Smart Home: Gesetzliche Regelungen zu Updates
Von: Andrea Estermeier – VerbraucherService Bayern im KDFB e. V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Was ist Smart Home?
- Wie und wie lange funktionieren Smart Home Geräte?
- Wer stellt mir ein Update zur Verfügung? Muss ich das Update machen? Was nutzt mir ein Update?
- Ist die Bereitstellung von Updates Vertragsbestandteil?
- Ausblick zu Updates bei Smart Home Geräten
Was ist Smart Home?
Smart Home umschreibt die Digitalisierung des Zuhauses, also die Digitalisierung im privaten Bereich. Dies sowohl innerhalb der Wohneinheit als auch die Vernetzung nach außen. Teile des Smart Home können sowohl eine automatisch gesteuerte Heizung oder Lüftung sowie Markisen, Lampen oder auch Kühlschränke und Kaffee- oder Waschmaschinen sein. Das Smart Home wird dem Internet der Dinge, Internet of Things zugeordnet.
Wie und wie lange funktionieren Smart Home Geräte?
Smart Home Geräte bieten neben der normalen und regulären Einsatzmöglichkeit wie z. B. als Waschmaschine, Waage, Fernseher oder Kühlschrank auch eine Smart Home Funktion. Diese kann bei der Waschmaschine z. B. die Benachrichtigung der Nutzenden sein, dass der Waschgang abgeschlossen ist. In der Regel können die Geräte auch ohne die Smart Home Funktion betrieben werden, d. h. die Waschmaschine ist als normale Waschmaschine zum Waschen ohne Benachrichtigung nutzbar. Das Gerät ist dann aber ohne die Smart Home Funktion nicht vollumfänglich nutzbar. Diese ist aber für Nutzende häufig wichtig, da sie sich als Käufer/-innen vielleicht gerade wegen der Smart Home Funktion für dieses entschieden haben.
Ein smartes Gerät sollte genauso lange funktionieren, wie ein vergleichbares Gerät ohne Smart Home Funktion. Um dies zu gewährleisten, bedarf es allerdings regelmäßiger Updates, um den vollständigen Funktionsumfang dauerhaft zu erhalten.
Wer stellt mir ein Update zur Verfügung? Muss ich das Update machen?
Was nutzt mir ein Update?
Updates können Sicherheitslücken in der Gerätesoftware schließen und werden neben mehr oder weniger regelmäßigen regulären Updates auch außerturnusmäßig angeboten. Das Update wird vom/von der Gerätehersteller/-in zur Verfügung gestellt. Meist erhält man beim Einschalten des Geräts eine Information, dass ein Update zur Verfügung steht. Häufig lässt sich auch einstellen, dass das Gerät Updates automatisch installiert und gegebenenfalls nur über die abgeschlossene Installation informiert. Meist wird in den Angaben zum Update auch informiert, was mit diesem bezweckt werden soll. Das kann z. B. die Schließung von Sicherheitslücken, die Erweiterung oder eine Verbesserung des Funktionsumfangs sein.
Updates sind je nach Hersteller/-in verpflichtend, um die Smart Home Funktionen weiter nutzen zu können. Mache Hersteller/-innen überlassen es aber auch den Nutzenden, freiwillig Updates zu installieren. Die meisten von Hersteller/-innen zur Verfügung gestellten Updates sind kostenfrei.
Tipp: Installieren Sie Updates, um Ihr Gerät auf dem laufenden Stand der Technik zu halten und vom/von der Hersteller/-in erkannte und mit dem Update behebbare Sicherheitslücken auch auf Ihrem Gerät zu schließen!
Ist die Bereitstellung von Updates Vertragsbestandteil?
In der Vergangenheit gab es keine gesetzlichen Regelungen, ob überhaupt und wenn ja, wie lange Updates bereitgestellt werden müssen. Die Auswahl eines namhaften Anbieters war keine Garantie dafür, dass Updates über die gesamte Lebensdauer des Geräts hinweg zur Verfügung gestellt wurden.
Vertraglich geschuldet war die Zurverfügungstellung eines Geräts mit Smart Home Funktion. Ob die laufende Funktionserhaltung für die gesamte Lebensdauer des Produkts davon umfasst war, war nicht geklärt bzw. geregelt.
Erwartet werden konnte eine Updateversorgung für den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung, also für zwei Jahre. Jedoch funktionieren viele Geräte deutlich länger als der Zeitraum der Gewährleistung dauert.
Seit dem 01.01.2022 gilt die in nationales Recht umgesetzte Richtlinie 2019/770 der europäischen Union. Wichtiger Bestandteil ist das darin geregelte Recht auf Updates oder Versionswechsel (Upgrades) (§§ 327f, 475b Abs. 3-5 BGB n. F.). Der Kauf einer Ware mit digitalen Elementen ist mit den gesetzlichen Neuregelungen als Dauerschuldverhältnis ausgestaltet, welches sich auf die Updateverpflichtung bezieht. Die Dauer für die Updates zu Verfügung gestellt werden, bezieht sich auf einen Zeitraum, der als angemessen erwartet werden kann. Mindestens ist dies die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass dies im Durchschnitt für fünf Jahre der Fall sein wird. Sicherheitsupdates können aber auch über diesen Zeitraum hinaus erwartet werden. Details zu diesen Zeiträumen sind künftig von der Rechtsprechung zu klären und zu entwickeln.
Neue Regelungen bei Smart Home Geräten
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2019/770 Vorgaben zur Verfügungstellung und zum Aufrechterhalten von Funktionen bei digitalen Inhalten gemacht, die bis zum 01.07.2021 von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Anwendbar sind diese Vorschriften und Regelungen seit dem 01.01.2022.
Darin heißt es unter anderem, dass Unternehmer/-innen die Verbraucher/-innen über Aktualisierungen und Sicherheitsaktualisierungen informieren und diese bereitstellen, wenn sie für den Erhalt der Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dies müssen Unternehmer/-innen für den Zeitraum, den der/die Verbraucher/-in anhand der Eigenschaften des Smart Home Geräts erwarten kann, gewährleisten, wenn dies im Vertrag vereinbart ist.
Wenn der/die Verbraucher/-in bereitgestellte Aktualisierungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist installiert, dann liegt die Haftung für eine nicht mehr mögliche Nutzung der Smart Home Funktion, die allein auf das Fehlen der Aktualisierung zurückzuführen ist, bei ihm/ihr selbst. Voraussetzung dafür ist aber, dass der/die Verbraucher/-in vom/von der Unternehmer/-in über die Verfügbarkeit der Aktualisierung informiert wurde und die Installation nicht wegen einer schlechten Installationsanleitung unterblieben ist.
Nach Umsetzung dieser Richtlinie gelten europaweit Vorschriften, welche die Verfügbarkeit von Updates bei digitalen Inhalten und Gütern - also auch Updates von Smart Home Geräten - regeln und Rahmenbedingungen schaffen, in denen Nutzende einen Anspruch auf Zurverfügungstellung von Updates geltend machen können. Updates und der Zeitraum, innerhalb dem diese zur Verfügung gestellt werden müssen, sind nach Umsetzung der Richtlinie Vertragsbestandteil, das gänzliche Fehlen von Updates oder fehlerhafte Updates können Gewährleistungsansprüche auslösen.
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