You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Digitale Welt >> 
  • Informationen zum Datenschutz

Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich: Ein Überblick

Von: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Das BayLDA überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern, das heißt in den privaten Wirtschaftsunternehmen, Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen, Schulen und Kitas in privater Trägerschaft, bei den freiberuflich Tätigen, sowie in Vereinen und Verbänden. Auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei den Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern hat insbesondere der betriebliche Datenschutzbeauftragte selbst hinzuwirken. Das BayLDA steht hierbei zur Unterstützung und Beratung der Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, aber auch zur Kontrolle von Datenverarbeitungen bei Verantwortlichen.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Das BayLDA und seine Aufgaben
  • Beschwerden und Meldungen zu Datenschutzverletzungen
  • Wo finde ich weiterführende Informationen?
  • Weitere Aufsichtsbehörden in Bayern

Das BayLDA und seine Aufgaben

Unser Aufgabenspektrum ergibt sich unmittelbar aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unseren Arbeitsalltag prägt dabei vor allem:

  • Bearbeitung von Beschwerden
  • Beratung der Datenschutzbeauftragten und Verantwortlichen im Rahmen unserer Kapazitäten
  • Kontrollen
  • Aufarbeitung von Datenschutzverletzungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit Verbänden und Kammern

Beschwerden und Meldungen zu Datenschutzverletzungen

Beschwerden von Betroffenen und Beratungsanfragen von Verantwortlichen ebenso wie die Meldung von Datenschutzverletzungen können auch über unsere Online-Services eingereicht werden unter https://www.lda.bayern.de/de/index.html.

Weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme finden Sie hier: https://www.lda.bayern.de/de/kontakt.html.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Das LDA bietet auf seiner Webseite weiterführende Informationen zu datenschutzrechtlichen Themenbereichen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen hier: FAQ des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht

Weitere Aufsichtsbehörden in Bayern

Für den öffentlichen Bereich, aber auch bei kirchlichen Trägern und im Bereich des Rundfunks und der Presse, besteht keine Zuständigkeit des BayLDA für Datenschutz. Nachfolgend sind die Institutionen aufgeführt, die in diesen Fällen in Bayern über eine entsprechende Zuständigkeit verfügen.

Datenschutz für den öffentlichen Bereich in Bayern

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri

Datenschutz bei Religionsgemeinschaften

Die evangelische Kirche

Die katholische Kirche

Datenschutz beim Öffentlichen Rundfunk

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte

Datenschutz beim Privaten Rundfunk

Der Datenschutzbeauftragte der Bayerischen Landeszentralen für neue Medien

Datenschutz in der Presse

Der Presserat

Mehr zum Thema

  • Persönliche Daten als Währung - erst prüfen, dann "bezahlen"!
  • Datensammler: Auf welchen Wegen kommen Unternehmen an Daten von Verbrauchern?
  • Häufige Fragen zur Schufa
  • Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
  • Neuerungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 09.08.2021
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Auskunft über meine gespeicherten Daten?
  • E-Mails an mehrere Empfänger: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
  • Datensammler - Wie kommen Unternehmen an Verbraucherdaten?
  • Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich - Ein Überblick
  • Neuerungen durch die Datenschutzgrundverordnung
  • Der moderne Personalausweis
  • Die Standortbestimmung beim Smartphone - überall auffindbar?
  • Werbung
  • Big Data: Zu groß für den Verbraucher?
  • Videoüberwachung in der Nachbarschaft
  • Datenschutz bei Antivirenprogrammen
  • Persönliche Daten als Währung – erst prüfen, dann „bezahlen“!

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden