Freud und Leid mit dekorativen Öllampen
Von: Dipl.-Ing. (FH) Hans Sigl & Robert Prey- Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Ratschläge für den Verbraucher
- Aladins Wunderlampe
- Lampenöle- Öllampen
- Gefahrenpotential
- Die EU-Norm - EN 14059
- Sicherheitsanforderungen an dekorative Öllampen
- Geltungsbereich
Tipps für den Verbraucher
- Verwenden Sie nur Öllampen, die der Norm DIN EN 14059 entsprechen. Dies muss neben Name und Anschrift des Herstellers oder Händlers auf der Öllampe angegeben sein.
- Achten Sie beim Kauf einer dekorativen Öllampe darauf, ob diese Angaben und eine Gebrauchsanleitung vorhanden sind.
- Lesen Sie die Gebrauchsanleitung vollständig und beachtem Sie alle Punkte.
Insbesondere die Nichtbeachtung des Warnhinweises, dass „Das Nachfüllen der Öllampe/Fackel erst nach vollständiger Abkühlung vornehmen ist“, führte oft zu zum Teil schwersten Verbrennungen.
- Finden Sie keine Lampe mit diesen Mindestangaben, fragen Sie Ihren Händler nach einer sicheren Lampe mit eingehaltener Norm. Bei Unklarheit verzichten Sie lieber auf den Kauf!
- Vergiftungen sind ohne Beaufsichtigung der Kinder auch bei normgerechten Öllampen nicht auszuschließen!
- Ölgefüllte Lampen sind immer außerhalb der Reichweite von Kleinkindern zu halten.
- Doppelte Vorsicht bei der Verwendung von alten, nicht normgerechten Öllampen: Besitzen Sie nicht normgerechte Öllampen, sollten Sie im Beisein von Kindern in jedem Fall auf die Verwendung verzichten. Auch ohne Kinder sollten alte Öllampen möglichst nicht, oder nur mit äußerster Vorsicht benutzt werden. Zu geringe Standfestigkeit oder Bruchgefahr stellen ein erhöhtes Brandrisiko dar!
- Öllampen als dekorative Sammlerstücke können ohne Öl sicher aufbewahrt und ausgestellt werden.
- Achten Sie auf das richtige Lampenöl
Verwenden Sie in Haushalten mit Kleinkindern kein Lampenöl, das mit dem neuen Gefahrenhinweis H304 „Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein“ und dem Piktogramm GHS08 „Gesundheitsgefahr“ oder mit dem alten Gefahrenhinweis R 65 "Gesundheitsschädlich! Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen" und dem Andreaskreuz gekennzeichnet ist.. Näheres dazu im Artikel " Gefahren durch Lampenöle".
Aladins Wunderlampe
Seit Jahrtausenden spenden Öllampen den Menschen warmes Licht und Behaglichkeit. Kindern verheißt Aladins Wunderlampe aufregende Abenteuer - fantasievollen Erwachsenen romantische Stunden. Die Kleinen denken nicht - die Großen meist nicht - an Gefahren die zum Alptraum werden können.
Während früher natürlich vorkommende Öle für die Lampen verwendet wurden, stehen heute destillierte Erdölprodukte zur Verfügung die fast geruchsneutral und wenig rußend sind. Darunter sind jedoch zum Teil so dünnflüssige Kohlenwasserstoffe, dass Kleinkinder durch Saugen am Lampendocht oder einen Schluck des Lampenöls schwere Vergiftungen erleiden können.
Lampenöle - Öllampen
Von im Handel erhältlichen Lampenölen können für kleine Kinder große Gefahren ausgehen. Über diese Gefahren wird im Artikel Gefahren durch Lampenöle berichtet
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften dürfen immer noch Lampenöle mit gefährlichen Eigenschaften verkauft werden, sofern sie nicht gefärbt oder parfümiert sind, so dass diese erhebliche Gefahr grundsätzlich weiter besteht. Allerdings müssen die Behälter nun mit deutlichen Warnhinweisen und kindersicherem Verschluss versehen sein.
Gleichwohl ereignen sich immer wieder Todesfälle bei Kindern durch diese Lampenöle (siehe auch Mitteilungen des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR - . Zum Beispiel "Erneut zwei Todesfälle bei Kindern durch Lampenöle!").
Die Praxis zeigt ferner, dass kindersichere Verschlüsse bei Lampenölen des öfteren nicht richtig verschlossen werden.
Weit größere Gefahren bergen für die kleinen Kinder die vor längerem verkauften, zu Hause lagernden älteren Lampenöle, da diese früher überwiegend weder einen kindersicheren Verschluss noch Warnhinweise hatten und somit haben. Ihre farbliche Attraktivität macht sie bis heute für Kinder sehr anziehend. Vorsorglich sollten solche Lampenöle - als Sondermüll - sachgerecht entsorgt werden.
Seit 1.12.2010 dürfen dünnflüssige (lungengängige) Lampenöle auf Paraffinbasis nur noch in schwarzen, nicht durchsichtigen und höchstens einen Liter fassenden Behältern verkauft werden.
Die größten Gefahren für die Kleinen gehen von dekorativen Öllampen aus, die zum Teil überhaupt keinen Verschluss oder Dochtschutz haben (siehe Bild) und ggf. zerbrechlich sind.
Gefahrenpotential
Mehr als die Hälfte der Lampenöl-Vergiftungen ereignen sich bei Kleinkindern nicht im Zusammenhang mit Vorratsflaschen, sondern durch Trinken oder Saugen an herkömmlichen Öllampen. Dabei kommt es unter Umständen zu tödlich verlaufenden Lungenentzündungen. Dies belegt eine Studie des BfR.
Die größte Gefahr geht also von den Öllampen aus, wenn diese für Kinder interessant und erreichbar sind, sowie deren Inhalt für die Kleinen schnell und leicht zugänglich ist.
Die EU-Norm - EN 14059
Für die sichere Beschaffenheit der Lampen gab es bis 2003 keine gesetzlichen Regelungen. Seit Inkrafttreten stellt die unter österreichischer Federführung ausgearbeitete europäische Norm EN 14059, die in Deutschland als DIN EN 14059 veröffentlicht ist, konkrete Anforderungen an die sichere Konstruktion von Öllampen.
Sicherheitsanforderungen an dekorative Öllampen
- Keine scharfen Ecken, Kanten und Spitzen an allen Teilen,
- Standfestigkeit der Lampe,
- Bruchsicherheit, insbesondere des Ölbehälters,
- Dochtschutz (siehe Bild), um das Saugen der Kinder am Docht auszuschließen,
- stabiler Einfüllverschluss (Bajonettverschluss),
- Auslaufsicherheit (ausreichende Abdichtung des Verschlusses und Dochtes),
- haltbare Kennzeichnung (Angabe des Herstellers/Händlers und der EN 14059),
- Informationsblatt mit Warnhinweisen (ggf. auch auf der Verpackung),
- Bedienungs-/Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache für die sichere Verwendung und
- insbesondere fehlende Anziehungskraft auf Kleinkinder.
Die letztgenannte Anforderung bedeutet, dass die Öllampe mit Inhalt keinem Gegenstand gleichen oder Abbildungen enthalten darf, der für Kleinkinder attraktiv ist. Zum Beispiel Figuren und Bilder von Tieren, Pflanzen, Spielzeug, Comics, Nahrungsmitteln und Getränken (auch deren Farbe und Geruch). Durch die subjektive Wahrnehmung eines Kindes hat dieser umfassende Punkt besondere Bedeutung.
Die Sicherheitsnorm soll in erster Linie den Zugang kleiner Kinder zu dem Lampenöl in dekorativen Öllampen begrenzen. Unfälle können allein dadurch nicht völlig verhindert werden, aber das Risiko wird deutlich geringer, wenn dieser Norm entsprechende sichere Öllampen verwendet werden.
Kindersichere Öllampen sind möglich!
Da die auf dem Markt befindlichen dekorativen Öllampen mit Lampenölen geringer Viskosität zum Teil nicht kindgerecht sind, werden die Hersteller weiterhin aufgefordert, sichere und normgerechte Lampen für den Wohnraum sowie den Einsatz im Freien zu entwickeln und anzubieten.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat aus Sorge um die Kindergesundheit mit Unterstützung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) einen Konstruktionsentwurf für einen kindersicheren Brenner erarbeitet. Dieser wird zur Erhöhung der Produktsicherheit im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ProdSG online kostenlos zur Verfügung gestellt.
Konstruktionsidee einer Wohnraumöllampe & Konstruktionsidee einer Öllampe zum Einsatz im Freien
Geltungsbereich
Gemäß dem ProdSG dürfen nur Produkte angeboten werden, wenn die Sicherheit der Verbraucher bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet wird.
Seit dem 01.01.2003 ist diese EU-Norm gültig für den Verkauf dekorativer Öllampen, wie sie in Haushalt, Restaurant und in der Freizeit verwendet werden. Sie gilt nicht für Lampen zu reinen Beleuchtungszwecken oder für berufliche Anwendungen, z. B. zur Absicherung von Straßenbaustellen.
Seit 2010 ist der Verkauf von dekorativen Öllampen, die nicht der DIN 14059 entsprechen an die Allgemeinheit nach EU-Recht unzulässig.
Warnung:
Lampenöle gehören keinesfalls in Kinderhand und -mund - Lebensgefahr!
Schützen Sie Kleinkinder deshalb durch Verwendung von Öllampen mit der Aufschrift:
"Entspricht EN 14059"
- Gefahren durch Lampenöle
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- BfR: Kindersichere Öllampen sind möglich
- BfR: Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen - 2011 bis 2013
- Giftzentren in Deutschland / Giftnotrufe
- Aktion: Das sichere Haus (DSH)
- Bayerische Gewerbeaufsicht
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