You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Digitale Welt >> 
  • Smart-Home

Smart Home: Welche Versicherungen schützen das digitale Zuhause?

Von: Judit Maertsch - VerbraucherService Bayern im KDFB e. V.

Smart Homes stehen für Effizienz, Komfort und Nachhaltigkeit. Doch ihre digitale Vernetzung bietet Angriffsflächen für Cyberattacken und rechtliche Stolperfallen. Über Sensoren, Netze und die Verbindung zu Cloud- und Plattformwelten, sind Smart Homes potenzielle Einfallstore für Hacker und ermöglichen den Abfluss von Daten.. Wie kann man Smart Homes durch Versicherungen schützen?

In diesem Beitrag finden Sie

  • Smarte Wohngebäude- und Hausratversicherungen
  • Neue Angebote: Photovoltaik- und Wärmepumpenversicherungen
  • Cyberversicherungen für Smart Homes
  • Smart Home Schutzbriefe
  • Home Assistance über den Versicherer
  • Elektronikversicherungen für Smart Home Geräte
  • So können Smart Home Nutzer/-innen vorgehen

Die fortschreitende Digitalisierung in den eigenen vier Wänden ist ein neues Geschäftsfeld für die Versicherungswirtschaft. Die Möglichkeiten, das Smart Home durch Versicherungen abzusichern, werden immer vielfältiger.

Smarte Wohngebäude- und Hausratversicherungen

Fest verbaute intelligente Geräte sind durch die Wohngebäudeversicherung versichert. Alle anderen Ausstattungselemente schützt die Hausratversicherung. Der Deckungsumfang ist je nach Versicherer unterschiedlich. In der Regel werden nur Schäden durch Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Überspannung, Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck gedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Anlageteile und ersetzt die Reparatur-, bzw. Wiederbeschaffungskosten nach einem Schaden. Nicht versicherbar sind meist Schäden durch Verschleiß, Vorsatz, Krieg, Streik und Terror.

Über die Installation teurer Smart Home Systeme muss der Versicherer informiert werden (§ 23 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz, VVG). Wenn die Versicherung vermutet, dass sich durch Smart Home Komponenten die Gefahr für Einbrüche- oder Hackerangriffe erhöht, kann sie die Versicherungsprämie erhöhen. Bei einigen Anbieter/-innen müssen Versicherungsnehmer/-innen für den Versicherungsschutz unter Umständen zusätzliche Geräte wie Sensoren oder Überwachungskameras installieren. Oft gibt es Sonderkonditionen und Rabatt-Aktionen für Starter-Pakete und Alarm-/Smart-Home-Sets von bestimmten Smart-Home-Hardware Marken.

Die Versicherungssumme sollte dann erhöht werden, w enn durch den Einbau von smarten Geräten der Immobilienwert steigt. Im Schadensfall ist die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherungen, bevor Sie einen neuen bzw. zusätzlichen Vertrag für Ihr Smart Home abschließen! Die bestehenden Policen beinhalten oft ohne Zusatzbeitrag den Schutz von Smart Home Komponenten. Der eventuell fehlende Versicherungsschutz kann über Zusatzbausteine in die vorhandenen Policen integriert und um die Deckung von weiteren Gefahren wie Tierbiss ergänzt werden.

Neue Angebote: Photovoltaik- und Wärmepumpen-Versicherungen

Wenn die Wohngebäudeversicherung die Solaranlage auf dem Dach nicht einschließtoder die Hausratversicherung das Balkon-Kraftwerk nicht, bietet die spezielle Allgefahren-Police einen Rundumschutz. Beinahe alle Schäden durch Feuer, Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck, aber auch Überspannung, Bruch, Tierbiss, grobe Fahrlässigkeit, Konstruktions- oder Montagefehler werden gedeckt.

Die –oft in der Allgefahren-Versicherung integrierte -Ertragsausfall-Versicherung zahlt, wenn wegen eines technischen Defekts oder durch Unwetterschäden die vereinbarte Strommenge nicht in das Stromnetz eingespeist wird und der/die Betreiber/-in der PV-Anlage keine Einspeisevergütung erhält. Auch die Kosten für den Bezug von Strom und Wärme werden erstattet. Diese Versicherung ist teuer, die Leistung ist begrenzt und befristet. Oft werden nur neue Anlagen versichert. Empfehlenswert ist die Police daher nur für größere Anlagen bzw. wenn die PV-Anlage durch Bankdarlehen finanziert wurde. Im Schadensfall schließt diese Versicherung auch die Lücke zwischen der aktuellen Restschuld und dem Wiederbeschaffungswert der Anlage.

Auch Wärmepumpenbetreiber sollten sich mit ihren Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung in Verbindung setzen und den Deckungsschutz für die Anlage bei Bedarf erweitern lassen. Achtung bei Klauseln, die die Leistung ausschließen, wenn die Wärmepumpe außerhalb vom Gebäude steht.

Cyberversicherungen für Smart Homes

Smart Homes sind mit dem Internet verknüpft und jedes internetfähige Gerät kann attackiert werden. Eigenständige Cyber-Versicherungen bieten einen Rundumschutz gegen die Internetkriminalität. Sie schützen Verbraucher/-innen vor Kosten in Folge einer Cyberattacke auf das Smart-Home-System. Dies betrifft:

  • Reparatur- oder Wiederanschaffungskosten bei Hardware-Schäden der Geräte
  • eventuelle Mehrkosten durch Energieverbrauch oder Telefonmissbrauch
  • die Kosten bei Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch
  • den Aufwand der Datenwiederherstellung nach Cyberangriffen oder
  • den Schadenersatz durch Virenverbreitung und
  • Haftpflichtansprüche infolge Datenübermittlung an Dritte.

Cyber-Versicherungen schützen Endgeräte vor Schadsoftware und übernehmen die Kosten von Folgeschäden durch falsche Bedienung oder Manipulation. Sie decken die Reparaturkosten für beschädigte oder die Anschaffungskosten von neuen Geräten. Der Versicherungsbedarf eines Smart Homes liegt höher als die Leistungen der Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Falls der Schutz der individuellen Daten noch nicht in der Hausratversicherung integriert ist, kann der bestehende Vertrag mit einem Zusatzbaustein für das Smart Home erweitert werden. Mehrere Versicherer haben ihre Hausrat-Tarife bereits um einen Cyber-Baustein inklusive Datenrettung und Assistance erweitert. Häufig sind zudem Wallbox-Schutz bzw. eine Allgefahrendeckung eingeschlossen. Einbruchdiebstahl infolge des Hackings von Smart-Home-Komponenten ist damit im Versicherungsschutz für vernetzte Geräte ausdrücklich abgedeckt.

Smart Home Schutzbriefe: Erste Hilfe für das smarte Zuhause?

Mit einem Schutzbrief wird im Schadensfall eine Nachricht auf das Smart Phone (App) der Versicherten geschickt. Die Versicherung leitet parallel Sofortmaßnahmen ein und ruft den Sicherheitsdienst, eine/-n Handwerker/-in, die Feuerwehr oder die Polizei (Nothilfe, Assistance). Wenn Tür- und Fenstersensoren Alarm schlagen, wird die Alarmanlage aktiviert, eine Nachricht auf das Smartphone geschickt oder die Polizei verständigt.

Der Nutzen solcher Smart-Home-Schutzbriefe ist jedoch fraglich. Die Assistenz-Leistungen sind im Schadensfall an den Einsatz bestimmter Markengeräte gebunden, die Kostenübernahme stark begrenzt. Schutzbriefe können die Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht ersetzen. Sie eignen sich höchstens als Ergänzung zu einer bestehenden Hausratversicherung oder für smarte Geräte bestimmter Hersteller/-innen. 

Home Assistance über die Versicherung

Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für die Ersthilfe im Notfall oder sogar das gesamte Notfallmanagement (Home Assistance). Etliche Versicherer bieten ihren Kund/-innen eine 24-Stunden-Unterstützung im Schadenfall an. Eine Home-Assistance-Leistung der Wohngebäudeversicherer ist z.B. der Heizungs-oder Elektroinstallateur-Service im Notfall. Für die Urlaubszeit kann ein individueller Alarmplan festgelegt werden. Bei einem Einbruch-Diebstahl-Alarm werden ein 24-Stunden-Handwerkerservice und ein Wach- und Sicherheitsdienst beauftragt. Um die Organisation und Bezahlung im Schadenfall kümmert sich die Versicherung. Einige Versicherer kombinieren Assistance-Leistungen mit vergünstigtem Hardware-Angebot. Diese Policen sind verhältnismäßig teuer.

Elektronikversicherungen für Smart Home Geräte

Schäden wie Bedienfehler, Displayschaden, Diebstahl, Feuchtigkeit, technische Defekte durch Überspannung oder nach Ablauf der Garantiezeit an elektronischen Geräten könnten durch zusäzliche Elektronikversicherungen abgesichert werden. Die Leistung ist jedoch gedeckelt, Diebstahl oder Vandalismus sind erst gar nicht versichert. Der Schutz ist teuer und oft durch die Hausratversicherung bereits abgedeckt.

So können Smart Home Nutzer/-innen vorgehen

  • Tarifcheck
    Prüfen Sie zuerst ihre bestehenden Wohngebäude- und Hausratversicherungen, bevor Sie neue Verträge für Ihr Smart Home abschließen. Achten Sie auf neue Klauseln zu Hacking von Smart-Home-Komponenten, Cyber-Baustein und Allgefahrendeckung für smarte Geräte. Welchen zusätzlichen Nutzen soll ein Schutzbrief bringen? Rechnen Sie immer nach. Oft ist es günstiger, Hardware von der Versicherung getrennt zu kaufen und eine eigene Cyberversicherung abzuschließen oder die bestehenden Policen mit einem entsprechenden Zusatzbaustein zu ergänzen.
  • Tarif-Vergleich Vergleichen
    Sie die unterschiedlichen Angebote vor Vertragsabschluss oder -anpassung untereinander. Zahlen Sie nur für Leistungen, die Sie auch wirklich brauchen.
  • Information an Versicherer
    Bei technischer Aufrüstung informieren Sie Ihre Versicherungen und fragen Sie nach Smart-Home Komponenten.
  • Passen Sie nach einer Modernisierung ihres Smart Homes gegebenenfalls die Versicherungssummen an.
  • Smart Home Systemkomponente
    Wählen Sie bei den Smart-Home Geräten eine Grundausstattung, die bei Bedarf erweitert werden kann. Geräte von verschieden Hersteller/-innen können so miteinander kombiniert werden.
  • Sicherheitsmaßnahmen
    Smarte Geräte, die gerade nicht benötigt werden, sollten offline genommen werden. Standby-Verbindungen zum Internet bieten eine Angriffsmöglichkeit für Hacker/-innen.
  • Die WLAN-Verbindung für das Smart Home sollte verschlüsselt (min. WPA2) werden.
  • Verwenden Sie sichere Passwörte für ihr Smart-Home-System (min. 8 Stellen, Groß- und Kleinschreibung, Ziffer, Sonderzeichen) und ändern Sie diese regelmäßig.
  • Die im Smart-Home-System eingesetzten Rechner, Tablets, Smart-Phones und Router müssen vor Viren und Schadsoftware stets zuverlässig geschützt werden (Automatisierte Software-Aktualisierung).

Mehr zum Thema

  • Smart Home - Chancen und Risiken
  • Smart Home - Updates
  • Smart Home - Datenschutz
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Smarthome – den Wohnraum sicher vernetzen

Ähnliche Artikel

  • Datenschutz im privaten Bereich
  • Mobiles Internet: Sichere Nutzung von Smartphones und Tablets
  • Videoüberwachung in der Nachbarschaft
  • Social Bots

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 20.11.2025
Autor: Judit Maertsch - VerbraucherService Bayern
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Smart Home: Chancen und Risiken
  • Smart Home: Updates
  • Smart Home: Welche Versicherungen schützen das intelligente Zuhause?
  • Smart Home: Datenschutz zu Hause

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden