Der Ticketzweitmarkt
Um Eintrittskarten für Veranstaltungen zu kaufen, gibt es vielfältige Möglichkeiten. Verbraucher können sich direkt an eine Vorverkaufsstelle wenden oder im Internet nach Tickets zu einer gewünschten Veranstaltung suchen. Allerdings gibt es dort eine kaum zu überblickende Anzahl an Plattformen für den Ticketkauf, die sich in ihren Angeboten deutlich unterscheiden. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass die Art von Ticketplattform, auf der man sich als Käufer befindet, große Unterschiede beim Preis und bei Lieferung der Tickets zur Folge haben können.
Im Folgenden stellen wir verschiedene Arten von Ticketplattformen vor, zeigen Fallen und Abzockmethoden auf und geben hilfreiche Tipps, wie Sie im Internet „richtig“ Tickets kaufen.
In diesem Beitrag finden Sie
Arten von Online-Ticketplattformen
Ticketplattformen lassen sich in drei Arten einteilen: Erstmarkt-, Zweitmarkt- und Multiplikator-Plattformen.
Bei Erstmarkt-Plattformen werden Eintrittskarten direkt vom Veranstalter oder den autorisierten Vermittlern (sogenannten Tickethändlern) verkauft. Die Tickets gelangen dabei direkt an die Käufer und kosten den ursprünglich festgelegten Originalpreis. Hinzu kommen oft Service- und/oder Bearbeitungsgebühren. Die bekanntesten Tickethändler in Deutschland sind Eventim oder Ticketmaster.
Auf Zweitmarkt-Plattformen werden bereits gekaufte Eintrittskarten angeboten. Hier werden also Eintrittskarten von privat weiterverkauft. Im Unterschied zum Erstmarkt kann der Verkäufer auf einigen Portalen die Preise für die Eintrittskarten frei festlegen, so dass sie stark vom Originalpreis abweichen können. Die bekannteste dieser Ticketbörsen ist Viagogo. Auf anderen Plattformen sind die Preise gedeckelt. Dies ist vor allem auf Zweitmarkt-Plattformen der Fall, die an Veranstalter-Webseiten angebunden sind, wie etwa auf einigen Webseiten von Fußballvereinen.
Dann gibt es noch eine Vielzahl sogenannter Multiplikator-Plattformen. Diese zeigen Tickets zu bevorstehenden Veranstaltungen an, verkaufen sie aber nicht selbst. Stattdessen leiten sie für den Kauf auf andere Plattformen weiter oder haben ein Verkaufssystem anderer Anbieter integriert. Diese Seiten dienen als Aufmerksamkeits-Multiplikatoren für die Ticket-Plattformen (sowohl Erst- als auch Zweitmarkt) und kooperieren mit diesen.
Probleme im Ticketzweitmarkt
Die Verbraucherzentrale Bayern erhält eine Vielzahl von Beschwerden zum Ticketkauf. Vor allem sind dies Beschwerden zum Kauf auf Zweitmarkt-Plattformen.
Folgende Probleme treten typischerweise beim Kauf auf Zweitmärkten auf:
- Verbraucher erhalten andere Tickets als die gekauften; z.B. Steh- statt Sitzplätze, nicht nebeneinander liegende Plätze, andere Platzkategorien.
- Eintrittskarten werden verspätet zugesendet. Häufig erhält man die Tickets erst wenige Tage vor der Veranstaltung trotz monatelanger vorheriger Bestellung.
- Es werden personalisierte, also namentlich gekennzeichnete Tickets verkauft. Wird ein personalisiertes Ticket nicht auf den Namen des Käufers geändert, hat der Käufer keinen Anspruch darauf, bei der Veranstaltung reingelassen zu werden. Verbraucher mit personalisierten Tickets aus dem Zweitmarkt können daher bei der Veranstaltung abgewiesen werden, wie dies bei mehreren Ed Sheeran-Konzerten im Sommer 2018 geschehen ist.
- Teilweise werden Tickets für Veranstaltungen angeboten, die gar nicht stattfinden wie zum Beispiel auf der Ticketbörse Viagogo für einen Auftritt der Kabarettistin Carolin Kebekus für den 8. Oktober 2017 in Hamburg, der allerdings nie geplant war.
- Oftmals werden hohe „Servicegebühren“ erhoben oder derartige Preisaufschläge vorgenommen, dass der vom Käufer zu bezahlende Ticketpreis den Originalpreis erheblich übersteigt, ohne den Käufer vor dem Vertragsschluss über diese Preisdiskrepanzen zu informieren.
Eine ausführliche Übersicht können Sie dem Marktüberblick des Marktwächters Digitale Welt entnehmen.
Tipps zum richtigen Vorgehen beim Online-Ticketkauf
Nicht alle Zweitmarkt-Plattformen sind per se schlecht. Neben unregulierten (und eher unsichereren) Zweitmarkt-Plattformen, gibt es auch Plattformen, die von Veranstaltern selbst betrieben werden und häufig klarere Regeln zum Weiterverkauf haben. Einige Fußballvereine bieten auf ihren Webseiten Zweittickets an, bei denen der Preisaufschlag gedeckelt ist. Trotzdem ist bei Zweitmarkt-Plattformen besondere Vorsicht geboten, da die Voraussetzungen andere sind und der Kauf auf einigen Websseiten mit Problemen und Risiken verbunden ist.
Daher ist es zuerst einmal wichtig zu wissen, auf welcher Art von Online-Ticketplattform man sich befindet. Also ob man dort ein „neues“ Ticket von offiziellen Händlern oder Veranstaltern (Erstticket) kauft oder ein Zweitticket von einem vermeintlich privaten Verkäufer erwirbt.
Woran erkannt man eine Zweitmarkt-Plattform?
Achten Sie auf der Webseite auf Begriffe wie „Börse“, „Sekundärmarkt(platz)“, „Zweittickets“, etc. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eventuell finden Sie dort Hinweise, dass es sich hierbei um einen Marktplatz handelt, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt. Schauen Sie, ob es auf der Webseite ein Button zum Verkaufen von Tickets gibt. Prüfen Sie die Preise der Veranstaltung: Unterscheiden sich die Preise der einzelnen Tickets stark voneinander? Kommen Sie Ihnen sehr teuer vor? All das sind Indizien dafür, dass Sie sich auf einer Zweitmarkt-Plattform befinden. Achten Sie im Buchungsprozess darauf, ob „Vermittlungsgebühren“ erhoben werden.
Was kann man tun, wenn Karten für die Veranstaltung bei den regulären Tickethändlern nicht mehr verfügbar sind?
Schauen Sie auf den Webseiten der Veranstalter, ob diese Informationen dazu liefern, welche Möglichkeiten zum Ticketkauf noch bestehen. Einige Veranstalterseiten verweisen auf autorisierte Zweitmarkt-Plattformen. Wenn Sie dazu keine weiteren Informationen erhalten, ist von einem Kauf von Zweittickets eher abzuraten. Andernfalls geht man das Risiko ein und nimmt es in Kauf, dass man bei der gewünschten Veranstaltung dann vielleicht doch vor geschlossener Türe steht.
So gehen Sie gegen Fake Tickets vor:
1. Machen Sie alles schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
2. Formulieren Sie: "Hiermit fechte ich den Vertrag vom - wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise erkläre ich zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich fordere Sie hiermit auf meine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich an mich zurück zu zahlen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
3. Sollte es weitere Probleme geben, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.
Es gibt aber durchaus auch Veranstaltungen, deren Termine erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden (z.B. DFB-Pokal, Champions-League). In diesen Fällen bestimmen sich Ihre Rechte vorrangig nach den Allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters. Wenden Sie sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den Veranstalter um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises möglich ist.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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