Kennzeichnung von Fisch im Verkauf
Von: Gisela Horlemann - VerbraucherService Bayern, K. Lübke, M. Geiser – Institut für Fischerei Starnberg
In diesem Beitrag finden Sie:
- Wie sieht die Kennzeichnung aus?
- Verantwortungsbewusster Fischeinkauf
- Logos für nachhaltigen Fischeinkauf
Wie sieht die Kennzeichnung aus?
Seit Dezember 2014 muss das Einfrierdatum von Fisch und Fischereierzeugnisse angegeben werden.
Bereits seit dem 1. Januar 2002 ist der Einzelhandel verpflichtet, Produktinformationen über Art und Herkunft der Fische und Meeresfrüchte, sowie der Fangmethoden zu liefern. Im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013, Kapitel IV Verbraucherinformation, wurden zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Fische und bestimmte Fischereierzeugnisse festgelegt. Somit können Fischereierzeugnisse auf der Stufe des Einzelhandels nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn bei der Kennzeichnung oder Etikettierung die Handelsbezeichnung der Art, der wissenschaftliche Name, die Produktionsmethode oder das Fanggebiet, sowie ab 13.12.2014 die Fanggerätekategorie, ein Auftauhinweis und ggf. das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.
Handelsbezeichnung
Neben dem wissenschaftlichen (lateinischen) Namen der jeweiligen Fischart, Krebs- oder Weichtierart wird die im jeweiligen Mitgliedstaat der EU zulässige Handelsbezeichnung angegeben. Besondere regionale Namen können zusätzlich aufgeführt werden.
z.B. Köhler; wissenschaftlich: Pollachius virens Linnaeus, 1758; Handelsname: Seelachs
Die Angabe der Produktionsmethode muss insbesondere durch einen der nachfolgenden Begriffe angegeben werden:
-
„(Handelsbezeichnung) gefangen .....“ für Erzeugnisse der Meeresfischerei (gefolgt vom Fanggebiet)
-
„(Handelsbezeichnung) aus Binnenfischerei .....“ (gefolgt vom Ursprungsgewässer und Land)
-
„(Handelsbezeichnung) in Aquakultur gewonnen .....“ oder „gezüchtet.....“ (gefolgt vom Land)
Fanggebiete
Die Fanggebiete müssen in verständlicher Form genannt oder in Form einer Karte oder eines Piktogramms gezeigt werden. Es reicht nicht aus, nur die Nr. des FAO-Fanggebietes anzugeben.
Bei Erzeugnissen aus der Binnenfischerei ist das Ursprungsgewässer und der Mitgliedstaat oder das Drittland anzugeben, in dem die jeweilige Fischart ihren Ursprung hat.
Bei Fischereierzeugnissen aus Aquakultur ist der Mitgliedstaat oder das Drittland anzugeben, in dem das Erzeugnis mehr als die Hälfte seines endgültigen Gewichts erlangt oder sich während mehr als der Hälfte der Aufzuchtzeit befunden hat.
Fanggerätekategorie
Für die Fischereierzeugnisse aus Meeres- und Binnenfischerei, die gefangen werden ist zusätzlich die Nennung der Kategorie des für den Fang eingesetzten Gerätes verbindlich.
z.B. Schleppnetze, Haken und Langleinen, Kiemennetze, Ringwaden, Reusen und vergleichbare Netze
Auftauhinweis
Tiefkühlprodukte, die vor dem Verkauf aufgetaut und somit als frisches Produkt in der Theke gehandelt werden, müssen mit dem Hinweis „aufgetaut“ gekennzeichnet sein. Ausgenommen sind Erzeugnisse die aus Gründen des Gesundheitsschutzes zuvor gefroren wurden oder die aufgetaut und anschließend geräuchert, gesalzen, gegart, mariniert, getrocknet oder einer Kombination dieser Verfahren unterzogen wurden.
Gegebenenfalls das Mindesthaltbarkeitsdatum
Siehe auch: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Fischetikettierung
Verantwortungsbewusster Fischeinkauf
Im Jahr 2008 wurde die Neufassung der EG-Öko-Verordnung verabschiedet und gilt seit 1. Juli 2010 (inkl. der Ergänzungen seither). Sie enthält nun auch Vorschriften für die Erzeugung von Aquakulturtieren. Die neue Bio-Aquakulturrichtlinie umfasst die Erzeugung von Fischen, Krebstieren und Seegras/Algen in Süß- wie in Salzwasser.
Logo für Nachhaltige Fischzucht
Bisher war die Zucht von Biofischen nur durch die Richtlinien verschiedener Bioanbauverbände geregelt. Die Richtlinien dieser Anbauverbände sind noch strenger als die Vorgaben der EU- Bio-Verordnung. Wer umweltbewusst einkaufen möchte, kann sich am Bio-Siegel verschiedener NGOs orientieren, aber auch am EU-Logo für ökologische Produkte.
Das bekannte sechseckige deutsche Bio-Logo darf zusätzlich weiter verwendet werden.
Positiv für die Umweltbilanz ist es, regional einzukaufen. In Bayern gibt es bei kleineren und größeren Anbietern eine große Auswahl an Fischen in erstklassiger Qualität, die unter hohen ökologischen Standards produziert werden.
Artikel Heimischer Fisch - schmackhaft und gut für die Umwelt
Ein internationales Logo, mit dem Fisch- und Meerestierprodukte aus nachhaltig wirtschaftenden Aquakulturbetrieben ausgezeichnet werden ist das das Aquaculture Stewardship Council (ASC). Der WWF hat es gemeinsam mit verschiedenen Organisationen entwickelt. Zurzeit sind auf dem Markt Seesaibling, Austern, Tilapia, Pangasius, Lachs, Garnelen, Forellen und Muscheln mit dem ASC-Siegel erhältlich. Laut ASC Webseite sind am 06.08.2022 1775 Betriebe zertifiziert.
Auch das Marine Stewardship Council MSC-Siegel steht für umweltgerechten Fischfang, gilt aber nur für frei lebende Fische.
Die 3 Prinzipien des MSC-Standards:
-
Fisch für immer bewahren. Die Fischerei darf nicht zur Überfischung oder Erschöpfung der befischten Bestände führen.
-
Auswirkungen auf das marine Ökosystem minimieren. Der Fischereibetrieb muss dafür sorgen, dass das Ökosystem Meer in seiner Zusammensetzung, Produktivität, Funktionsfähigkeit und Artenvielfalt erhalten bleibt.
-
Effektives Management betreiben. Die Fischerei erfüllt alle Vorschriften und kann auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen und schnell reagieren, um so die nachhaltige Nutzung der Ressource Fisch zu gewährleisten.
Auch wenn an beiden Organisationen Kritik geübt wird: derzeit gibt es kaum eine Alternative. Wer bei einer dieser Organisationen registriert ist, muss zumindest die dort geforderten Kriterien erfüllen.
Neuer ist Followfisch. Followfisch ist Naturlandpartner und die Produkte sind MSC zertifiziert. Laut Webseite beinhalten die eigenen Richtlinien ökologische und soziale Faktoren.
Bildnachweis:
#26960976 gefangene Fische
© Kalle Kolodziej - Fotolia.com
- Fischratgeber Greenpeace (2016) Suchfunktion nutzen
- Fischratgeber: WWF Einkaufsratgeber Fische und Meeresfruechte
Weitere Themen
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.