CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten: Bedeutung und Unterschiede
Von: Referat 35, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- CE und GS: Gesetzliches und privates Zeichen
- Voraussetzungen für die Verwendung der CE-Kennzeichnung und des GS-Zeichens
- CE-Kennzeichnung: Erfüllt alle grundlegenden Sicherheitssanforderungen des EU-Rechts
- GS-Zeichen: Freiwillig geprüft auf Sicherheit bzw. Gefahr für Verbraucher/-innen
- Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
CE und GS: Gesetzliches und privates Zeichen
Grundsätzlich unterscheiden sich die zwei Arten von Kennzeichnungen wie folgt:
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfzeichen (CE-Kennzeichen)
- Private, freiwillige Sicherheitszeichen / gesetzlich zulässige Prüfzeichen (GS-Zeichen)
Im Vordergrund beider Zeichen liegt der Schutz von Leben und Gesundheit und somit die Sicherheit der Produktanwender/-innen und Verbraucher/-innen.
Der Marktüberwachungsbehörde, den Anwender/-innen und Verbraucher/-innen soll mit diesen Zeichen gezeigt werden, dass das Produkt die entsprechenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt, sicher ist und somit in Verkehr gebracht werden darf.
Voraussetzungen für die Verwendung
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Zeichen liegt darin, dass die CE-Kennzeichnung durch einheitliches, sogenanntes harmonisiertes europäisches Recht für bestimmte Industrieerzeugnisse zwingend vorgeschrieben ist.
Während das GS-Zeichen von den Herstellern auf freiwilliger Basis unter Einhaltung der Vorgaben des nationalen deutschen Produktsicherheitsgesetzes auf dem Produkt angebracht werden darf. Dem Sicherheitszeichen GS kommt daher neben dem produktsicherheitsrechtlichen Aspekt auch ein marketingwirksamer Einsatz zu.
CE-Kennzeichnung: Erfüllt alle grundlegenden Sicherheitssanforderungen des EU-Rechts
Die CE-Kennzeichnung wird von europäischen Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie) vorgeschrieben. Nur wenn eine entsprechende Richtlinie das CE-Kennzeichen für ein Produkt fordert, ist es zulässig (aber auch zwingend erforderlich) das Zeichen anzubringen. So dürfen z. B. Lebensmittel oder Bücher nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.
= Europäische Konformität
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt EU-weit verbindlichen Verordnungen oder Richtlinien erfüllt. Sie ist in erster Linie kein Verbraucherkennzeichen. Die CE-Kennzeichnung dient zunächst als "EU-Reisepass" für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.
Das CE-Kennzeichen wird in der Regel von den Herstellern selbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten Konformitätserklärung bescheinigen sie dadurch, dass sie bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden Richtlinien eingehalten haben.
Ist die Gefährdung beim Umgang mit dem Produkt hoch, z. B. bei Atemschutzgeräten oder Klettergurten, sind neben einer Baumusterprüfung für das Produkt zusätzliche Maßnahmen bis hin zur Überprüfung jedes einzelnen Produkts durch die notifizierte Stelle notwendig. Dies ist für den/die Verbraucher/-in an der CE-Kennzeichnung und der 4-stelligen Kennnummer der notifizierten Stelle erkennbar.
GS-Zeichen: Freiwillig geprüft auf Sicherheit bzw. Gefahr für Verbraucher*innen
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) lässt die freiwillige Verwendung des GS-Zeichens zu.
Produktsicherheitsgesetz
Das GS-Zeichen darf auf verwendungsfertigen Produkten (d. h. die Produkte sind bereits zur Nutzung geeignet, ohne dass weitere Teile eingefügt werden müssen wie z. B. Wasserkocher, Bohrmaschinen, Lampen etc.) angebracht werden. Das GS-Zeichen ist auch für Produkte möglich, die nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sein müssen wie z. B. Möbel.
Hersteller dürfen ihre Produkte nur mit dem GS-Zeichen versehen, wenn eine Baumusterprüfung durchgeführt wurde und eine regelmäßige Überwachung der Produktion durch die sogenannte GS-Stelle erfolgt. Bei dieser Überwachung besichtigt die GS-Stelle regelmäßig den Produktionsbetrieb, untersucht Proben der Produkte und achtet auf die Qualitätssicherung.
Bei der Baumusterprüfung zur Vergabe des GS-Zeichens werden neben den grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die sich aus den europäischen Richtlinien ergeben weitere potentielle Gefährdungen für Verbraucher/-innen untersucht. So muss z. B. bei einem Wasserkocher nicht nur die elektrische Sicherheit, sondern auch der verwendete Kunststoff bewertet werden. Dieser darf keine Schadstoffe an das Wasser abgeben.
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist u.a. zuständig für die Anerkennung (Anerkennung = Erteilung der Erlaubnis) von notifizierten Stellen nach den europäischen Richtlinien und den GS Stellen nach Produktsicherheitsgesetz.
- Welchen Schutz bietet das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für mich als Verbraucherin / Verbraucher?
- Aktion DAS SICHERE HAUS e.V.; hier Fim "GS- und CE-Zeichen"
- Labeldatenbank
- UBA: Umweltzeichen
- Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
- Bayerische Gewerbeaufsicht
- VDE-Prüfzeichen
- Vergleich von CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen
- CE-Kennzeichen und GS-Zeichen in der Diskussion (Kommission Arbeitschutz und Normung)
- StMWI: Merkblatt CE-Kennzeichnung Rahmenregelungen
- Podcast "So erkennt ihr sicheres Spielzeug" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
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