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  • Kraftfahrzeuge und Zubehör

Trike – vorne Motorrad, hinten Auto

Von: Thomas Pertsch - Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsicht

Offenes Fahrvergnügen mit der Sicherheit eines PKW? Kurz übers Wochenende ausgeliehen oder gar ein Eigenes gekauft? Immer mehr Deutsche gönnen sich das Vergnügen des Fahrens auf drei Rädern. Damit es auch ein Vergnügen bleibt, hier einige Information rund ums Thema Trike.

 

 ein schwarzes trike, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Vom Bausatz zum Serientrike
  • Fahrzeugtypen
  • Helmpflicht / Führerschein
  • Sicherheit beim Trikefahren / Fahrverhalten
  • Vermietung von Trikes
  • Fazit

Vom Bausatz zum Serientrike

In den siebziger Jahren bauten Bastler aus VW-Käferheckteilen, inklusive Achse und Motor, und der vorderen Hälfte von Motorrädern die ersten Trikes zusammen. Diese Fahrzeuge wurden dann nach einer Einzelabnahme vom TÜV für den Straßenverkehr zugelassen. Später kamen Bausätze hinzu, die von den Käufern mit handwerklichem Geschick selbst zusammengebaut werden konnten.

Nach und nach etablierten sich jedoch auch Hersteller, die Fahrzeuge mit selbstentworfenen Rahmen und Design anboten.
Lange Zeit, teilweise auch heute noch, war die auf dem VW Käfer basierende Technik Stand der Dinge.

Nach dem Ende der Produktion des VW Käfer mussten die Trikehersteller neue Konstruktionen entwickeln.
Modernere Motoren mit verbesserter Technik und Abgasverhalten (geregelter Dreiwege-Katalysator) fanden Einzug in den Trikebau. Auch ABS und ESP werden teilweise angeboten.

Fahrzeugtypen

Das Angebot an Trikes reicht von preiswerten Bausätzen bis hin zu exklusiven Einzelstücken, die nach den individuellen Vorstellungen des Käufers angepasst werden können.

Die meisten Trikes haben eine EG-Typgenehmigung, somit entfällt eine Einzelabnahme durch eine Prüfstelle.

Es gibt sowohl Zweisitzer als auch Dreisitzer, bei denen vorne der Fahrer sitzt und auf einer Rückbank zwei Mitfahrer nebeneinander platz finden.

Die Motorisierung reicht vom VW-Käfermotor bis hin zu hubraumstarken V8-Motoren aus amerikanischen Straßenkreuzern. Auch verbauen manche Hersteller Motorradmotoren, z.B. von Harley-Davidson. Die erreichbare Höchstgeschwindigkeit variiert somit zwischen knapp über 100 km/h bis über 200 km/h, wobei dieser Wert die Ausnahme darstellt.

Auch Anhängerkupplungen werden für Trikes angeboten, ebenso die passenden Wohnanhänger.

Einige Hersteller bieten Sonderumbauten für körperbehinderte Menschen an. Hier werden u.a. die Brems- und Kupplungsbetätigung geändert und z.B. eine Rollstuhlhalterung angebaut.

Helmpflicht / Führerschein

Für Trikes gilt generell Helmpflicht. Diese entfällt nur, wenn das Trike mit einer zugelassenen Rückhalteeinrichtung (Sicherheitsgurt) ausgerüstet ist und diese auch benutzt wird. Es müssen geeignete Helme getragen werden (vgl. Artikel 'Motorradhelm / Helme für motorisierte Zweiradfahrer ).

Trikes sind für Führerscheininhaber, die den Führerschein ab dem ab 19.01.2013 erworben haben, den Motorrädern gleichgestellt. Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes. Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Für Trikes mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich. Für Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt.

Die ab dem 19.01.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erteilt, darf ein Trike weiterhin mit der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3) gefahren werden.

Außerdem berechtigt nur die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike. (hier ist jedoch das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers in Abhängigkeit der Führerscheinklasse zu beachten).

Weitere Informationen zum Thema Fahrerlaubnisklassen und Führerschein finden Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums unter http://www.bmvbs.de/fuehrerschein2013 .

§21a StVO Abs. 2: Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Sicherheit beim Trikefahren / Fahrverhalten

Durch den niedrigen Fahrzeugschwerpunkt und die recht große Spurweite der Hinterachse hat ein Trike ein ziemlich neutrales Fahrverhalten, d.h. es schiebt weder über das Vorderrad, noch neigt das Heck zum Ausbrechen. Auch ungeübten Fahrern dürfte es keine Schwierigkeiten bereiten mit einem Trike zurechtzukommen.
Jedoch darf man sich durch die motorradähnliche Front nicht dazu verleiten lassen, das doch recht breite Heck zu vergessen, vor allem bei Kurvenfahrt wäre das fatal. Bei Rechtskurven ist man sonst schnell mit dem kurveninneren Rad über den Bordstein geholpert. Bei Linkskurven kommt man schnell auf die Gegenfahrbahn.

Gewöhnungsbedürftig ist auch der gegenüber einem Auto oder Motorrad längere Bremsweg der Trikes.

Da der Fahrer eines Trikes 'im Freien' sitzt, sollte die Kleidung eher der eines Motorradfahrers entsprechen. Ein Trike kann nicht so ohne weiteres kippen, deshalb sind Protektoren wohl nicht erforderlich, jedoch vor Witterungseinflüssen sollte die Kleidung schon schützen (siehe auch Artikel 'Schutzkleidung von Motorradfahrern ).

Vermietung von Trikes

Vielerorts besteht die Möglichkeit sich ein Trike zu mieten. Es ist sicherlich verlockend schnell mal ein solches Fahrzeug für eine Wochenendtour zu mieten.

Vorher jedoch sollte man sich vom Vermieter ausführlich die Handhabung des Trikes erklären lassen. Bei einer Testfahrt zusammen mit dem Vermieter kann man sich an die Eigenheiten des Trikes gewöhnen. Seriöse Vermieter werden schon im eigenen Interesse eine solche Einweisung und Sicherheitsbelehrung durchführen.

Fazit

Ein Trike zu fahren ist eine interessante Alternative zu einem Cabrio oder Motorrad. Nach einer gewissen Eingewöhnung ist ein solches Fahrzeug auch leicht zu beherrschen und bietet dank der Rückenlehne ein bequemes und entspanntes Fahrvergnügen.

Mehr zum Thema

  • Helme für motorisierte Zweiradfahrer
  • Schutzkleidung für motorisierte Zweiradfahrer
  • Sicherheitsratschläge zum sachgemäßen Beladen eines Motorrades
  • Techniktipps und Wartungshinweise für Motorradfahrer
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

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Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Bildquelle: Boom-Trikes

Stand: 04.09.2024
Autor: Thomas Pertsch - Regierung von Oberfranken
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