Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln
Der Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln kommt im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ein hoher Stellenwert zu.
Die obersten Landesbehörden im Zuständigkeitsbereich Verbraucherschutz stellen daher einen Leitfaden zur Verfügung, der Lebensmittelunternehmer in die Lage versetzt, Verbraucher effektiv und genau zu informieren. Der Leitfaden enthält Musterdokumente für die Erstellung einer Pressemitteilung sowie eines Aushangs und Textbausteine für typische Fälle.
- Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln
(pdf nicht barrierefrei)
Die von den Lebensmittelunternehmern veröffentlichten Pressemitteilungen über öffentliche Rückrufe gesundheitsgefährdender Lebensmittel finden Sie auf dem gemeinsamen Portal von Bund und Ländern unter www.lebensmittelwarnung.de
Weitere Themen
- EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (RASFF)
- Betriebskontrollen der Lebensmittelüberwachung in Bayern
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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