Heizen mit Holz: Wie finde ich den passenden Ofen?
Von: Ref. 75 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Darf ich einen Ofen installieren?
- Verbrennungstechnik: Diese gesetzlichen Anforderungen gelten
- Kauf eines neuen Ofens: Welcher ist der richtige?
Darf ich einen Ofen installieren?
Vor der Neuerrichtung einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Schornsteinfeger, um folgende Punkte abzuklären und eine Verweigerung der Abnahme der Anlage durch den Kaminkehrer zu vermeiden:
- Ist die Abgasanlage für den Betrieb einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe geeignet (Brandsicherheit, ausreichender Abzug der Abgase)?
- Können die Abgase so abgeführt werden, dass sich die Nachbarn nicht gestört fühlen?
Geruchsimmissionen durch den Betrieb von Holzfeuerungsanlagen sind je nach Gebäudeanordnung und Entfernung der Nachbargebäude zur Schornsteinmündung nicht ausgeschlossen. Überschreitet die Höhe der Schornsteinmündung in einem Umkreis von 15 Metern die Fenster von Nachbargebäuden um nicht mehr als einen Meter, ist der Betrieb von Festbrennstofffeuerungen generell verboten.
Einige Städte, wie beispielsweise München, haben eine Brennstoffverordnung, die unter anderem die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte festlegt. In manchen Kommunen gibt es sogenannte "Verbrennungsverbote", also Verschriften über das Verbot der Verbrennung bestimmter Stoffe zum Schutze vor Umweltgefahren durch Luftverunreinigung, die z. B. einem Fernwärmeanschluss den Vorrang geben. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob Sie von einer solchen Regelung betroffen sind.
Verbrennungstechnik: Diese gesetzlichen Anforderungen gelten
Bei Neuanschaffung einer Holzfeuerungsanlage sollten Sie moderne Verbrennungstechnik bevorzugen.
In der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) sind die Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen festgelegt. Darunter fallen Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Kamin- und Kachelöfen sowie Heizungskessel für feste Brennstoffe und auch kleine Öl- und Gasheizkessel.
Alle Anlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 01.01.2015 errichtet wurden oder werden, müssen die anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImSchV einhalten. Entsprechende Nachweise sollten beim Erwerb des Geräts beiliegen und müssen zur Abnahme der Anlage dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden.
Wenn Sie sich für eine gebrauchte Feuerstätte interessieren, ist es wichtig, vorab zu prüfen, ob die ausgewählte Feuerstätte den oben genannten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das können Sie z. B. in der Ofendatenbank recherchieren. Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen je nach dem Jahr der Errichtung ab einem festgelegten Zeitpunkt nur weiterbetrieben werden, wenn sie bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Weitere Informationen zu den Regelungen für neu errichtete und bestehende Öfen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Umweltministeriums.
Ab dem 01.01.2020 bzw. 01.01.2022 gelten europaweit auch die Anforderungen der Ökodesign-Verordnungen für Festbrennstoffkessel bzw. Einzelraumheizgeräte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Die 1. BImSchV enthält auch Regelungen zu Schornsteinhöhen und -abständen. Am 01.01.2022 sind für die Schornsteine von neu errichteten Festbrennstofffeuerungen, wie Kamin- und Kachelöfen oder Pelletheizungen neue Vorschriften in Kraft getreten. Zukünftig müssen diese Anlagen einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung soweit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. Damit soll die Belastung der Außenluft im Umfeld der Festbrennstofffeuerungen verringert und so die Luftqualität insbesondere bei enger Bebauung in Wohngebieten, bei Hanglage einer Wohnsiedlung oder aber auch bei besonderen Witterungsbedingungen (z. B. Inversionswetterlagen im Winter) besser geschützt werden.
Effektiv und umweltfreundlich mit Holz heizen
- Ofen vor Beginn der Heizperiode überprüfen lassen
- Leistung des Ofens muss zum Wärmebedarf des Aufstellraums passen
- Moderne Anlagen heizen effektiver und umweltfreundlicher
- Alle Anlagen müssen nachgerüstet oder außer Betrieb, wenn sie am Stichtag bestimmte Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten
Um das Heizen mit Holz bei Kamin- und Kachelöfen umweltverträglicher zu gestalten, finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) weitere hilfreiche Tipps.
Ansprechpartner
- Emissionen: Umweltschutzbehörde vor Ort wie das Ordnungsamt.
- Umsetzung von Vorschriften für Holzfeuerungen: Schornsteinfegerhandwerk.
- Betrieb von Öfen: Schornsteinfegerhandwerk, Ofenbauerhandwerk oder Energieberater
Kauf eines neuen Ofens: Welcher ist der richtige?
Vor dem Kauf eines Ofens sollte eine Beratung vom Schornsteinfeger oder Heizungsbauer eingeholt werden, um z. B. die richtige Dimensionierung des Ofens auf Basis der Größe des zu beheizenden Raumes zu gewährleisten. Ein Ofen mit zu groß gewählter Nennwärmeleistung kann den Aufstellraum leicht überhitzen und so den Wohnkomfort schmälern.
Der Ofen sollte zum Einsatzzweck passen. Vor der Entscheidung für einen bestimmten Ofentyp sollten Sie wissen, wie häufig Sie das Gerät betreiben wollen.
Die Art der Wärmeabgabe ist je nach Ofentyp verschieden. Auch hier gilt: Lassen Sie sich vorab beraten, um später Freude mit dem gewählten Heizsystem zu haben!
Bei der Brennstoffwahl sollten Sie vorab klären, ob die Voraussetzungen für die richtige Lagerung, zum Beispiel von Scheitholz, gegeben sind.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2022 für neu errichtete Anlagen die oben erwähnten neuen Anforderungen an die Schornsteine gelten. Auch zu dieser Frage ist Ihr Kaminkehrer bzw. Schornsteinfeger ein geeigneter Ansprechpartner vor Ort.
Die Planung und Errichtung der Feuerstatte sollte immer vom Fachbetrieb durchgeführt werden!
- Richtig heizen mit Holz
- Ofendatenbank (Zentralverband Sanitär Heizung Klima)
- StMUV: Fragen und Antworten zur Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen bzgl. Luftreinhaltung
- Verbraucherzentrale Bayern: So nutzen Sie ihren Ofen umweltfreundlich
- Verbraucherzentrale Bayern: Alte Kaminöfen stilllegen oder austauschen
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