Finanzielle Anreize für mehr Energieeffizienz bei Immobilien
Von: Peter Pospischil, aktualisiert von Jochen Klonner - VerbraucherService Bayern
In diesem Beitrag finden Sie
- Fachkundige beratung zahlt sich aus
- Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bankengruppe
- Förderung durch Kommunen
- Förderung durch den Freistaat Bayern
- Förderung von Heizungsanlage & Co (technische Anlagen)
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Steuern sparen
Fachkundige Energieberatung zahlt sich aus
Bevor Sie Ihre Heizung erneuern oder eine Dämmung auf die Fassade aufbringen, sollten Sie fachkundigen, unabhängigen Rat einholen. Denn auch in diesem aufstrebenden Wirtschaftszweig gibt es schwarze Schafe.
Die Kosten für eine Energieberatung zahlen sich meistens aus: Erfahrene Energieberater/-innen oder Baubegleiter/-innen erstellen ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept oder unterstützen Sie darin, die für Sie wirtschaftlichsten Maßnahmen auszuwählen und Schäden am Bauwerk zu vermeiden. Sie helfen Ihnen bei der Auswahl von möglichen Zuschüssen und Krediten sowie beim Ausfüllen der nötigen Bestätigungen.
Finanzielle Förderung für Beratungsleistungen erhalten Sie direkt oder indirekt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die KfW-Bank, Kommunen, Landkreise, Energieagenturen etc. Das umfassendste Beratungsangebot stellt dabei die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude dar (Förderstelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle/BAFA). Hierbei kann ein vollständiger Sanierungsfahrplan (ISFP) erstellt werden, der komplett oder auch Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Wird ein derartiger ISFP für Ihr Haus von einem/einer zugelassenen Energieberater/-in erstellt, dann erhöhen sich die meisten Förderungen um jeweils 5%. Die Kosten für einen ISFP sind abhängig von der Größe des Gebäudes und den baulichen Gegebenheiten. Sie liegen bei einem Einfamilienhaus üblicherweise zwischen 1.600.-€ und 2.100.-€, wovon 80% von der BAFA gefördert werden.
Achtung, die Erstellung eines ISFP ist im Moment nicht möglich, da die BAFA die Förderung derzeit eingestellt hat. Ob und wann dieser wieder möglich ist, entnehmen Sie bitte der Internetseite der BAFA.
Bis ein eingereichter ISFP von der BAFA genehmigt wird, dauerte es zuletzt nur noch einige Wochen. Der geplante Konjunktur-Booster wurde in 2024 jedoch nicht umgesetzt. Statt geplanter 30% gibt es für Maßnahmen an der Gebäudehülle nur 20%, also nur 1% mehr als die Mehrwertsteuer, die der Staat bei jeglicher Investition einnimmt. Die Investitionshöhe wird von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, auf nur noch 30.000 Euro sinken. Nur mit bereits genehmigten ISFP wird maximal 60.000 Euro Investitionssumme pro Wohneinheit und Jahr gefördert. Mit genehmigten ISFP gibt es 5% mehr an Zuschuss, also 25% für Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Zur Begleitung der Fördermaßnahme von der Antragstellung bis zur Rechnungsprüfung ist die Einschaltung zugelassener Energieberater verpflichtend. Diese finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Förderung durch Kommunen
In mehreren Städten und Gemeinden wird auf kommunaler bzw. Landkreisebene gefördert. Manche Kommunen fördern den Bau oder Erwerb eines Energiesparhauses sowie energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Haustechnik.
Die Programme bestehen teilweise schon viele Jahre, z.B. in München. Andere sind durch den kommunalen Etat in Umfang oder Laufzeit beschränkt. Erkundigen Sie sich also frühzeitig beim Bau- oder Umweltamt Ihrer Gemeinde, ob entsprechende Förderprogramme existieren und welche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme erfüllt sein müssen.
TIPP: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verwaltungsbehörde zur Förderbarkeit Ihres Vorhabens, bevor Sie Handwerker/-innen beauftragen. Die richtige zeitliche Reihenfolge ist für die meisten Förderprogramme eine grundlegende Bedingung.
Fragen Sie außerdem nach der Möglichkeit, die Förderung auf kommunaler Ebene mit anderen Fördermitteln zu kumulieren (z.B. mit KfW- Fördermitteln) - also ob Sie mehrere Förderungen für dasselbe Projekt in Anspruch nehmen können.
Förderung durch den Freistaat Bayern
In Bayern gibt es das Bayerische Modernisierungsprogramm zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen (Stand 08.12.2023). Gefördert werden die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusernsowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60% vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75% vergleichbarer Neubaukosten.
Gefördert wird ohne Rechtsanspruch mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Mittel bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss „Basis“ beträgt bis zu 300 Euro/qm Wohnfläche. Der Zuschuss „Nachhaltigkeit“ für besonders nachhaltige Vorhaben beträgt bis zu 200 Euro/qm Wohnfläche zusätzlich.
Für dieses Modernisierungsprogramm sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Weitere Informationen über die Höhe der Förderbeträge und die Darlehenskonditionen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Geänderte Zuständigkeiten
Ab 2024 ist wieder die KFW für die Förderung von Heizungsanlagen zuständig, ausgenommen die Gebäudenetze, die bleiben bei der BAFA. Die BAFA ist auch weiterhin für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster, und Dämmung zuständig, ferner für die Heizungsoptimierung, Anlagen- und Lüftungstechnik.
Änderungen im Verfahrensablauf
Ab 2024 muss zuerst ein Liefer- und Leistungsvertrag mit der ausführenden Firma geschlossen werden und dann kann erst die Förderung dafür beantragt werden. Der Vertrag muss dabei eine Vereinbarung enthalten, die das Zustandekommen von der Zusage der Förderung abhängig macht (aufschiebende oder auflösende Wirkung ohne Zusage!).
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum steigt von 24 auf 36 Monate, eine Verlängerung ist danach jedoch nicht mehr möglich.
Förderung von Heizungstausch
Für selbstnutzende Eigentümer soll es bis zu 70% Förderung für eine klimafreundliche Heizungsanlage geben. Vermieter erhalten maximal 55% Förderung.
Gefördert wird jede Heizung, die auf erneuerbaren Energien beruht, gleichermaßen mit einer Grundförderung von 30%.
Zusätzlich gibt es:
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Wenn das Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, einen Einkommens - Bonus von 30%.
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Einen Klimageschwindigkeits-Bonus von maximal 20% bis Ende 2024, danach sinkt dieser stufenweise. Voraussetzung ist, dass Biomasse oder Gasheizungen mindestens 20 Jahre alt sind und keine Austauschpflicht gegeben ist.
Die förderfähigen Kosten vom Heizungstausch sind aber für eine Wohneinheit auf 30.000 Euro beschränkt, für 2 und jede weitere Wohneinheit bis zu 6 Wohneinheiten auf zusätzlich 15.000 Euro pro Wohneinheit, die 7. und jede weitere Wohneinheit erhöht die förderfähigen Kosten nur noch jeweils um 8.000 Euro.
Achtung: Bei Wärmepumpen erhöht sich die Förderung um 5% wenn ein natürliches Kältemittel wie Propan eingesetzt wird, oder die Wärmequelle nicht Luft ist (Grundwasser oder Erdreich).
Bei Biomasseheizungen ist für die Warmwasserbereitung entweder eine Solarthermieanlage erforderlich, oder eine Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einer Brauchwasserwärmepumpe. Wenn eine Abgasreinigungsanlage mit eingebaut wird, die den Staub auf höchstens 2,5 mg pro m³ senkt, gibt es eine Emissions-Minderungspauschale von 2500 Euro.
Die maximale Förderhöhe wird dabei auf 70% gedeckelt. Auch wird es wieder die Möglichkeit geben die Maßnahme über die Steuer gefördert zu bekommen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater.
Achtung: Bereits geförderte Handwerksleistungen können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Belege sammeln!
Zusätzlich soll es Ergänzungskredite über die KfW geben bis zu einer Höhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit und das auch für die ältere Generation, die normalerweise keine Kredite mehr bekommt.
Achtung: Diese Bedingungen wurden in den letzten Monaten mehrfach angepasst und werden vermutlich weiter angepasst werden. Sie stellen daher nur eine Momentaufnahme der Bedingungen zum Zeitpunkt Mitte Dezember 2023 dar. Planungssicherheit geht anders, aber Sie werden sich mit den Förderbedingungen zu dem Zeitpunkt auseinandersetzen müssen, die dann gegeben sind, wenn Sie ein Vorhaben durchführen wollen. Die Bedingungen können sich täglich ändern.
- Eine umfassende Zusammenfassung möglicher Fördermaßnahmen finden Sie im Förderkompass der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Energieagenturen: www.energieagentur-oberfranken.de
- Informationen zur Förderungen der KfW-Bank: www.kfw.de
- Heizungsanlagen: www.bafa.de
- Beratung rund um Energieeffizienz, Energiesparen und erneuerbare Energien: Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Energieagenturen
- Energieatlas Bayern: Bauen und Sanieren
- Verbraucherzentrale Bayern: Förderung fürs Eigenheim
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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