Dark Patterns im Internet: Wie man zum Klicken und Kaufen verleitet wird
Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.
In diesem Beitrag werden folgende Fragen beantwortet:
- Was versteht man unter Dark Patterns?
- Welche Beispiele gibt es für Dark Patterns?
- Was bezwecken Unternehmen mit dem Einsatz von Dark Patterns?
- Sind Dark Patterns erlaubt?
- Was sollte ich in der Praxis beachten?
Was sind Dark Patterns?
Dark Patterns sind bestimmte Voreinstellungen und Designs auf Webseiten oder in Apps, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher zu bestimmten Entscheidungen bewegt werden. Diese Muster und Designs bestehen häufig aus einer bestimmten grafischen Fläche und sind mit einer manipulativen Wortwahl verknüpft.
Verhaltens- und verkaufspsychologische Techniken und Methoden begegnen Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits seit vielen Jahren auch in der analogen Welt, so zum Beispiel, wenn „Quengelware“ gut sichtbar im Kassenbereich eines Supermarktes platziert wird, um Kundinnen und Kunden zum Kauf eines bestimmten Produkts zu verleiten.
Welche Beispiele gibt es für Dark Patterns?
Cookie Banner und "Misdirection"
Im Internet begegnen einem diese Dark Patterns am häufigsten in Form von sogenannten Cookie-Bannern. Nutzenden wird es einfach gemacht, alle Cookies zu akzeptieren, und schwer gemacht, nichtnotwendige Cookies abzulehnen. Mit der Problematik der Cookie-Banner verwandt ist auch die Dark-Pattern-Methode der sogenannten „Misdirection“, bei der die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer gezielt auf ein Designelement gelenkt wird, um diese beispielsweise von der Kenntnisnahme wichtiger Pflichtinformationen abzuhalten, die an einer anderen Stelle aufgeführt sind.
Versteckte Kündigungsbuttons
Ein weiteres Beispiel für Dark Patterns sind versteckte Kündigungsbuttons („Roach Motel“). Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nach Abschluss eines Vertrages daran gehindert werden, diesen wieder zu kündigen. Es ist leicht, ein Nutzerkonto zu eröffnen oder ein Abo kostenpflichtig abzuschließen, aber die dazugehörige Kündigung wird in Untermenüs der Webseite versteckt.
Abo- und Klickfallen
Vielfach schließen Nutzerinnen und Nutzer durch Anklicken einer Schaltfläche eine Zusatzleistung oder ein Abo ab, ohne dass ihnen dies bewusst wird. Diese Abo-/Klickfallen tauchen zum Beispiel bei Mail-Providern auf, die einen kostenpflichtigen Cloud-Speicher über Schaltflächen anbieten: Im Netz häufig anzutreffen sind auch Angebote, die nach Ablauf eines zunächst kostenlosen Testzeitraums in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis übergehen (sog. „Forced Continuity“).
Außerdem reden viele Anbietende ihren Kundinnen und Kunden ein schlechtes Gewissen ein (sog. „Confirmshaming“). Wenn Reisewillige beispielsweise bei einer Flugbuchung keine Reiserücktrittsversicherung abschließen wollen, erscheint eine Einblendung, dass ein Risiko drohe, wenn die Versicherung nicht abgeschlossen werde.
"Nur noch 3 Angebote": Pressure-Selling
Häufig werden Nutzerinnen und Nutzern bei der Online-Suche nach Waren und Dienstleistungen durch Hinweise unter Druck gesetzt, dass ein bestimmtes Angebot zeitlich oder mengenmäßig begrenzt ist und das Angebotsende kurz bevorsteht bzw. ein bestimmtes Kontingent nahezu ausgeschöpft ist („Pressure Selling“). Diese Hinweise tauchen beispielsweise bei der Suche nach Flügen („nur noch neun Ticktes zu diesem Preis“) oder bei Veranstaltungen („Konzert fast ausverkauft“) auf. Ein weiteres Beispiel ist die Suche nach Unterkünften: Gerne werden Hinweise eingeblendet, dass sich angeblich zahlreiche weitere Nutzerinnen und Nutzer für genau dieses Angebot interessieren. Die eingeblendeten Hinweise erzeugen bei den Nutzerinnen und Nutzern den Druck, sich sofort für das Angebot entscheiden zu müssen.
Verwirrende Formulierungen und Fragen
Um an persönliche Informationen von Nutzerinnen und Nutzern zu kommen, verwenden Unternehmen oft Dark Patterns in Form von absichtlich verwirrenden Formulierungen in den Privatsphäre-Einstellungen des Online-Angebots. Nutzende sollen so bei der Anmeldung auf Portalen mehr preisgeben, als sie eigentlich beabsichtigten, zum Beispiel durch ein Opt-Out-Verfahren bei der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Verhaltenssteuerung wurde unter der Bezeichnung „Privacy Zuckering“ bekannt. Namensgeber war der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, der mit Facebook wegen des intransparenten Umgangs mit persönlichen Informationen bereits vielfach in der Kritik stand.
Unter sogenannten „Trick Questions“ versteht man Fragen, die so kompliziert formuliert sind, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Bestätigen unter Umständen genau das Gegenteil akzeptieren. So stimmt man beispielsweise dem Empfang eines Newsletters zu, im Glauben, man hätte ihn eigentlich abgelehnt. („Nein, zukünftig keinen Newsletter nicht erhalten“). Die Betroffenen antworten auf eine Frage, die zunächst simpel zu sein scheint, jedoch bei genauerem Hinschauen auf etwas ganz anderes abzielt.
Was bezwecken Unternehmen mit dem Einsatz von Dark Patterns?
Beim Einsatz von Dark Patterns verfolgen Unternehmen zumeist kommerzielle Interessen. Dementsprechend sind Dark Patterns vor allem bei der Buchung von Dienstleistungen oder dem Erwerb von Produkten im Bereich des Online-Handels anzutreffen. Nutzerinnen und Nutzer werden stets zu einem Verhalten bewegt, das eigentlich für sie nachteilig ist.
Wenn ein Unternehmen das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern in eine bestimmte Richtung lenkt, dient dieses Vorgehen immer dem Ziel, mehr Umsatz und dadurch mehr Profit zu machen, beispielsweise mit Daten für personalisierte Werbung.
Sind Dark Patterns erlaubt?
Im Einzelfall kann bei der Verwendung von Dark Patterns ein Rechtsverstoß gegen das UWG oder das Datenschutzrecht vorliegen. Wann dies der Fall ist und welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben, fasst der Artikel "Sind Dark Patterns rechtlich zulässig?" zusammen.
Seit dem 17.02.2024 ist der Einsatz von Dark Patterns gesetzlich durch den Digital Services Act (DSA) verboten. Dort heißt es, dass Online-Schnittstellen nicht so gestaltet sein dürfen, dass sie Nutzerinnen und Nutzer täuschen, manipulieren oder in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen. Welche Gestaltungen konkret darunterfallen, ist noch offen.
Was sollte ich in der Praxis beachten?
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Machen Sie sich stets bewusst, dass Anbietende die beschriebenen Muster einsetzen, um Sie gezielt zu manipulieren. Lassen Sie sich nicht manipulieren! Schauen Sie genau hin! Lesen Sie Buttons und Schaltflächen und verzichten Sie im Zweifelsfall auf ein solches Angebot. Vielleicht gibt es ja im Internet Andere, die es besser machen.
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Bewahren Sie stets Ruhe und nehmen Sie sich die Zeit, Angebote zu vergleichen. Gerade wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung knapp zu sein scheint, treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung. Einige Unternehmen täuschen eine Knappheit vor, obwohl eigentlich noch ausreichend Produkte vorrätig sind. Machen Sie sich auch immer bewusst, dass die Anbietenden gezielt Druck auf Sie ausüben, um Sie zu einer Kaufentscheidung zu verleiten. Häufig finden Sie die vermeintlichen Schnäppchen aber auf den Seiten Anderer zu ganz ähnlichen Konditionen.
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Fragen Sie sich bei Schnäppchen und Verkaufsdruck, ob Sie das Produkt tatsächlich dringend brauchen. Die Attraktivität eines Angebots wird nämlich häufig erst dadurch gesteigert, dass sich andere vermeintlich ebenfalls dafür interessieren.
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Wenn Sie bei einem guten Angebot für Flugtickets oder Veranstaltungen nicht leer ausgehen wollen, stellen Sie zuvor sicher, dass es seriös ist, indem Sie sich ausreichend über den Anbieter oder die Anbieterin informiert haben. Erst wenn dies der Fall ist, sollten Sie bestellen.
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