und Verwendung zu unterwerfen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes geboten sind. Diese Aussetzung oder diese Anforderungen sind so lange aufrechtzuerhalten, bis der Lebensmittelunternehmer nachgewiesen hat, dass die Rohmilch den Kriterien wieder entspricht
Die Erzeugerbetriebe haben zusätzlich im Rahmen betriebseigener Kontrollen von den Kühen, die der Gewinnung von Vorzugsmilch dienen, folgende Nachweise zu führen:
-
Aufnahme oder Erwerb und Abgabe unter Angabe des Zeitpunktes und der Namen und Anschriften der Lieferanten und Empfänger (diese Nachweise sind zeitlich geordnet zwei Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen)
-
Zeitpunkt, Art und Dauer von Erkrankungen und einer erkennbaren Störung des allgemeinen Gesundheitszustandes
-
Zeitpunkt und Art angewendeter Tierarzneimittel
-
Untersuchung der Kühe auf ihren Gesundheitszustand vor der ersten Vorzugsmilchgewinnung
-
monatliche Untersuchung der Kühe auf Krankheiten, die die Beschaffenheit der im Betrieb gewonnenen Milch nachteilig beeinflussen können.
Quellen:
Abgabe von Vorzugsmilch/Kennzeichnung: VO über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
Fotonachweis:
139104947 © sinhyu - Rohmilch, Fotolia.com
194375661 © torwaiphoto - Kuhstall, Fotolia.com
- Weitere Dokumente zu Milch und Milchprodukten
- BMV - Bundesverband der Milchdirektvermarkter In der Liste befindet sich ein bayerischer Vozugsmilcherzeuger in Ottobeuren (Stand 11.09.2022)
- Kompetenzzentrum für Ernährung: Freispruch für die Milch
- Niedersächsisches Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
Weitere Themen
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Ähnliche Artikel
- Was tun bei Milchunverträglichkeit
- Mythen und Fakten rund um die Milch
- Vorzugsmilch
- Wie wird aus Rohmilch Trinkmilch?
- ESL-Milch – was steckt dahinter?
- Was ist A2 Milch und ist sie wirklich gesünder als herkömmliche Milch?
- Kennzeichnung von Milch: Welche Informationen liefert die Verpackung / das Etikett?
- Ernährung in den ersten 4-6 Monaten: Muttermilch und Säuglingsmilchnahrung