You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Geld und Versicherungen >> 
  • Kranken Pflegeversicherung

Krankenversicherung bei Auslandsreisen: Welcher Schutz ist richtig?

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Im Urlaub krank zu sein, ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden, wenn man nicht den richtigen Krankenversicherungsschutz im Gepäck hat. Für wen sich eine Auslandskrankenversicherung lohnt und welche Vertragsformen es gibt, erklärt der folgende Artikel.

Kranke Person sitzt mit Tee und Decke am Pool während Kind hineinspringt; Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Wer benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung?
  • Welche Kosten werden erstattet?
  • Welche Vertragsformen gibt es?
  • Was kostet die Versicherung?

Wer benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte empfehlenswert, um Zusatzkosten bei einer Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes abzudecken.

Die Gesetzliche Krankenversicherung leistet für notwendige Behandlungen bei Auslandsreisen innerhalb der europäischen Union sowie bei Reisen in Länder mit Sozialversicherungsabkommen wie die Schweiz oder die Türkei. Die Kosten werden jedoch nur in Höhe der deutschen Behandlungssätze erstattet. In allen anderen Ländern müssen die Behandlungen komplett selbst bezahlt werden. Auch der Rücktransport nach Deutschland wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.

Privat Krankenversicherte sollten ihre Policen darauf überprüfen, welchen Umfang der Krankenversicherungsschutz im Ausland hat. Oft lohnt sich auch hier eine zusätzliche Absicherung.

Welche Kosten werden erstattet?

  • Es werden die Behandlungskosten für eine Erkrankung im Ausland übernommen.
  • Dazu gehören auch Kosten für Arzneimittel, häufig auch Hilfs- und Heilmittel sowie für Zahnbehandlungen und zumindest provisorischen Zahnersatz.
  • Der Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland ist ebenfalls versichert.
  • Von der Versicherung ausgenommen sind meist bereits vor Reiseantritt geplante und feststehende Behandlungen.

Welche Vertragsformen gibt es?

Auslandsreisekrankenversicherungen werden meist als Jahresverträge abgeschlossen. Das lohnt sich vor allem für Personen, die regelmäßig ins Ausland fahren. Im Versicherungsjahr können beliebig viele Reisen unternommen werden, die jedoch je nach Tarif nicht länger als 6-8 Wochen andauern dürfen.

Möchte man einmalig eine Reise unternehmen, kann auch nur die tatsächliche Reisezeit abgesichert werden. Für längere Reisen gibt es spezielle Tarife.

Bei Vertragsschluss sind folgende Punkte besonders zu beachten:

1. Rücktransport

Ein Krankenrücktransport ins Inland ist ein wichtiger Bestandteil der Auslandsreisekrankenversicherung. Doch nicht jeder Tarif leistet hier gleich gut. Es kommt auf die Formulierung an. Der Rücktransport wird meist gezahlt, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Ungünstig ist die Klausel, dass nur bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten übernommen werden.

Das sollte auf keinen Fall akzeptiert werden. Es gibt genügend Versicherer, die diese Einschränkung nicht vorsehen. Die Formulierung findet sich oft in alten Tarifen und teilweise als Extraleistung einer Kreditkarte. Jedoch sind auch bei neuen Tarifen nicht immer die günstigeren Bedingungen zu finden. Es lohnt sich, bestehende Policen zu überprüfen und im Zweifelsfall zu wechseln.

2. Weltweiter Versicherungsschutz

Viele Verträge sehen einen weltweiten Versicherungsschutz vor. Doch es gibt auch Angebote, bei denen Länder wie beispielsweise Kanada oder die USA vom Leistungsumfang ausgenommen sind. Hier ist es wichtig nachzuprüfen, ob für das geplante Reiseziel Versicherungsschutz besteht.

3. Leistungseinschränkungen für chronisch kranke Personen

Einige Versicherer schränken die Erstattung von Behandlungskosten auf akute, unvorhergesehene und nicht absehbare Erkrankungen ein. Das ist besonders für chronisch kranke Personen von Nachteil.

Was kostet die Versicherung?

Jahresverträge kosten für Familien etwa 30 Euro, für eine einzelne Person sind Policen bereits ab ca. 10 Euro pro Jahr zu haben.

Mehr zum Thema

  • Die Krankenversicherung - gesetzlich oder privat?
  • Rechtliches zur Reiserücktrittversicherung
  • Ärger im Urlaub: Welche Rechte haben Reisende bei Mängeln?
  • Fluggastrechte: Was tun bei Ausfall, Verspätung oder Überbuchung?

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 30.06.2024
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?
  • Krankenversicherung bei Auslandsreisen
  • Pflege(pflicht)versicherung
  • Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung
  • Die private Pflegezusatzversicherung

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden