Unverlangt zugesandte Werbemails (Spam)
Internetbenutzer werden mehr und mehr mit unverlangter E-Mail-Werbung überflutet. Mit "Spam" ist der massenhafte Versand von Werbe-Mails gemeint. Schätzungsweise 60 bis 90 Prozent aller verschickten E-Mails bestehen aus diesem Datenmüll.
Internetuser müssen heutzutage viel unnötige Zeit damit verbringen, diese Spams zu lesen und auszusortieren und schließlich zu löschen. Darüber hinaus können Spams auch Kosten verursachen. Oftmals enthalten sie Viren oder schädliche Programme, die sich beim Öffnen der Mail auf dem Rechner installieren und Zugangsdaten, zum Beispiel für das Online-Banking, ausspähen.
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Woher stammt eigentlich der Begriff "Spam"?
Der Begriff „Spam“ kommt ursprünglich aus der Lebensmittelbranche. . Es handelt sich dabei um ein Markenprodukt eines amerikanischen Dosenfleischherstellers bestehend aus "spiced pork and ham".
Durch einen Sketch der für ihren skurrilen Humor bekannten englischen Komikertruppe Monty Python ist "Spam" zum Synonym für Massen-E-Mails geworden. Der Sketch spielt in einem Restaurant, dessen Speisekarte ausschließlich Gerichte mit Spam enthält: Der Dialog zwischen dem Gast, der ausdrücklich ein Gericht ohne Spam bestellen möchte, und der Kellnerin, die immer wieder neue Speisen-Variationen mit Spam vorschlägt, wird permanent durch einen intonierenden Wikinger-Chor unterbrochen. Insgesamt kommt das Wort "spam" mehr als 120 Mal in dem Sketch vor. Die lautstarken Gesänge des Chores machen am Ende des Sketches jegliche Unterhaltung im Restaurant unmöglich - genau so, wie Spam-Mails die Kommunikation per E-Mail erschweren.
Aus dieser massenhaften Wiederholung desselben Begriffes in kurzer Zeit übernahmen User das Wort auch für ihr Medium: Das massenhafte Verbreiten desselben Artikels in den News wurde ebenfalls "Spam" bzw. das zugehörige Verb "spamming" genannt. Von dort wurde der Begriff später auf andere Internet-Medien wie E-Mail und world wide web (www) übernommen.
Gemeint ist also immer das massenhafte Verbreiten ein und derselben Sache.
Welche Arten von Spam gibt es?
- Kommerzielle Werbe-E-Mails: diese sind nur unangenehm, aber nicht gefährlich. Sie verstopfen den E-Mail Account und kosten wertvolle Zeit.
- Phishing-Mails: diese sind durchaus gefährlicher. Sie werden unter gefälschten Namen versandt und geben sich beispielsweise als seriöse Banken aus, um an sensible Bankdaten zu gelangen und den Verbraucher mit Hilfe dieser Informationen finanziell zu schaden.
- Malware-Mails: diese bergen erhebliche Risiken. Sie schleusen Schadsoftware wie Viren und Trojaner in fremde Computer ein und installieren diese auf dem Rechner.
Wie kommen Versender von Spam an Verbraucheradressen?
Der Adresshandel blüht. Es ist legal möglich, bestehende Adressen zu kaufen oder anzumieten. Versender von Spams verwenden darüber hinaus spezielle Programme, die in der Lage sind, Web-Seiten nach E-Mail-Adressen zu durchsuchen und herauszufiltern.
Wie können Verbraucher Spams erkennen?
Ein gesundes Misstrauen gegenüber unbekannten E-Mails ist angebracht. Oft werden in der Betreffzeile einer Spam-Mail Formulierungen wie „Ihre Anmeldung“ oder „Ihre Rückantwort“ verwendet. Dem Verbraucher soll damit suggeriert werden, dass es sich um eine seriöse Nachricht handeln würde. Verbraucher sollten stets die Absender-Adressen prüfen, die meist auf einen ausländischen Versender hinweisen. Darüber hinaus tragen Dateianhänge von Spam-Mails häufig Endungen wie .exe; .com; .pif; oder .scr.
Wann verstoßen Spams gegen das Wettbewerbsrecht?
Das Versenden von Spam ist genauso wie das Versenden unerwünschter SMS oder Werbefaxe und ungebetene Telefonanrufe ein Verstoß gegen das geltende Wettbewerbsrecht sein. Prinzipiell darf nur derjenige E-Mailwerbung erhalten, der seine Einwilligung dazu ausdrücklich erteilt hat. Aus § 7 III Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergibt sich, dass im Rahmen einer laufenden Kundenbeziehung der Versand von Werbe-E-Mails solange zulässig ist, solange der Verbraucher ausreichend auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wird und nicht widerspricht.
Der Versand von E-Mail-Werbung ist jedoch unzulässig, wenn die Identität des Absenders und dessen Adresse verheimlicht werden oder aus der Kopf- und Betreffzeile die Werbeabsicht nicht gleich hervorgeht. Ein Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Tipps für Verbraucher
- Löschen Sie die Mail und unternehmen Sie einfach nichts weiter, wenn Ihnen die Absender nicht bekannt sind.
- Eine Antwort auf die E-Mail ist kontraproduktiv. Dies bestätigt nur, dass Ihre E-Mail-Adresse wirklich existiert und Sie sich ggf. verunsichern lassen, was zu mehr Spam-Mails führen kann.
- Nutzen Sie immer ein zuverlässiges Virenschutzprogramm. Dieses sollte regelmäßig aktualisiert werden (Updatefunktion).
- Schließlich sollten Sie niemals Anhänge von unbekannten Absendern öffnen, und auch bei merkwürdigen oder unerwarteten Anhängen von Bekannten ist Vorsicht geboten - kleine Schad-Programme können über das Öffnen von Mailanhängen in einen Computer gelangen und sich dann selbst an Kontakte im Adressbuch weiterversenden.
- Geben Sie Acht, wem Sie Ihre E-Mail-Adresse weitergeben, und widersprechen Sie stets, dass diese zu Werbe- oder Marketingzwecken verwendet wird. Sie kann sonst – zum Teil leider auch legal – über einen Tauschmarkt bzw. Adresshandel weitergegeben werden.
- Generell ist auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft möglich, allerdings sind die Aussichten auf Erfolg hier verschwindend gering.
Wirksame Maßnahmen gegen Spams oder Phishing-Mails gibt es leider nicht, schon deshalb, weil die Absender kaum ausfindig zu machen sind und damit ein Vorgehen nicht möglich ist. Die Lösung des Problems liegt ausschließlich im technischen Bereich, d.h. es müssen gute Spamfilter installiert werden. Unbekannten gegenüber dürfen keine persönlichen Angaben gemacht werden, insbesondere ist Vorsicht geboten, wenn nach den Bankdaten gefragt wird.
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