Lichterketten
Von: Prüfstelle Produktsicherheit - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In diesem Beitrag finden Sie
- Das Wichtigste vorab
- "Checkliste" vor Inbetriebnahme
- Einsatzbereich und Arten von Lichterketten
- Kennzeichnung und Aufschriften
- Brandgefahr
- Außenlichterketten
- Technische Regeln
- Schadstoffe in Lichterketten
Das Wichtigste vorab
- Bei allen Lichterketten, unabhängig davon, ob es sich um Neuprodukte, um Gebrauchtprodukte oder die Artikel vom Vorjahr aus dem Keller oder vom Speicher handelt, ist ein sorgfältiger und pfleglicher Umgang wichtig.
- Bevor sie angebracht oder „montiert“ werden, sollte eine Sichtprüfung auf erkennbare Beschädigungen erfolgen. Ebenso ist eine Kontrolle, ob (noch) alle Lämpchen brennen wichtig und notwendig
- Betreiben Sie die Weihnachtsbeleuchtung nie für längere Zeit unbeaufsichtigt und denken Sie immer an den Einfallsreichtum von Kindern!
- Keine Reparaturversuche als Laie!
- Beschädigte Kabel, Stecker Fassungen, Trafos dürfen nicht repariert oder ersetzt werden:
Eine Lichterkette ist ein Wegwerfprodukt
Checkliste vor Inbetriebnahme
Die Begutachtung der Lichterkette im Geschäft oder zu Hause vor der ersten (Wieder-) Inbetriebnahme sollte folgende Punkte umfassen:
- Die Warnhinweise müssen in deutscher Sprache und gut lesbar abgedruckt sein:
- Lichterkette nicht in der Verpackung betreiben
- Lichterketten erwärmen sich: Dekorationen aus Papier, Stroh usw. in ausreichender Entfernung anbringen
- Lampen mit Stecksockel dürfen sich im Sockel nicht verdrehen lassen
- Lampen mit Stecksockel müssen zwar fest sitzen, sich aber trotzdem "leicht" ersetzen und herausnehmen lassen
- Defekte Lampen sofort auswechseln, die anderen Lampen werden sonst zu heiß
- Kritische Betrachtung der verwendeten elektrischen Leitungen:
Ist der Leitungsquerschnitt im Verhältnis zur angegebenen Leistung ausreichend?
(eine: hohe elektrische Leistung bei sehr dünnen Kabeln ist eher verdächtig!) - Die Zuleitungen zu den Fassungen müssen gut in den Fassungen befestigt sein und dürfen sich nicht aus der Fassung oder der Befestigung ziehen lassen. (Achtung: Stromschlaggefahr)
- Bei Blinkeinrichtungen müssen die Anschlussleitungen sicher befestigt sein. Die Kabel dürfen sich nicht in das Gehäuse schieben lassen und das Gehäuse muss aus Isolierstoff bestehen.
- Die Länge der Anschlussleitung muss zwischen Stecker und erster Lampenfassung mindestens 1,50m betragen.
- Schmuck, Verzierungen usw dürfen nicht leicht entflammbar sein. ("selbstverlöschend")
- Beachten Sie bei Lampen mit Schraubfassungen, dass Lametta oder leitende Metallverzierungen nicht versehentlich unter Spannung gesetzt werden können.
Einsatzbereich und Arten von Lichterketten
Lichterketten sind für einen fest vorbestimmten Einsatzbereich vorgesehen, entweder:
- nur innen oder
- für innen und außen.
Die entsprechenden Hinweise sind unbedingt zu beachten: Lichterketten, die für Innenräume vorgesehen sind, dürfen auf keinen Fall im Freien oder in feuchter Umgebung betrieben werden!
Auch in der technischen Ausführung unterscheidet man je nach Betriebsspannung:
- Lichterketten, die direkt an der Netzspannung von 230V betrieben werden
- Lichterketten, die über einen Transformator mit Kleinspannung, z.B. 12V, 24V betrieben werden
Kennzeichnung und Aufschriften
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass bestimmte Angaben am Produkt vorhanden sein müssen, viele davon dauerhaft an der Lichterkette selbst (z.B. auf einer Kunststofffahne).
- CE-Kennzeichnung
- Herstellerangaben oder Ursprungszeichen, um den Hersteller oder verantwortlichen Importeur eindeutig zu identifizieren
- Elektrische Daten
- Warnhinweise zum sicheren Betrieb in deutscher Sprache
fakultativ.:
- Angaben zum Schutz vor Feuchtigkeit und Staub (z.B. als "IP-Code" oder Symbol "Tropfen")
- GS-Zeichen als Prüfzeichen einer zugelassenen Prüfstelle
Beachten Sie die auf der Verpackung oder dem Produkt selbst angebrachten Hinweise. Diese sind wichtig für ein sicheres Betreiben der Lichterketten.
CE-Kennzeichnung: Diese Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss auf jeden Fall angebracht sein. Lichterketten, die direkt an die Netzspannung angeschlossen werden oder der Transformator, der die Lichterkette mit Schutzkleinspannung betreibt müssen den Mindestanforderungen der Niederspannungsrichtlinie entsprechen. Hersteller oder Einführer bestätigen mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung, dass dieses Produkt den Anforderungen dieser europäischen Richtlinie entspricht.
GS-Zeichen: Neben der CE-Kennzeichnung kann auf Lichterketten auch das "GS-Zeichen" angebracht sein. Dieses Zeichen belegt, dass dieser Typ Lichterkette von einer anerkannten Prüfstelle einer Prüfung unterzogen wurde und die Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Diese Sicherheitsanforderungen gehen über die der europäischen Richtlinie hinaus, in der lediglich die Mindestanforderungen festgelegt sind.
Brandgefahr
Neben den Gefahren des elektrischen Stromes muss bei Lichterketten auch die Brandgefahr beachtet werden. Die Lampen werden im Betrieb immer heiß, auch die kleinen Lämpchen der Lichterketten, die mit einem Trafo betrieben werden!
Daher niemals die Lämpchen mit brennbaren Materialien umhüllen, einwickeln oder gar lackieren.
Wenn die Ableitung der erzeugten Wärme erschwert oder verhindert wird, können sich die in der unmittelbaren Umgebung befindlichen brennbaren Materialien somit entzünden.
Außenlichterketten
Verschiedene Produkte sind so konstruiert und ausgelegt, dass sie auch im Freien betrieben werden dürfen. Diese Lichterketten müssen ausdrücklich für diesen Einsatz im Freien gekennzeichnet sein, z.B. mit der Kennzeichnung IP 44 oder höher oder durch das "Tropfensymbol".
Beachten Sie, dass der Trafo evtl. nur in eine im Innenraum befindliche Steckdose eingesteckt werden darf (Kennzeichnung am Trafo beachten!).
Vorsicht bei der Verwendung von Verlängerungsleitungen: Keine Ketten aus mehreren Verlängerungsleitungen bilden! Stattdessen:Verwenden Sie eine für den Außenbereich zugelassene Kabeltrommel bzw. Verlängerungsleitung und achten Sie auf einen für Außenbetrieb zugelassenen Trafo.
Technische Regeln
DIN EN 60598 - 1 ( = DIN VDE 0711 Teil 1) : | Leuchten - Allgemeine Anforderungen und Prüfungen |
DIN EN 60598-2-20 ( = DIN VDE 0711 Teil 20): | Leuchten - Besondere Anforderungen: Hauptabschnitt 20: Lichtketten |
Schadstoffe in Lichterketten
Im November 2019 wies der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf Schadstoffe in verschiedenen Lichterketten hin. Bei den im Rahmen einer Testreihe untersuchten Lichterketten wurden hier die Phthalate DEHP und DBP sowie Chlorparaffine (SCCP) nachgewiesen. Diese Stoffe können sich beim Menschen gesundheitsschädlich auswirken. Diesbezüglich sollten Sie bei Ihrer Kaufentscheidung Vorsicht walten lassen.
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