H-Sätze
Autor: Silvio Dietrich - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
In diesem Beitrag finden Sie
- Grundsätzliches
- Aufbau des Systems
- H-Sätze
- Normen und Standards
Grundsätzliches
Die H- und P-Sätze enthalten die wichtigen Informationen über die Substanzen in Kurzform.
- Die H-Sätze (Hazard Statements) sowie die ergänzenden EUH-Sätze beschreiben Gefährdungen, die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen.
Die EUH-Sätze sind innerhalb der EU zusätzlich anzugeben und beschreiben die über das GHS hinausgehenden Gefahren. - Die P-Sätze (Precautionary Statements) sind Sicherheitshinweise, die zu beachten sind.
Das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalie gilt in Europa ab 01.12. 2010 für Stoffe und ab 01.06.2015 für Gemische, wie die Zubereitungen dann heißen werden. Bis dahin können beide Systeme nebeneinander benützt werden. Mehr zu GHS finden Sie in unserem Fachartikel.
Aufbau des Systems
Das System beinhaltet eine lange Liste möglicher Gefahren (H-Sätze) bzw. die nötigen Sicherheitsweise (P-Sätze).
Der Buchstabe "H" bzw. "P" wird vorangestellt, anschließend folgt eine dreistellige Zahlenkombination.
Neu sind außerdem die beiden Signalwärter:
- ACHTUNG gibt an, dass es sich um eine weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt
- GEFAHR bedeutet, dass es sich um eine schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt
H-Sätze
Normen und Standards
GHS-Verordnung (EG) Nr.1272/2008 Stand: Juli 2009
H-Sätze: Art. 21; Anhang III (inkl. Anh. VI, 1.1.2.1.2) der GHS-Verordnung
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS).
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