Verbraucherschutz für Flüchtlinge aus der Ukraine: Hilfreiche Links
Захист прав споживачів для біженців з України: Корисні посилання
Von: Referat 36, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Hilfetelefon Bayern
- Kostenlos mit Bus und Bahn fahren: Help Ukraine Ticket & Co.
- Von Banking bis Versicherung: Mehrsprachige Checkliste der Verbraucherzentrale
- Geldtransfer und Bankkonto für Flüchtlinge
- Handyverträge: Was Geflüchtete beachten sollten
- Rechtliches in englischer Sprache: Verträge schließen und kündigen
- Sie brauchen Hilfe zu anderen Themen?
Hilfetelefon und digitale Angebote für Flüchtlinge und Helfende
Für Menschen, die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg Hilfe benötigen oder anbieten wollen, hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern eine Anlaufstelle mit Hilfetelefon und Email-Kontaktmöglichkeit eingerichtet:
Telefon: 089 54497199
Email: kontakt@ukraine-hotline-bayern.de
Erreichbar: Montag bis Freitag von 8-20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10-14 Uhr
Erste digitale Anlaufstelle für Flüchtlinge aus der Ukraine ist das Hilfeportal des Bundesinnenministeriums www.germany4ukraine.de, das schrittweise ausgebaut wird.
Kostenlos mit der Bahn fahren: Help Ukraine Ticket
Die Deutsche Bahn (DB) ermöglicht Flüchtlingen aus der Ukraine die kostenlose Einreise nach Deutschland. Detaillierte Infos in ukrainischer und englischer Sprache unter:
https://www.bahn.de/info/helpukraine
Von Banking bis Versicherung: Mehrsprachige Checkliste der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Bayern hält Informationen für Flüchtlinge zu wichtigen Alltagsthemen wie Versicherungen, Mobilfunk, Onlineshopping, Wohnen und Lebensmittel, auch in ukrainischer Sprache bereit. Die Informationen stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Auf einer zentralen Infoseite finden Betroffene zusätzlich Musterbriefe für Anträge und Arbeitshilfen für Flüchtlingshelfer zum Download sowie Infobroschüren und Flyer in verschiedenen Sprachen.
Geldtransfer und Bankkonto für Flüchtlinge
Flüchtlinge können übergangsweise auch dann ein Basiskonto eröffnen, wenn sie kein Dokument vorlegen können, das der Pass- und Ausweispflicht in Deutschland genügt. Auf der Infoseite der Verbraucherzentralen werden die Grundsätze zusammengefasst.
Flüchtlinge ohne deutsches Konto können die Möglichkeiten des Geldtransfers nutzen. Was dabei zu beachten ist, wird im Artikel „Geldtransferdienste können sehr teuer werden“ (VZ Bayern) erklärt.
Handyverträge: Was Geflüchtete beachten sollten
Das Smartphone ist für viele Flüchtlinge unerlässlich. Sie können damit nicht nur Kontakt zu Menschen im Heimatland halten, sondern Hilfsangebote und Informationen im Internet recherchieren. Heute funktioniert ein großer Teil der ehrenamtlichen Unterstützung und Vernetzung vor Ort zudem über Messenger Dienste.
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Worauf Geflüchtete bei Verträgen und Tarifen achten sollten, hat die Verbraucherzentrale Bayern zusammengefasst.
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Rechtliches zu Mobilfunkverträgen lesen Sie im Artikel „Mobilfunkverträge: Wissenswertes zu Tarifen, Laufzeit und Kündigung“ auf unserem Verbraucherportal.
Rechtliches: Verträge schließen und kündigen
Wie funktioniert das deutsche Rechtssystem? Die Antwort gibt das Bayerische Justizministerium auf seiner Service-Webseite für Flüchtlinge und Asylbewerber in deutscher und englischer Sprache. Die Seite beinhaltet auch ein Erklärvideo zum Thema "Verträge schließen – einhalten – kündigen. So funktioniert das deutsche Zivilrecht."
Kostenlose Beratung für Helfende zu Fragen des Verbraucherschutzes
Kostenlose Beratungen für Ukraine-Helfer/-innen zu Verbraucherschutzfragen von Flüchtlingen bietet der VerbraucherService Bayern an. Termine können an allen Standorten des Verbraucherschutzverbands vereinbart werden. Beraten wird je nach Wunsch in Präsenz, telefonisch oder per Video.
Sie brauchen Hilfe bei anderen Themen?
- Informationen zu Einreise und Aufenthalt: „Handbook Germany“ auf Ukrainisch und Russisch
- Unterkunft, Dolmetscher, Registrierung und Spenden: Ukraine-Hilfe-Webseite des Bayerischen Innenministeriums, auch auf Ukrainisch
- Gesundheitsversorgung: „Geflüchtete aus der Ukraine: Was gilt bei der Gesundheitsversorgung?“
- Für Flüchtlingshelfer/-innen: Merkblatt zur privaten Aufnahme und der damit verbundenen Bürokratie (Sozialreferat München)
- Arbeit und Bewerbung: Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. bietet einen kostenfreien Ratgeber "Bewerbungstipps für Flüchtlinge" an.
- Neu in Deutschland: Was Flüchtlinge aus der Ukraine beachten sollten (Verbraucherzentrale Bayern)
- Auskunft und Beratung: An wen können Sie sich in Verbraucherbelangen wenden?
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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