Mögliche Gesundheitsgefahren durch Bearbeitung asbesthaltiger Specksteine
Von: Matthias Meier - Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsicht
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- Asbest in Speckstein
Er hat nur eine geringe Härte (Mohshärte 1) und besitzt darüber hinaus eine große Temperaturbeständigkeit, Wärmespeicherfähigkeit und Unempfindlichkeit gegenüber Temperaturschwankungen. Da Speckstein leicht zu bearbeiten ist wurde er früher gerne im Kunst- und Werkunterricht in Schulen und Kindergärten sowie als Baumaterial für Öfen verwendet.
Asbest in Speckstein
In natürlichem Speckstein können auch Asbestfasern enthalten sein. Eingeatmete Asbest-Fasern wiederum können Asbestose und schwere Krebserkrankungen verursachen. Deshalb darf grundsätzlich nur asbestfreier Speckstein in Verkehr gebracht und bearbeitet werden.
Der Asbestnachweis im Speckstein lässt sich nur durch äußerst aufwändige Untersuchungen und nur für die untersuchte Einzelprobe erbringen. Untersuchungen haben gezeigt, dass einzelne Specksteine auch dann Asbest enthalten, wenn die Asbestfreiheit des Materials vom Lieferanten zugesichert wurde.
Deshalb sollte – aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes – eine abtragende Bearbeitung von Specksteinen (z. B. durch Meißeln, Schnitzen, Sägen, Bohren, Feilen, Raspeln, Schaben oder Schmirgeln) grundsätzlich vermieden werden.
Nach intensiven Diskussionen wurde durch die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) bereits im Jahr 2000 eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz in einem Bearbeitungsverbot für Speckstein umgesetzt. Auch das für die Kindertageseinrichtungen zuständige Bayerische Staatministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat empfohlen, von einer Specksteinbearbeitung abzusehen. Gegen die Aufbewahrung von z. B. Exponaten aus Speckstein oder der normalen Nutzung eines Specksteinofens bestehen keine Bedenken, da die möglicherweise enthaltenen Asbestfasern nur durch abtragende Bearbeitung des Materials freigesetzt werden können.
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