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Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung "Pflege-Bahr": Zuschuss und Leistungen

Von: Michael Jander, VerbraucherService Bayern e.V.

Die Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundversorgung dar. Sie kann durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt werden. Seit 2013 gibt es eine staatlich geförderte Absicherung, die nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister auch Pflege-Bahr genannt wird. Für sie gelten einige Besonderheiten.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Was ist "Pflege-Bahr"?
  • Welche Besonderheiten gelten?
  • Antrag auf Zuschuss
  • Mindestleistungen des Versicherers

Was ist "Pflege-Bahr"?

Die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung mit dem Namen "Pflege-Bahr" ist besonders für Personen geeignet, die aufgrund von Vorerkrankungen keine herkömmliche Pflegezusatzversicherung abschließen können.

Der Pflegegrad wird im Leistungsfall durch die gesetzliche oder private Pflegeversicherung ermittelt.

Welche Besonderheiten gelten?

  • Die Versicherer müssen Leistungen für alle Pflegegrade anbieten.

  • Kontrahierungszwang, d.h. die Versicherer müssen jeden Antrag unabhängig des gesundheitlichen Zustands annehmen. Lediglich bereits pflegebedürftige Menschen haben keinen Anspruch auf Vertragsschluss.

  • Die Versicherer müssen jedem volljährigen Antragsteller und jeder Antragstellerin einen Vertrag anbieten, die oder der noch keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen hat.

  • Es findet keine Gesundheitsprüfungen statt und es dürfen keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

  • Die Leistung wird in Geld ausgezahlt.

  • Über das Geld kann der Versicherte frei verfügen.

  • Es darf eine Wartezeit von höchstens fünf Jahren vereinbart werden.

  • Der Beitrag des Versicherten muss monatlich mind. 10 EUR betragen, um die staatliche Zulage von 5 EUR zu erhalten.

  • Im Leistungsfall ist der Beitrag weiter zu zahlen.

  • Die Mindestvertragsdauer ist 2 Jahre.

Antrag auf Zuschuss

  • Die Zulage wird vom Versicherungsunternehmen bei der zentralen staatlichen Stelle beantragt.

  • Der Staat bezuschusst die Pflegezusatzversicherung, wenn die oder der Versicherte das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keine Pflegeleistungen bezieht.

Mindestleistungen des Versicherers

Pflegegrad
Monatliche Mindestleistung
Pflegegrad 1 10 % 60 EUR
Pflegegrad 2 20 % 120 EUR
Pflegegrad 3 30 % 180 EUR
Pflegegrad 4 40 % 240 EUR
Pflegegrad 5 100 % 600 EUR

Die Leistungen der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung werden nur in wenigen Fällen den konkreten Versorgungsbedarf decken. Wenn möglich, sollte eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen werden.


Mehr zum Thema

  • Die Pflege(pflicht)versicherung
  • Die private Pflegezusatzversicherung
  • Zustandekommen von Versicherungsverträgen
  • Wege zur Pflege: Informationen für pflegende Angehörige (Bundesfamilienministerium)
  • Gesetzestext zur Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Verband der gesetzlichen Krankenkassen
  • Verband der privaten Krankenversicherer

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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 20.11.2025
Autor: Michael Jander - VerbraucherService Bayern
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