Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für Spielzeug?
Von: Referat 35, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Rechtliche Grundlagen
- Wesentliche Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge nach der EU-Spielzeugrichtlinie
- CE-Kennzeichnung
- Freiwillige Prüfzeichen
Rechtliche Grundlagen: Die Spielzeugrichtlinie
Welche Sicherheitsanforderungen Spielzeug erfüllen muss, damit es in der EU hergestellt und / oder verkauft werden darf, regelt die europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug („Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz“) setzt die europäische Spielzeugrichtlinie in deutsches Recht um.
In den Anwendungsbereich der Spielzeugrichtlinie fallen alle Produkte, die von Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren beim Spielen verwendet werden.
Ausdrücklich nicht als Spielzeug gelten zum Beispiel Feuerwerkskörper, Modeschmuck für Kinder oder Schnuller für Säuglinge. Häufig ist klärungsbedürftig, ob ein Gegenstand für dekorative Zwecke oder als Spielzeug bestimmt ist. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, da an Dekorationsgegenstände und Sammlerobjekte geringere Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Deshalb sollten sich Eltern immer auch selbst davon überzeugen, dass von dem Produkt keine Gefahr ausgeht.
Grundsätzliche Stoffverbote bzw. Grenzwerte sind neben der Spielzeugrichtlinie im europäischen Chemikalienrecht, z.B. der REACH-Verordnung geregelt. Vorgaben, wie die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Spielzeug in der Praxis überprüft werden muss, enthält die Spielzeugnorm DIN EN 71.
Wesentliche Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge nach der EU-Spielzeugrichtlinie
Die Spielzeugrichtlinie bestimmt die abstrakten Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge und berücksichtigt dabei die vorhersehbare und normale Gebrauchsdauer sowie das übliche Verhalten von Kindern, wie Spieleifer und Experimentierfreude. Das Spielzeug darf dann die Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährden. Folgende wesentliche Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein:
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Spielzeug muss der Beanspruchung beim Spielen standhalten.
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Zugängliche Ecken, vorstehende Stellen, Seile, Kabel und Befestigungen eines Spielzeugs sind so zu gestalten und herzustellen, dass die Gefahr von Verletzungen so gering wie möglich ist.
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Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren muss so gestaltet sein, dass seine Bestandteile sowie ablösbare Teile so groß sind, dass sie weder verschluckt noch eingeatmet werden können.
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Die Gefahr der Einschnürung oder des Erstickens darf von Spielzeug einschließlich Verpackung nicht ausgehen.
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Bei elektrisch betriebenem Spielzeug darf die Spannung maximal 24 Volt betragen.
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Spielzeug darf in der Umgebung des Kindes kein gefährliches entflammbares Element darstellen.
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Spielzeug ist so zu gestalten und herzustellen, dass es bei Verwendung oder Gebrauch gesundheitlich unbedenklich ist, beziehungsweise keine Körperschäden verursachen kann, wenn es verschluckt oder eingeatmet wird oder mit der Haut, den Schleimhäuten und den Augen in Berührung kommt.
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Spielzeug ist so zu gestalten oder herzustellen, dass die Hygiene- und Reinheitsanforderungen erfüllt werden, damit Infektions-, Krankheits- und Ansteckungsgefahren vermieden werden.
Für bestimmte Spielzeugkategorien sind Warnhinweise wie „Warnung! - Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet wegen verschluckbarer Kleinteile, die Erstickungen hervorrufen können“ oder „Warnung! Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen“ auf den Produkten anzugeben und sollten beim Kauf beachtet werden. Die vollständige Adresse des Herstellers oder des Importeurs muss auf dem Spielzeug beziehungsweise, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen angegeben sein.
In der Richtlinie 2009/48/EG ist unter anderem festgelegt, wie Spielzeug beschaffen sein muss, damit Gefahren wie Strangulation, Ersticken oder Gehörschäden ausgeschlossen sind. Bestimmte Stoffe sind verboten oder dürfen nur verwendet werden, wenn sie keine Gefahr darstellen.
CE-Kennzeichnung auf Spielzeugen
Als äußeres Zeichen der Einhaltung europäischer Standards muss jedes Spielzeug mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Diese Kennzeichnung ist in Europa verpflichtend, ohne die CE-Kennzeichnung darf Spielzeug in Europa nicht gehandelt werden. Es dokumentiert die Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen, unterliegt jedoch keiner Kontrolle durch unabhängige Stellen. Der Hersteller bringt das Zeichen an und trägt die Verantwortung. Außerdem ist die Angabe von Namen und Anschrift des Herstellers verpflichtend. Bei kleinem Spielzeug können diese Angaben auch auf der Verpackung, einem Etikett oder auf einem Begleitzettel angebracht werden. Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen Spielzeug und andere Produkte stichprobenartig.
Neue Risiken: Mit dem Internet verbundenes Spielzeug
Die Europäische Kommission plant derzeit eine Überarbeitung der bestehenden Spielzeugrichtlinie für einen noch besseren Schutz von Kindern vor Risiken in Spielzeug. So sollen auch neue Risiken, wie sie z. B. von internetverbundenem Spielzeug ausgehen können, berücksichtigt werden.
Freiwillige Prüfzeichen: Vorsicht vor Fälschungen
Für Spielzeug gibt es darüber hinaus auch freiwillige Gütezeichen, die von unabhängigen Stellen überprüft werden. Doch auch diese Zeichen sind nicht sicher vor Fälschungen. Auch wenn es keine absolute Sicherheitsgarantie gibt, können folgende Labels bzw. Prüfzeichen bei der Suche nach unbedenklichem Spielzeug weiterhelfen:
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GS-Zeichen:
Es steht für „Geprüfte Sicherheit“. Unabhängige Prüfstellen vergeben das Siegel für maximal fünf Jahre. Dabei wird nicht die Funktionsfähigkeit des Produktes als solches versichert und geprüft, sondern nur, dass von der bestimmungsgemäßen Benutzung des Produktes keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Personen ausgeht. Neben dem Symbol muss das Zeichen des jeweiligen Prüfinstituts stehen. -
spiel gut:
Dieses Zeichen vergibt der Arbeitsausschuss Kinderspiel und Spielzeug. Dafür begutachten unabhängige Pädagogen, Psychologen, Mediziner, Techniker rund 600 Spielzeuge im Jahr. Auf Schadstoffe wird nur stichprobenartig untersucht. Seit 2005 kann aber nur PVC-freies Spielzeug das Siegel erhalten. -
VDE:
Das VDE-Zeichen wird vom Verband Deutscher Elektriker vergeben und signalisiert elektrische Sicherheit „bei sachgemäßem Gebrauch.“
Weitere Informationen zu Gütezeichen unter www.label-online.de. Das EU-Schnellwarnsystem RAPEX enthält eine Liste gefährlicher Produkte einschließlich Spielsachen.
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