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Datenschutz bei Antivirenprogrammen: Was ist zu beachten?

Von: Andrea Estermeier – VerbraucherService Bayern im KDFB e. V.

Antivirenprogramme sind eine sinnvolle Ergänzung für PC oder Smartphone. Insbesondere beim Datenschutz und den AGB gibt es bei der Auswahl aber ein paar Dinge zu beachten. Worauf es ankommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Warum ein Antivirenprogramm?
  • Was bietet ein kostenpflichtiges Antivirenprogramm?
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen
  • Datenschutz
  • Welche meiner Daten können für den Anbieter noch interessant sein?
  • Soll ich auf Schutz verzichten, wenn mir der Schutz meiner Daten wichtiger ist?

Warum ein Antivirenprogramm?

Mit Antivirenprogrammen bauen Sie für Ihren PC und die eigenen Daten in der Regel einen Schutz vor Schädlingen aus dem Internet auf. Ein Antiviren-Softwarepaket besteht in der Regel aus verschiedenen Bausteinen.

  • Generell schützt das Programm, wie der Name schon sagt, vor Viren, die man beim Surfen im Internet, beim Download von Daten oder beim Öffnen von Dateien, ohne es zu bemerken auf das eigene Endgerät herunterlädt. Bei diesem Bestandteil handelt es sich um die eigentliche Antivirensoftware.

  • Eine Scanfunktion ermöglicht das Prüfen des Gerätespeichers und Suchen nach Viren. Hierzu muss die Datei, welche Infos und Beschreibungen zum Auffinden der Viren enthält, laufend durch Updates aktuell gehalten werden, damit auch neue Viren aufgefunden und beseitigt werden können.

  • Viele Programme haben einen Schutz vor Phishing integriert. Verdächtige Internetseiten und Links werden blockiert.

  • Spamfilter können auch ein Bestandteil einer Antivirensoftware sein. Es werden unerwünschte E-Mails mit Werbung aussortiert und gegebenenfalls gelöscht.

Der Leistungsumfang eines Antivirenprogramms kann von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Neben dem oben genannten minimalen Umfang können auch noch Optionen wie eine Kindersicherung oder ein Schutz für Onlinebanking enthalten sein.

Was bietet ein kostenpflichtiges Antivirenprogramm?

Viele Antivirenprogramme sind kostenfrei erhältlich, manche Anbieter haben eine kostenfreie und kostenpflichtige Version im Angebot. Oft wird für den größeren Umfang mit mehr Funktionen ein Kauf der Software notwendig. Genauso wird bei der Anzahl der zu installierenden Lizenzen auf verschiedenen Endgeräten unterschieden. Zählt man die sich in Gebrauch befindlichen Geräte eines Haushalts zusammen, kommt man mit PC, Smartphone, Tablet und weiteren Zweitgeräten leicht auf drei bis fünf zu schützende Geräte. Hier sollte man prüfen, welcher Lizenzumfang Sinn macht und ob mehrere kostenfreie Installationen je Nutzer/-in möglich sind. Auch sollte man Vertragslaufzeit sowie Kündigungsmöglichkeiten bei einem kostenpflichtigen Produkt im Auge behalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen

  • Wenn man sich für ein kostenpflichtiges Programm entschieden hat, sollte man generell, wie vor jedem Kauf, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen prüfen. Häufig befinden sich in diesen Texten Verstöße gegen geltendes Recht.

  • • Manchmal sind Abweichungen in der Regelung zum Gewährleistungsanspruch. Dieser beträgt zwei Jahre und kann nicht verkürzt werden, was aber Anbieter nicht davon abhält z. B. diesen auf 30 Tage zu verkürzen.
  • Auch findet man Vereinbarungen, in denen sich die Unternehmerin bzw. der Unternehmer vorenthält, die Vereinbarung jederzeit zu ändern. Vertragsänderungen sind in der Regel aber einseitig nicht möglich.

  • Beim Kauf eines Programms ist zu beachten, dass die Bezahlmodelle unterschiedlich sein können. Jahreslizenzen mit und ohne automatische Verlängerung können erworben werden.

Datenschutz bei Antivirenprogrammen

Die Datenschutzerklärungen der Anbieter sollten dem/der Verbraucher/-in einen Blick wert sein. Die Auswertung von Kundendaten behalten sich manche Anbieter vor, was aber für den eigentlichen Vertragszweck – Schutz der Daten vor Schädlingen – grundsätzlich nicht erforderlich wäre. Vielmehr nutzen die Anbieter diese, um die angebotenen Produkte zu optimieren und zu vermarkten. Etwas anderes gilt aber bei der verhaltensbasierten Erkennung von Schadsoftware.

Häufig ist in diesem Zusammenhang auch die Weitergabe der erfassten Daten in der Datenschutzerklärung als zulässig deklariert. Eine Weitergabe kann aber oftmals erforderlich sein, wenn sich der Anbieter eines weiteren Vertragspartners zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten bedient. In der Regel werden Name, E-Mail-Adresse, Kauf- und Bezahldaten erfasst. Weitere Kontaktdaten wie Telefonnummern stellen für die Anbieter auch eine wichtige Information dar.

Welche meiner Daten können für den Anbieter noch interessant sein?

Anbieter räumen sich manchmal auch den Zugriff auf biometrische Daten, also den Fingerabdruck oder Iris-Scan ein. Die Daten zu sexueller Orientierung, Geschlecht oder Berufsbezeichnung sind für Datensammler genauso interessant. Browserverläufe werden von vielen Anbietern ebenfalls angefordert, z. T. auch mit Zugriff auf die Suchanfragen. Adressbuch, GPS-Daten und WLAN-Lokalisierung sind auch nur beispielhaft zu nennen.

Soll ich auf Schutz verzichten, wenn mir Datenschutz wichtiger ist?

Eine umfassende Information vor Erwerb und Installation eines entsprechenden Programms ist wichtig. Damit kann geprüft werden, welche Daten erhoben werden und welche nicht. Seriöse Anbieter beschränken die Datenerhebung auf ein minimales Maß. Wer diese selber nicht nachlesen und prüfen will, kann sich mit aktuellen Tests, wie z. B. die der Stiftung Warentest zur Sicherheit und Schutzfähigkeit informieren. Generell ist die Nutzung eines Antivirenprogramm anzuraten. Die Abwägung und Entscheidung, welcher Anbieter gewählt wird, sollte gut informiert getroffen werden.

Mehr zum Thema

  • Phishing-Mails: Wie man sich schützt
  • Täuschend echte Webseiten: Wie schützt man sich vor Pharming?
  • Stiftung Warentest: IT-Sicherheit: Antivirus und Firewall
  • Stiftung Warentest: Tracking
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Virenschutz und falsche Antivirensoftware

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Stand: 25.08.2025
Autor: Andrea Estermeier - VerbraucherService Bayern
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