Energy Drinks und Energy Shots
In Litauen ist der Verkauf von Energy Drinks an Minderjährige bereits seit 1. November 2014 verboten. In den Niederlanden verkaufen einige Discounter seit Oktober 2018 keine Energydrinks mehr an unter 14-Jährige.
Das finden Sie in diesem Beitrag
- Was sind Energy Drinks?
- Was sind Energy Shots?
-
Inhaltsstoffe und ihre Wirkung:
Zucker (Saccharose, Glucose), Süßstoffe, Koffein, Taurin, Glucuronolacton, Inosit - Gesundheitsbezogene Auslobungen
- Gibt es Risiken beim Konsum?
- Warnhinweise und Verzehrsempfehlung
- Konsum bei Kindern
- Fazit
Was sind Energy Drinks
Energy Drinks gibt es seit etwa 1980 und in der Zwischenzeit haben sie sich zum Trendgetränk entwickelt. Red Bull war der erste Energy Drink in Europa. Mit ihm vermarktete sein Erfinder diese Geschäftsidee in fast allen Ländern unseres Kontinents.
Energy Drinks sind in Deutschland seit dem 01. Juni 2012 rechtlich in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung definiert. Danach sind es koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich zum Koffeingehalt, der auf maximal 320 mg/l begrenzt ist, noch einen oder mehrere der Stoffe Taurin, Glucuronolacton und Inosit enthalten. Diese rechtliche Regelung hat den Herstellern von Energy Drinks ganz neue Kreationsmöglichkeiten eröffnet. So enthielt diese Getränkegruppe vor Inkrafttreten der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung stets alle der vier o. g. Stoffe. Heute können Energydrinks z. B. nur noch mit Koffein und Taurin hergestellt werden, andere kommen hingegen gänzlich ohne Taurin aus, dafür enthalten sie neben dem obligatorischen Koffein Inosit und/oder Glucuronolacton.
Diese Inhaltsstoffe sollen anregen, die Leistung steigern und die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit erhöhen. Angeboten werden sie meist in Dosen von 250 ml bis 500 ml, seltener in Glas- und Kunststoffverpackungen.
Im Internet kann man auch Energy Drinks bestellen, die im Handel nicht verkauft werden, zum Teil mit deutlich höherer Konzentration der Inhaltsstoffe als in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung verankert.
Was sind Energy Shots?
Energy Shots kamen 2009 auf den Markt und haben einen ebenso steilen Aufstieg erlebt wie die Energy Drinks.
Energy Shots sind rechtlich nicht definiert, sie können aber als Energy Drinks in hochkonzentrierter Form beschrieben werden. Sie enthalten dieselben Inhaltsstoffe wie Energy Drinks jedoch wesentlich weniger Wasser und werden in deutlich kleineren Verpackungen von 25 ml bis 75 ml angeboten. Der Verbraucher bekommt mit dem geringen Volumen in der Regel die gleiche Menge an Inhaltsstoffen, die in einem üblichen Energy Drink enthalten wären, aber er trinkt ihn „mit einem Schluck“ aus, quasi als ein „Shot“ (Schuss).
Diese Getränke werden als Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Laut Vorgaben der Nahrungsergänzungsmittelverordnung unterliegen sie einer Anzeigepflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) in Berlin und dürfen nur mit einer Verzehrempfehlung in Verkehr gebracht werden. Bei den bisher bekannten Produkten wird einheitlich nur „eine Portion am Tag“ empfohlen.
Inhaltsstoffe und ihre Wirkung: Zucker (Saccharose, Glucose), Süßstoffe, Koffein, Taurin, Glucuronolacton, Inosit
Die auf dem Markt befindlichen Energy Drinks haben etwa die gleichen Inhaltsstoffe, manchmal in unterschiedlicher Konzentration. Neben den Zutaten Wasser, Zucker, Koffein, Taurin, Glucuronolacton und Inosit enthalten zahlreiche dieser Getränke noch Vitamine, Fruchtsäfte aus Fruchtsaftkonzentraten, Extrakte aus Ginseng oder Ginko Biloba. Es gibt aber auch Varianten mit Molkenerzeugnissen.
Eine Deklaration auf dem Etikett eines Energy Drinks kann folgendermaßen aussehen:
-
Energydrink - erhöhter Koffeingehalt (32mg/100ml)
-
Zutaten: Wasser, Saccharose, Glucose, Säureregulator (Natriumcitrate,
Magnesiumcarbonat), Kohlensäure, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Taurin (0,4%), Koffein(0,03%), Glucuronolacton, Inosit, Vitamine (Niacin, Pantothensäure, B6, B12), Aroma, Farbstoffe (einfacher Zuckerkulör, Riboflavin).
Saccharose und Glucose
Saccharose ist die chemische Bezeichnung für Haushaltszucker und Glucose bedeutet Traubenzucker (auf manchen Etiketten auch als Dextrose bezeichnet).
Diese beiden Kohlenhydrate liefern dem Körper schnell Energie. Doch die ständige Aufnahme zuckergesüßter Erfrischungsgetränke wird nach heutigen Erkenntnissen mit Übergewicht in Verbindung gebracht. Dies hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung in ihrer Leitlinie Kohlenhydrate besonders betont. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte weniger als 10 Prozent der täglichen Energiezufuhr aus zugesetztem Zucker bestehen. Das entspricht etwa 50 - 60 g Zucker pro Person und Tag. Ideal wäre, so die WHO, eine Zuckeraufnahme von etwa 5 Prozent, das entspricht 25 g oder 6 Teelöffeln Zucker.
In Energy Drinks stecken im Durchschnitt
pro 100 ml etwa 11 g Zucker = 45 Kcal
pro 250 ml Dose etwa 27 g Zucker = 113 kcal
Mit einer Portion Energy Drinks hat man somit bereits die Hälfte der täglichen Zuckerration aus zugesetztem Zucker erreicht.
Süßstoffe
Manche Hersteller produzieren auch Energy Drinks oder Energy Shots mit Süßstoffen also ohne Zuckerzusatz.
Der Ersatz von Zucker durch Süßstoffe hat den Vorteil, dass diese Getränke weniger Kalorien enthalten. Allerdings werden Süßstoffe unterschiedlich diskutiert, manche Studien ergeben, dass Süßstoffe den Appetit anregen und somit dick machen, manche sprechen dagegen. Produkte mit dem Süßstoff Aspartam müssen den Warnhinweis tragen „Enthält eine Phenylalaninquelle“, da Personen mit der Krankheit Phenylketonurie diesen Süßstoff nicht vertragen.
Die Zulassung für den Süßstoff Stevia ist im Dezember 2011 erfolgt. Verschiedene Hersteller testen diese Süße auch in Energy Drinks oder Energy Shots. Manche haben sie schon eingesetzt z. B. Guampa.
Durch Höchstmengenbegrenzungen sollen Verbraucher vor einer zu hohen Aufnahme von Stevia-Extrakten geschützt werden.
Koffein
Diese psychoaktive Substanz hat eine belebende Wirkung. Sie stimuliert das Nervensystem, macht wach und steigert das Konzentrationsvermögen. Diese Wirkung tritt bereits bei geringen Mengen auf (etwa 100-600 mg Koffein). Hinsichtlich einer belebenden Wirkung von Energy Drinks als Koffeinlieferanten - siehe Abschnitt „Gesundheitsbezogene Auslobungen“.
Ein Vergleich durchschnittlicher Koffeingehalte einiger Getränke:
- 1 Tasse Kaffee zu 125 ml 60 – 130 mg, entsprechend 480 - 1040 mg/Liter
- 1 Glas Cola zu 200 ml 20 – 50 mg, entsprechend 100 - 250 mg/Liter
- 1 Dose Energy Drink zu 250 ml ca. 80 mg, entsprechend 320 mg/Liter
Das sind Durchschnittswerte, sie können schwanken:
Ab einem Koffeingehalt von 15 mg/ 100 ml ist ein Warnhinweis „erhöhter Koffeingehalt“ vorgeschrieben.
Bei hohen Aufnahmemengen können Nebenwirkungen wie Magenbeschwerden, Unruhezustände, Einschlafstörungen oder Kopfschmerzen auftreten. Kinder reagieren besonders empfindlich auf Koffein. Bereits bei einer Dosis von 5,3 mg/kg Körpergewicht konnten Nebenwirkungen wie Reizbarkeit, Nervosität oder Angstzustände beobachtet werden.
Der Höchstgehalt für Koffein beträgt 320 Milligramm pro Liter.
Taurin
Dieses Eiweiß-Abbauprodukt kommt natürlicherweise im menschlichen Stoffwechsel vor. Die körpereigene Produktion von Taurin beträgt bei gesunden Erwachsenen etwa 50 – 125 mg pro Tag und deckt zumeist den individuellen Bedarf.
Taurin wird auch durch Lebensmittel zugeführt. Personen mit vegetarischer Ernährungsweise nehmen täglich rund 40 mg Taurin zusätzlich auf. Nicht-Vegetarier kommen leicht auf 200 mg pro Tag. Besonders große Mengen Taurin finden sich in Meeresfrüchten, Fisch, Fleisch und Milch.
Ein Energy Shot (60ml) des Marktführers enthält immerhin 1.000 mg Taurin.
Taurin soll die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit steigern. Unabhängige wissenschaftliche Studien konnten keine entsprechende Wirkung nachweisen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät von einer Zufuhr aus mit Taurin angereicherten Lebensmitteln ab.
Der Höchstgehalt für Taurin beträgt 4000 Milligramm pro Liter.
Glucuronolacton
Dieser Inhaltsstoff ist ein normales Stoffwechselprodukt und kann vom Körper aus Glucose hergestellt werden. Glucuronsäure hilft dem Körper bei Entgiftungsreaktionen. Glucuronolacton (= Ester der D-Glucuronsäure) kommt in der Nahrung nur in sehr geringen Mengen vor.
Die in Energy Drinks enthaltene Menge an Glucuronolacton übersteigt die tägliche Zufuhr durch herkömmliche Nahrungsmittel um ein Vielfaches. Dieser Stoff wird von der EFSA derzeit als unbedenklich bewertetet. Unabhängige wissenschaftliche Studien über potentielle Folgen stehen allerdings noch aus. Eine Leistungssteigerung oder Aufputschwirkung wurde bisher nicht festgestellt.
Der Höchstgehalt für Glucuronolacton beträgt 2400 Milligramm pro Liter.
Inosit
Inosit wurde früher zu den Vitaminen gezählt und ist beteiligt an der Signalübermittlung im Inneren von Zellen. Die Bedarfsdeckung an Inosit erfolgt normalerweise durch Eigenproduktion. Mangelsymptome sind beim Menschen nicht bekannt. Es wird somit keine externe Zufuhr benötigt. Eine positive Wirkung auf die geistige Leistungsfähigkeit ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen.
Der Höchstgehalt für Inosit beträgt 200 Milligramm pro Liter.
Gesundheitsbezogene Werbung
Manche Energy Drinks tragen hervorgehobene Auslobungen, die lauten z. B. „steigert die Leistungsfähigkeit / verbessert die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit / erhöht die Aufmerksamkeit und den Wachheitsgrad (Vigilanz) / verbessert das Befinden / regt den Stoffwechsel an / stark belebend / stimuliert Kreislauf“. In Hinblick auf die im Getränk enthaltenen Vitamine wird auch manchmal hervorgehoben, dass diese zur Verringerung von Müdigkeit und Erschöpfung und zu einem normalen Energiestoffwechsel beitragen können.
Solche Aussagen stellen gesundheitsbezogene Auslobungen dar, sog. Health Claims, die nach dem Gemeinschaftsrecht einer Zulassung bedürfen. Eine solche Zulassung liegt jedoch nicht für alle dieser Claims vor, manche wurden auch schlichtweg als nicht zutreffend bewertet. So hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer wissenschaftlichen Sammelbewertung der beantragten Claims über mentale und körperliche Leistungssteigerung im Zusammenhang mit dem Konsum von koffein- und kohlenhydrathaltigen Energy Drinks ein negatives Votum abgegeben, nicht jedoch für bestimmte Wirkungen von Vitaminen. Bei den Letztgenannten gibt es inzwischen Claims, die unter genau definierten Voraussetzungen (z. B. Konzentration des Vitamins im Getränk) zugelassen sind.
Insgesamt ist jedoch ein Trend zu beobachten, dass immer mehr Hersteller auf jegliche gesundheitsbezogenen Auslobungen auf dem Etikett verzichten.
Gibt es Risiken beim Konsum?
„In der Vergangenheit kam es zu Todesfällen, die in einem möglichen Zusammenhang mit dem Konsum von Energydrinks in Verbindung mit der Aufnahme von Alkohol oder ausgiebiger sportlicher Betätigung gesehen wurden, ohne dass allerdings eine Kausalität bewiesen wurde“ - so die Aussage des BfR in der Stellungnahme Nr. 016/2008.
Es häufen sich jedoch Hinweise, dass gerade die Kombination von Energy Drinks mit Alkohol oder Sport zu gravierenden Nebenwirkungen führen kann. Darunter fallen auch akute Kreislaufprobleme und zentralnervöse Beschwerden. Deshalb sollten zum Beispiel Patienten mit Bluthochdruck oder Herzerkrankungen keine Energy Drinks zu sich nehmen.
Energy Drinks und Energy Shots sollen laut Auslobung durch die Hersteller beim Sport die Leistung steigern. Es ist daher zu befürchten, dass sie mit Sportgetränken verwechselt werden. Sportgetränke enthalten jedoch eine andere Zusammensetzung. Sie liefern durch ihren Kohlenhydratgehalt Energie und füllen Wasser- und Elektrolytdefizite wieder auf. Energy Getränke enthalten dagegen zu wenig Wasser, zu viel Zucker und einen Koffeingehalt, der die Harn- und Natriumausscheidung zumindest zeitweise erhöhen kann.
Warnhinweise und Verzehrempfehlung
Getränke mit einem Koffeingehalt, der 15 mg/100ml übersteigt, - dazu zählen auch Energy Drinks und Energy Shots - müssen einen obligatorischen Warnhinweis tragen: „erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“, gefolgt von einer Angabe des Koffeingehaltes in Klammern, ausgedrückt in mg je 100 ml. Dieser Hinweis muss gut sichtbar und deutlich lesbar im selben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung angebracht werden. Er darf nicht durch andere Angaben oder Bildzeichen verdeckt werden.
Viele Produkte tragen bereits jetzt Hinweise, die vom Konsum von Energy Drinks im Zusammenhang mit dem Genuss alkoholischer Getränke oder in Verbindung mit ausgiebiger sportlicher Betätigung abraten. Solche Hinweise sind jedoch lebensmittelrechtlich nicht verpflichtend.
Diese Warnhinweise sind jedoch häufig sehr unauffällig angebracht und verfehlen daher nach Ansicht von VerbraucherService Bayern und Verbraucherzentrale ihre Signalwirkung.
Zusatzwarnung als Verzehrempfehlung auf Energy Shots:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung befürchtet, dass es durch die kleinen Portionsgrößen leichter zu Überdosierungen kommen kann. Energy Shots, da sie als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gelangen, müssen daher verpflichtend eine Verzehrempfehlung tragen. Sie lautet: nicht mehr als eine Packung/Portion täglich zu verzehren.
Nur bei dem bestimmungsgemäßen Verzehr, d. h. von einer Portion Energy Shot am Tag und unter Beachtung der Verbraucherhinweise sieht das BfR keine gesundheitlichen Risiken. Werden jedoch die Verzehrhinweise missachtet und es wird z. B. mehr als eine Dose am Tag getrunken, dann können sich Nebenwirkungen einstellen. Dazu zählen: Krämpfe, Halluzinationen und Herzrasen.
Konsum bei Kindern
Laut einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit efsa, trinken 18 Prozent der befragten Kinder zwischen drei und zehn Jahren und 68 Prozent der Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahren Energy Drinks.
Für Kinder gilt eine Einzeldosis von höchstens 3 mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht als sicher. Damit wäre für einen 10-Jährigen, der rund 30 Kilogramm wiegt, schon eine 250-ml-Dose eines Energydrinks pro Tag kritisch. Auch der Kaloriengehalt ist erheblich.
Deshalb ist in Litauen der Verkauf von Energy Drinks an Minderjährige seit 1. November 2014 verboten. In den Niederlanden verkaufen einige Discounter seit Oktober 2018 keine Energydrinks mehr an unter 14-Jährige. In Deutschland ist eine derartige Vorgehensweise nicht geplant. Verbraucherschutzverbände fordern dies jedoch schon länger. So hat der VerbraucherService Bayern auf seiner Landesdelegiertenversammlung 2018 einen Antrag an die Politik verabschiedet mit der Forderung „Keine Energydrinks für Jugendliche unter 16 Jahren“.
Daran könnte sich eventuell bald etwas ändern. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führt derzeit gemeinsam mit der Charité - Universitätsmedizin Berlin eine Studie zu den möglichen gesundheitlichen Wirkungen des Konsums von Energydrinks bei Jugendlichen durch. Die sogenannte EDKAR Studie: soll unter anderem Entscheidungsgrundlagen liefern, ob die Politik strengere Maßnahmen zum Schutz der Jugendlichen ergreifen sollte.
Fazit
Bisher gibt es keine eindeutigen Erkenntnisse über mögliche Wechselwirkungen zwischen allen „Wirksubstanzen“ wie Koffein, Taurin, Glucuronolacton, Inosit in Energy Drinks.
Es gibt auch keine Hinweise auf die leistungssteigernde Wirkung von Taurin, Glucuronolacton und Inosit. Bewiesen ist jedoch die negative Wirkung erhöhter Zufuhr an Koffein und gezuckerten Getränken.
Bei bestimmungsgemäßem Verzehr und bei Beachtung der Verbraucherhinweise besteht aus Sicht des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) kein gesundheitliches Risiko.
Beim Konsum größerer Mengen und im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder zusammen mit dem Genuss von alkoholischen Getränken können indes unerwünschte Wirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Wer zu Energy Shots und Energy Drinks greift, sollte daher maximal 1 Portion täglich zu sich nehmen.
Bildnachweis:
Mehrere Getränkedosen, Panthermedia
- Stellungnahme des BfR 2019: Kinder und Jugendliche: Übermäßiger Konsum von Energy Drinks erhöht Gesundheitsrisiko für Herz und Kreislauf
- Informationen zur EDKAR-Studie EDKAR: Studie zu Energydrinks, zum Lebensstil und zum Herz-Kreislauf-System bei Jugendlichen - BfR
- Video des BfR " Wann besteht ein Risiko bei Energy drinks" August 2016
- Zu viel Koffein bremst Reaktionsvermögen, Ernährung im Fokus 11-02, Studie von Meagan Howard (Northern Kentucky University, Cincinnati)
- Energy Drinks und Energy Shots, Ernährungs Umschau 5/2011
- Untersuchung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit efsa 2013 (englisch)
- Stiftung Warentest 2013, Energy-Drinks Riskanter Koffein-Kick
- Bundeszentrum für Ernährung (BzFE) 2021 Energydrinks
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