Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung "Pflege-Bahr": Zuschuss und Leistungen
Von: Michael Jander, VerbraucherService Bayern e.V.

In diesem Beitrag finden Sie
- Was ist "Pflege-Bahr"?
- Welche Besonderheiten gelten?
- Antrag auf Zuschuss
- Mindestleistungen des Versicherers
Was ist "Pflege-Bahr"?
Die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung mit dem Namen "Pflege-Bahr" ist besonders für Personen geeignet, die aufgrund von Vorerkrankungen keine herkömmliche Pflegezusatzversicherung abschließen können.
Der Pflegegrad wird im Leistungsfall durch die gesetzliche oder private Pflegeversicherung ermittelt.
Welche Besonderheiten gelten?
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Die Versicherer müssen Leistungen für alle Pflegegrade anbieten.
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Kontrahierungszwang, d.h. die Versicherer müssen jeden Antrag unabhängig des gesundheitlichen Zustands annehmen. Lediglich bereits pflegebedürftige Menschen haben keinen Anspruch auf Vertragsschluss.
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Die Versicherer müssen jedem volljährigen Antragsteller und jeder Antragstellerin einen Vertrag anbieten, die oder der noch keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen hat.
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Es findet keine Gesundheitsprüfungen statt und es dürfen keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
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Die Leistung wird in Geld ausgezahlt.
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Über das Geld kann der Versicherte frei verfügen.
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Es darf eine Wartezeit von höchstens fünf Jahren vereinbart werden.
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Der Beitrag des Versicherten muss monatlich mind. 10 EUR betragen, um die staatliche Zulage von 5 EUR zu erhalten.
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Im Leistungsfall ist der Beitrag weiter zu zahlen.
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Die Mindestvertragsdauer ist 2 Jahre.
Antrag auf Zuschuss
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Die Zulage wird vom Versicherungsunternehmen bei der zentralen staatlichen Stelle beantragt.
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Der Staat bezuschusst die Pflegezusatzversicherung, wenn die oder der Versicherte das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keine Pflegeleistungen bezieht.
Mindestleistungen des Versicherers
| Pflegegrad |
Monatliche | Mindestleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 10 % | 60 EUR |
| Pflegegrad 2 | 20 % | 120 EUR |
| Pflegegrad 3 | 30 % | 180 EUR |
| Pflegegrad 4 | 40 % | 240 EUR |
| Pflegegrad 5 | 100 % | 600 EUR |
Die Leistungen der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung werden nur in wenigen Fällen den konkreten Versorgungsbedarf decken. Wenn möglich, sollte eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen werden.
- Die Pflege(pflicht)versicherung
- Die private Pflegezusatzversicherung
- Zustandekommen von Versicherungsverträgen
- Wege zur Pflege: Informationen für pflegende Angehörige (Bundesfamilienministerium)
- Gesetzestext zur Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI)
- Verband der gesetzlichen Krankenkassen
- Verband der privaten Krankenversicherer
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